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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mich würde mal interessieren ob einer von euch seine 50er nicht mit Versicherungskennzeichen, sondern mit einem richtigen Nummernschild fährt.

Geschrieben

Ich zwar nicht, aber ein Kumpel von mir hat so ein "Kuchenblech" überm Asphalt hängen.

Ich bald (hoffentlich) auch,.

Sieht find ich genial aus. Macht einfach mehr her und die Polizei denkt sich auch nix, wenn du mit 120 über die Landstraße Kachelst.

Sieht einfach heftig aus.

Oder denkst du an die Montage? :-D

Geschrieben

Aber ihr wisst ja, dass ihr nicht unbedingt so ein Kuckenblech braucht? Man kann sich auch so ein kleineres "80er-Schild" draun machen. Gibt da nämlich so eine Sonderparagraphen, mit der begründung, dass aufgrund der 6V-Lichtanlage eine volle auöleuchtung des Nummernschildes nich garantiert ist und deshlab das kleine.... und wenn ihr auf 12 Volt umgerüstet habt, macht man einfach 'ne 24 Watt Brine rein oder so....

Geschrieben

Nicht schlecht..

Aber das ist wohl wieder meine heiß geliebte Elektronik :love:

Da bin ich raus.

Bin trotzdem voll für dieses Tablett. Und gerade diese nicht vollkommen ausreichende Beleuchtung reizt mich da.

VERFOLGUNG OLE

Gruß Franklin

Geschrieben

@ Karoo, Flo:

Des wär doch was für euch, ihr wolltet doch kleine Schilder haben.

@ Franklin:

Wie hat dass dein Kumpel gemacht? Genaue Beschreibung bitte mal hier posten....

Gruß Robin  :-D

  • 4 Jahre später...
Geschrieben

hochkram die zweite:

was passiert, wenn man ein wunschkennzeichen wählt mit nur einem buchstaben (können auch zwei sein), und nur einer zahl dahinter.

bekommt man dann nicht automatisch ein nummernschild der größe 21-23mm X 20mm??

gruß k

Geschrieben
yo hier auch dickes schild

FRI-X-XXX

is obergeil

aber mit groß meinst du die 30 X 20er dinger, oder?

wenn ja, find ich, dass 20 X 20 mir persönlich besser taugt!?

windwiederstandstechnisch sind die großen wohl eher ein zweites beinschild. :-D:-D:-D

Geschrieben (bearbeitet)
Aber ihr wisst ja, dass ihr nicht unbedingt so ein Kuckenblech braucht? Man kann sich auch so ein kleineres "80er-Schild" draun machen. Gibt da nämlich so eine Sonderparagraphen, mit der begründung, dass aufgrund der 6V-Lichtanlage eine volle auöleuchtung des Nummernschildes nich garantiert ist und deshlab das kleine.... und wenn ihr auf 12 Volt umgerüstet habt, macht man einfach 'ne 24 Watt Brine rein oder so....
wie wärs denn damit....

Rita

Das würd mich jetzt mal interessieren!!!!

Könnt ihr mir evtl. per pm sagen wie ihr das hinbekommen habt? hab nämlich immer angst das mir einer hinten rein fährt :-D

Ed: aber wie siehts mim Tüv-Stempel aus? Wird man so nicht öfters angehalten??

Und wie ists versicherungstechnisch geregelt?

Bearbeitet von Kon Kalle
Geschrieben

die Sherrifs gucken immer blöd.... aber ausgestiegen ist noch nie einer....das ist soooo auffällig, daß es schon wieder unauffällig ist....

Versicherung in der 10PS Klasse zu 24? im Jahr

und wie das geht.... wenn mer die Vorschriften besser kennt als der leiter der zulassungsstelle und dem dann seine eigenen Vorschriften erklärt......

Rita

Geschrieben
die Sherrifs gucken immer blöd.... aber ausgestiegen ist noch nie einer....das ist soooo auffällig, daß es schon wieder unauffällig ist....

Versicherung in der 10PS Klasse zu 24? im Jahr

und wie das geht.... wenn mer die Vorschriften besser kennt als der leiter der zulassungsstelle und dem dann seine eigenen Vorschriften erklärt......

Rita

und ich dachte immer die rita ist die pure vernunft in person?! :-D

Geschrieben

ich bin doch vernünftig....

statt 150 ? fürn Versicherungsschild nur 24? incl. Diebstahlversicherung.... Vorteil 1

bei Verkehrskontrolle weiterfahren können, wenn alle mit Versicherungsschild dumm rumstehen bis ihre Roller überprüft wurden... Vorteil 2

die Prozente runterfahren um die fürn Aut benutzen zu können... Vorteil 3

und mein Wunschkennzeichen....Vorteil 4

wat willste mehr...

Rita

Geschrieben

Und wie bekommt man die ganze sache? hört sich ja ganz klasse an die sache.. ein größerer führerschein wird dafür nicht verlangt da man ja immer noch 50 fährt.. oder ?

Geschrieben
bei Verkehrskontrolle weiterfahren können, wenn alle mit Versicherungsschild dumm rumstehen bis ihre Roller überprüft wurden... Vorteil 2

Nachteil ist aber, dass die HU-Plakette fehlt, da ja keine HU gemacht wird. Das kann den Cops schon auffallen. Einer Freundin von mir ist das mal passiert: Folge waren Probleme mit dem etwas zu großem Hubraum....

Ich würde es nur machen, wenn der Roller absolut legal ist.

Geschrieben

Also ich fahre die PK 50 XL1 mitm Krad kennzeichen und muß zum Tüv alle 2 Jahre .Hätte normal nen 125er Kennzeichen bekommen beim tüv max.breite von 22cm eintragen lassen dann müßen sie ein großes rausrücken weil das 125er 23cm breit ist und dann 2ziffern 1zahl fertig.zusätzlich zu den oben genannten vorteilen darf man auch ne Kraftfahrstraße soweit diese nicht getrennt is (Leitplanke) befahren .Achja 49ccm und 50 Kmh also mit Autoschein zu Fahren oder Mockickschei früher wars 4 weiß nich wie das Dingen jetzt heißt !

Gruß der Fonzo

Geschrieben (bearbeitet)

@Rita: meine V50 wird dann aber zum Leichtkraftrad und ist nicht mehr mit Klasse M fahrbar :-D

Aussage Zulassungsstelle (habe ich grad schriftlich mit Stempel und Unterschrift bekommen): "Bei dem Fzg handelt es sich aufgrund des Baujahres (1982) um ein Leichtkraftrad §72 Abs II StVZO (Erstzulassung vor d. 31.12.83). Fahrzeug ist zulassungsfrei aber muß ein amtl. Kennzeichen führen"

Wie bitte soll das denn funktionieren, bzw was verhindert dass aus dem KKR ein LKR wird?

Bearbeitet von ber5erker
Geschrieben
Also ich fahre die PK 50 XL1 mitm Krad kennzeichen und muß zum Tüv alle 2 Jahre .Hätte normal nen 125er Kennzeichen bekommen beim tüv max.breite von 22cm eintragen lassen dann müßen sie ein großes rausrücken weil das 125er 23cm breit ist und dann 2ziffern 1zahl fertig.zusätzlich zu den oben genannten vorteilen darf man auch ne Kraftfahrstraße soweit diese nicht getrennt is (Leitplanke) befahren .Achja 49ccm und 50 Kmh also mit Autoschein zu Fahren oder Mockickschei früher wars 4 weiß nich wie das Dingen jetzt heißt !

Gruß der Fonzo

NEIN Fonzo

bei 50 km/h darfste nicht auf Kraftfahrstraßen.... erst ab eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h

Rita

Geschrieben

Ich hab auch so ein Kuchenblech an meiner kleinen^^

Allerdings hab ich auch den Mopedschein gemacht und mir per Einzelabnahme (§21) nen 130 DR und sonst noch paar Kleinigkeiten eintragen lassen, alles legal also :-D

Gruß

Chill4free

Geschrieben

bei 50 km/h darfste nicht auf Kraftfahrstraßen.... erst ab eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h

Rita

Soweit ich das weiß gilt das nur auf Autobahnen und wie gesagt auf Kraftfahrstraßen die baulich in der mitte getrennt sind .Alle anderen nicht da darfst ja auch mitm Trecker drauf .!?

Oder weiß es jemand besser ???

Fonzo

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