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Gedanken zur anstehenden AU für Krafträder


dragontribel

Empfohlene Beiträge

Moin!

Ich habe mir gerade mal so Gedanken gemacht was es eigentlich bedeuted, wenn die anstehende AU für Leichtkrafträder- und roller (125 cm²), die ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen worden sind, in Kraft tritt?

Da frag ich mich doch wie meine Kiste, die nach 89 das erste Mal zugelassen worden ist, erfolgreich durch die HU bzw. AU kommen soll?

Eingetragen sind:

177er Polini

24er Vergaser ovalisiert

SIP Evulotion

Ich habe den ganzen Kram feinsäuberlich eingetragen bekommen, denke aber mal ganz schwer, dass mit diesen Komponeten die Abgaswerte nicht erreicht werden. Wobei das Abgasverhalten eines 2takters zu messen ja wohl eh ne schwierige Angelgenheit ist. Oder sind die Abgaswerte bei den Vespen eh schon so hoch, dass die eingebauten Komponenten den Bock nicht mehr fetter machen als sie ohnehin schon sind?

Ich denke, dass es mir da ja nun nicht nur alleine so geht.

Hat sich da jemand vielleicht auch schon mal jemand nen Kopf drum gemacht? Ich meine für nen TÜV mal nen nicht eingetragenen Auspuff kurz zu demontieren um die HU Plakatte zu bekommen ist eines aber mal eben die Abgaswerte von nem gutunten Motor auf ein einigermaßenes Niveau zu bekommen ist dann doch nicht mal eben in 10 min vor dem TÜV Termin gemacht!

Und ja, ich weiß, dass wenn ich ne Karre vor 89 hätte, würde das nicht passieren! :-D

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Wirf die Suche an und schau, da gibts ein passendes Topic. Und Du brauchst keine Sorge haben, was zugelassen wurde geniesst Bestandsschutz und bleibt wie es is.

Greetz,

Armin

Jupp ich suche ja schon aber irgendwie hab ich den Topic noch nicht gefunden oder übersehen? :-D(

Wenn jemand den Topic vor mir findet oder noch weiß wo es steht, bin ich über den Link dankbar! :-D

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Hallo,

das mit dem Bestandsschutz ist so ne Sache. Der gilt, soviel i´ch, weis nur für Sachen die rechtmässig zustande gekommen sind ( Das Baurecht macht da wohl Ausnahmen ). D. h. das der AS sich bei Baulichen veränderungen die Abgasrelevant sind und bei KFZ mit Erstinverkehrbringung nach dem 1.1.1989 ohne Abgasgutachten sehr weit aus dem Fenster lehnt. Soll heissen das nicht rechmässige Eintragungen Makulatur sind, und dem AS unter Umständen auch nicht gut tuen.

Die neue Regelung soll aufgrund von Wahl> bundesrat> Verzögerung nun aber wohl zum 6.06 kommen, also im Zweifelsfall vorher noch zur HU.

Die Geräuschprüfung ist erst nach subjektiv negativer Geräuschbeurteilung durchzuführen!?

Der Grenzwert für KFZ ohne GKat liegt kleiner/gleich 4,5% CO, sollte also machbar sein :-D .Hier liegt das Problem wohl bei den Restsauerstoffgehalt wenn dieser bei der Messung mit einbezogen wird, aber das ist dann das Problem des AU Prüfers :-D .

grüsse schraubstock

nach dem 13 Jan kann ich noch amtlichen Senf hinzufügen.

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direkt stören würde mich die AU nicht, sondern nur der umstand, dass es wieder teuerer wird und dass nicht jede kfz (auto) werkstatt die prüfung durchführen darf (müssen einen lehrgang oder so bei der innung machen). zu laut durften ja bisher die karren auch nicht sein.

war mal bei meiner kfz werkstatt des vertrauens (bei dem sind bisher alle meine fahrzeuge ohne mängel durchgekommen) und hatte wegen der motorrad au gefragt. leider wusste er nicht nicht, ob er den kurs macht, weil er wenig motorräder zum "tüv" hat.

hab halt keinen bock den roller in die nächste motorradwerkstatt zu fahren :-D( oder die AU beim tüv zu machen..

Bearbeitet von gravedigger
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Der Grenzwert für KFZ ohne GKat liegt kleiner/gleich 4,5% CO, sollte also machbar sein :-D .Hier liegt das Problem wohl bei den Restsauerstoffgehalt wenn dieser bei der Messung mit einbezogen wird, aber das ist dann das Problem des AU Prüfers :-D .

grüsse schraubstock

Hallo,

wie ist denn das zu verstehen?

Das mit Restsauerstoffgehalt im Abgas kenn ich nur von der Au mit geregeltem Kat. Da mißt die Lamdasonde den Restgehalt.

Isofern muß, da eh zwischen der alten ASU und AU mal unterschieden werden, da wir ja eh weder ungeregelten, noch geregleten Kat haben!

Mehr als Abgasmessen im Leerlauf, oder erhöhtem Leerlauf ist doch eh nicht drin bei uns?

Edüt: Und da wir ja Öl mit verbrennen, weiß ich nicht ob die 4,5% da ausreichen. Hat da schonmal wer was gemessen, bei nem 2Takter?

Bearbeitet von T5Langhuber
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Hallo,

zur ASU ist zu sagen das es die seit 1992 nichtmehr gibt. Nach der Verordnung zurÄnderung strassenverkehrsrechtlicher Vorschrifften und der Eichordnung 1992 wurde das ganze zur AU.

Die AU Messgeräte sind Viergasmessgeräte, d.h. CO, CO²,HC und O².

Diese Geräte laufen mit einer vom Gestztgeber vorgeschrieben Software,d.h. zur Zeit Version 1&2,

soll heisen der der AU Prüfer hat eigentlich keinen einfluss auf den Ablauf.

Zum 1.1 06 ist jetzt die neue AU Richtline in verbindung mit§47a der StVZO in kraft getreten, d.h. bis zum

31.12.09 gilt für alle nicht OBD KFZ folgender Prüfungsumfang bei der AU:

CO LL, CO erhöhter LL UND Lamda erhöhter LL ( und damit rest sauerstoffgehalt, da der Lambdawert

aus dem restsauerstoff errechnet wird )

Inwieweit das jetzt bei den Motorradern umgesetzt wird kann ich leider auch noch nicht sagen, aber ich mach mich nächste Woche bei der AU Schulung schlau und schreibe das dann hier.

Über das Öl würde ich mir jetzt den Kopf nicht zerbrechen, da es eigentlich auch nur ein HC ist. Und fast alle Rollervergaser ja eine LL Gemisch oder Umluftschraube haben. Lustiger wird die Tatsache das der amtliche

Rüssel der meisten Au Tester in den Rollertopf wohl erstgarnicht reinpasst :-D .

nächste Woche bin ich schlauer

grüsse schraubstock

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Na, Muffensausen?

Ja mit meiner 01.04.1989 Erstzugelassenen PX 200 schon. :-D

Kann der Bock nicht 5 Monate älter sein? :-D

Wo kommt denn dann die olle Plakette hin? Auch hinten mit drauf, also nur noch

Kuchenblech Kennzeichen Ausgabe? Wieivel kostet die HU mit AU dann, wie Auto?

Ich könnt kotzen, solln die doch sich was praktikableres in Brüssel einfallen lassen als so einen

shiet. Von mir aus für alles was min 16 Zoll Räder hat oder so.... :-D

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der Lambdawert wäre sowieso nicht belastbar, da durch die Spülverluste beim Zweitakter ein zu magerer Wert angezeigt wird. Den Offset kann man auch nicht kompensieren, da er bei jedem Motor (mit anderen Komponenten) anders ist. Zusätzlich ist die Rückpulsation von Umgebungsluft je nach Position des Sensors auch schwer zu vermeiden.

Und ohne ne Breitbandsonde hat man eh sofort Mager oder Fett-Fehler.

Mit einer Breitbandsonde kann man zwar mit einem Motor relativ-Vergleiche fahren und auch eine Abgleichkurve mit dem CO herstellen (für jeweils eine Komponentenzusammstellung), aber der Absolutwert stimmt nicht.

Den CO-Wert im LL und erhöhten LL kann man ja mit der Gemischschraube und Nadel nach Lust und Laune einstellen!

Bearbeitet von Andre
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braucht man nicht verhindern, da die ja heutzutage keine Zweitakter messen (oder?).

Und wenn, dann macht eher das Öl in den HCs über längere Zeit Probleme!

kann mir nicht vorstellen, was die beim Tüv da prüfen wollen? Die Einstellung der LL-Schraube? :plemplem:

"Sie haben im erhöhten LL zuviel CO und HC!" "Eine Sekunde, ich häng kurz die Nadel ganz runter...so"

Die prüfen bei der AU doch nur, ob das Motormanagement keinen Blödsinn macht. In der Teillast eines Zweitakters oder bei Vollgas ohne Last lassen sich die Emissionen (HC in g/kWh) nicht bestimmen......nur die Fettigkeit und die ist ohne Last auch völlig witzlos!

Wo liege ich falsch?

Einzige Möglichkeit wäre, den Roller auf eine gebremste Rolle zu stellen und stationär in VL zu betreiben...dann einen Sack hinten dran und analysieren lassen. Da klemmt aber wahrscheinlich jeder zweite Bock ab, wenn er etwas zu mager ist... :-D

Und die HC-Werte, die bei unseren Steuerzeiten rauskommen, möchte ich gar nicht wissen....wobei, vielleicht hilft ja die Reso etwas.

Naja...im Dämpfer wär ja Platz für einen ungeregelten Kat... :grins:

Bearbeitet von Andre
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kann mir nicht vorstellen, was die beim Tüv da prüfen wollen? Die Einstellung der LL-Schraube? :plemplem:

Darauf wird´s hinauslaufen :plemplem: , denke mal es wird ein Lex Zweitakt (z.B. Beschränkung der Messung auf CO-Anteil im Leerlauf) nachgeschoben, weil der Gesetzgeber das Vorhandensein von zulassungspflichtigen Zweitaktmopeten nach BJ. 89 schlicht übersehen hat. Passiert denen gerne mal, sowas. :uargh:

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Im LL was zu messen ist Blödsinn, da wir je nach Motor nur jeden 3-5 Zyklus brennen (wie jeder Zweitakter!)...da ist CO und Lambda nichts als ein Schätzeisen und man kann irgendwas über die Schraube nach Lust und Laune einstellen!

Wenn man die Leistung des Motors kennt, kann man im LL höchstens die Gramm HCs pro kWh errechnen...ist aber dann auch voll von der Schraubeneinstellung abhängig! Und wenn ich mich recht erinnere, muss man da auch den Verbrauch online mitmessen.

Weiß immer noch nicht, was die bei uns prüfen wollen...

Der Begriff "Zweiräder" ist ja weit gefasst...ne 1000er Honda mit geregeltem Kat und Einspritzung kann man natürlich überprüfen...exakt wie ein Auto.

Bearbeitet von Andre
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Im LL was zu messen ist Blödsinn...

Das ist schon klar, daß das Blödsinn ist, aber das wird keinen interessieren. Man wird weder für die paar tausend Zweitaktmoppeds spezielles Meßequipment aufziehen, noch wird man den Ärger riskieren, die alle aus dem Verkehr zu ziehen. Also dreht man schön an der Schraube bis es passt und alle sind glücklich. Das ist natürlich totaler Murks, genau wie früher bei der alten AU, wo die Prüfer gerne mal den Gesamt-CO am Vierfachvergaser des AlfaRomeo DOHC-Motors mit der Gemischraube eines einzelnen Vergasers eingedreht haben :plemplem: . Vom Hof mit Plakette runterfahren und die Schraube wieder zurückdrehen gehörte damals zur üblichen Vorgehensweise.

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hab jetzt mal gegoogelt...

hast Recht...die wollen scheinbar einfach das CO im LL messen. Also an alle: Keine Panik, im allerallerschlimmsten Fall (nämlich wenn der Verstellbereich der LL-Schraube nicht ausreicht :-D ) müsst ihr die Nebendüse tauschen und nochmal vorfahren. Man kann den Test eigentlich nicht nicht bestehen, wenn die wirklich nur CO (also die Fettigkeit...) messen.

So ein unnötiger Schwachsinn... :plemplem:

Wenn jetzt z.B von Piaggio für eine originale 200er ein CO-Wert im LL von 4% angegeben wird, kann man das auch bei einer "Vollprogramm-40PS-Möhre" problemlos einstellen.

Bearbeitet von Andre
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Also,

es sprach der Man von der Innung:

AUK bei Krafträdern ab EZ 1.1.89 das ist defenitiv.

Vermutlich das Ganze ab 1.7.06, evtl. aber auch erst ab 1.1.07 da ist anscheinend noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Folgende FZ sind "alter" Fahrzeugscheine zufolge AUK-pflichtig ( und zwar Schlüsselnummer zu 1/ 1-4 Stelle)

2502,2512,2522,2603,2604,2614,0901,0902,0960,0980,1901,1902,3901,3902,3960,3980,

4901,4902.

laut "neuen" Fahrzeugdokumenten ( Zul.bescheinigung Teil 1) EG Typgenehmigung BIS 30.09.2005

Feld J/ Feld4

25 / 0200

25 / 1200

25/ 2200

26/ 0300

26/ 0400

26/ 1400

laut "neuen" Fahrzeugdokumenten ( Zul.bescheinigung Teil1 ) EG Typgenehmigung AB 1.10.2005

Feld J

L3e

L4e

L5e

L7e

Gemessen wird der CO bei FZ ohne G KAT im LL, nach Herstellerangaben oder bis max 4,5% CO OHNE Restsauerstoff. Also LL Gemisch mager und gut :-D .

AU Tester gibt es momentan 4 Stück, auf dem Markt, die 2 Takt Resistent sind, aber hier gibt es wohl keine ausreichende Praxiserfahrung :plemplem:

Die Plakette gibt es nicht mehr ( also auf dem amtl. Kennzeichen ), Sie wird durch ein Prüfsiegel das mit einer Prägezange auf den AU- Nachweis aufgebracht wird ersetzt. Des weiteren wird der AU-Nachweis mit einem aufgeklebten "fälschungs erschwerenden" Siegel bestückt. Dieser ist dann Bestandteil der HU. Die

Abgasuntersuchung darf in dem Monat der unmittelbar vor dem HU Monat liegt durchgeführt werden, oder im selbigen.

Also alles nicht ganz so Tragisch, wem es recht kraust, sollte besser bis 31.05.06 zur HU.

Aber bis dahin läuft noch viel Wasser denn Bach hinab :wasntme: :-D

grüsse schraubstock

Die Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen, meinen Kopf möchte ich für Legistlativen Müll

aus Berlin nicht hinhalten

Bearbeitet von schraubstock
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Also,

es sprach der Man von der Innung:

AUK bei Krafträdern ab EZ 1.1.89 das ist defenitiv.

Vermutlich das Ganze ab 1.7.06, evtl. aber auch erst ab 1.1.07 da ist anscheinend noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Folgende FZ sind "alter" Fahrzeugscheine zufolge AUK-pflichtig ( und zwar Schlüsselnummer zu 1/ 1-4 Stelle)

2502,2512,2522,2603,2604,2614,0901,0902,0960,0980,1901,1902,3901,3902,3960,3980,

4901,4902.

laut "neuen" Fahrzeugdokumenten ( Zul.bescheinigung Teil 1) EG Typgenehmigung BIS 30.09.2005

Feld J/ Feld4

25 / 0200

25 / 1200

25/ 2200

26/ 0300

26/ 0400

26/ 1400

laut "neuen" Fahrzeugdokumenten ( Zul.bescheinigung Teil1 ) EG Typgenehmigung AB 1.10.2005

Feld J

L3e

L4e

L5e

L7e

Gemessen wird der CO bei FZ ohne G KAT im LL, nach Herstellerangaben oder bis max 4,5% CO OHNE Restsauerstoff. Also LL Gemisch mager und gut :-D .

AU Tester gibt es momentan 4 Stück, auf dem Markt, die 2 Takt Resistent sind, aber hier gibt es wohl keine ausreichende Praxiserfahrung :plemplem:

Die Plakette gibt es nicht mehr ( also auf dem amtl. Kennzeichen ), Sie wird durch ein Prüfsiegel das mit einer Prägezange auf den AU- Nachweis aufgebracht wird ersetzt. Des weiteren wird der AU-Nachweis mit einem aufgeklebten "fälschungs erschwerenden" Siegel bestückt. Dieser ist dann Bestandteil der HU. Die

Abgasuntersuchung darf in dem Monat der unmittelbar vor dem HU Monat liegt durchgeführt werden, oder im selbigen.

Also alles nicht ganz so Tragisch, wem es recht kraust, sollte besser bis 31.05.06 zur HU.

Aber bis dahin läuft noch viel Wasser denn Bach hinab :wasntme: :-D

grüsse schraubstock

Die Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen, meinen Kopf möchte ich für Legistlativen Müll

aus Berlin nicht hinhalten

sollte das wirklich stimmen, ist meine t5 bj. ´85 auch mit in der au einbegriffen . schlüsselnr. zu 1 die ersten vier zahlen 2512 !!!!!!!!!!!!!! ;-)( . somit werden dann die restlichen px wohl auch zur au müssen :plemplem:

gut, das wir bei mir in der arbeit schon die neue au-software draufhaben, wo motorrad au´s schon drinn sind :wasntme:

oder müsste ich erst zur au, wenn meine t5 bj. ´90 wäre????? wegen der nummer :plemplem: :plemplem: :plemplem: :-D

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