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Blinkerpflicht auch Hubraumabhängig !?


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Moin zusammen,

ich habe ne 125er GT Bj. 61 Ersttzlassung 63 ! Momentan zugelassen ohne Blinker!

Jett hab ich nen 200er PX Moddor drin. Wie schwer ist es denn die wieder ohne Blinker duch den TÜV zu bekommen !?

Ist die Regelung Baujahr abhängig ? (alles vor 1962 geht ohne Blinker) Oder ist das ganze auch mit dem Hubraum verknüpft !?

Denn eigentlich hab ich keine Lust die Vespa durch Blinker zu verschndeln !?

Danke für Eure Erfahrungen !!

Grüße, dO

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Leichtkrafträder, d.h. mit max. 125 ccm brauchen keine Blinker.

Steht irgendwo im Gesetzestext. Den Tüffer drauf ansprechen.

Bei uns in Papenburg werden leichtkrafträder auch mit 81 km/h eingetragen, dann bist Du in der günstigen Versicherung und brauchst die Dinger nicht...

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Momentan zugelassen ohne Blinker!

Jetzt hab ich nen 200er PX Moddor drin. Wie schwer ist es denn die wieder ohne Blinker duch den TÜV zu bekommen !?

Also hast du den 200ér noch nicht eingetragen oder wie ?

Normalerweise brauchst du nach auf alle Fälle nach Bj 61 mit mehr als 125ccm Blinker.

( Das genaue Datum läßt sich, wie alle anderen relevanten Tips zu diesem Thema, mit der Suche finden).

In seltensten Fällen drückt der Tüv beide Augen zu und trägt 200ccm auch trotz Eintrag "ohne Blinker" ein.

Am Sichersten fährt auf alle Fälle jeder, dessen Moppet Bj. 60 und älter ist :-D

Bearbeitet von oehli
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Moin zusammen,

ich habe ne 125er GT Bj. 61 Ersttzlassung 63 ! ...

Wo haste denn die her? :-D

Wenn's 'ne 61er EZ wäre (so es die denn als GT (VNL2) gäbe) wären die 200 ccm wohl kein Problem.

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Wo haste denn die her? :-D

Wenn's 'ne 61er EZ wäre (so es die denn als GT (VNL2) gäbe) wären die 200 ccm wohl kein Problem.

könnt ne VNL! sein...

die gabs laut scooterhelp ab 61 (meine ist auch ez. 63)...

wenn das 61er baujahr irgendwo belegt ist, könnte man evtl. nen prüfer davon überzeugen, obwohl

die eigentlich nach der erstzulassung gehen, soweit ich weiss.

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War VNL1 nicht 'n 125er GL-Verschnitt auf Achtzöllern speziell für die Schweiz?

Edith - nein: scooterhelp sacht aber für die FIN VNL1T 1001: You have a 1963 - 1964 Vespa 125 GT ...

Bearbeitet von t4.
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War VNL1 nicht 'n 125er GL-Verschnitt auf Achtzöllern speziell für die Schweiz?

Edith - nein: scooterhelp sacht aber für die FIN VNL1T 1001: You have a 1963 - 1964 Vespa 125 GT ...

ja, genau! karosseriemässig GL, aber 8" und 125ccm

soweit ich weiss, für schweiz und frankreich.

bei der suche nach vnl1t komm ich aber auf baujahr 61-62 bei scooterhelp... :-D

da stimmt doch irgendwas nicht...

Bearbeitet von kriegy
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Dann such mal über die Chassisnummer nach VNL1T 1001 (oder 1500 oder wasweißichdenn). 1001 ist da jedenfalls '63. Sooo genau ist die Internet-Bibel nämlich ...

:-D

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Okay, Danke mal für Tips...

Die Rahmennummer ist ne VNT1T die wurde laut scooterhelp 1961/62 gebaut!

Also zusammenfassend brauch ich für mehr als 125 ccm also auf jeden Fall Blinker, egal welches Bj.

oder hab ich das jetzt falsch resumiert !?

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  • 1 Jahr später...

Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regelung der TÜV Heilbronn hat mir meine

italienische Sprint Veloce ohne Blinker abgenommen also Vollabnahme §21 ohne irgendwelche Erwähnung des Themas Blinker.

Obwohl sie neuer ist als BJ 61 ->69, mehr als 125ccm->150ccm und schneller als 81km/h fährt -> 87km/h.

Ich steh jetzt aber vor dem gleichen Dilema, ich hab einen 200PX Motor den ich eintragen lassen will.

Ich müsste ja eigentlich aufgrund der Vollabnahme welche die Verkehrtauglichkeit und Zulassungsfähigkeit einer Maschine über 125ccm bestätigt

auch mit der 200ccm keine Probleme haben. Ja, hätte, wenn, aber.

Das Problem ist dass ich mittlerweile in Norddeutschland damit fahre und hier sind die TÜV-Prüfer viel "unfreundlicher" als im Süden.

Kennt jemand in Norddeutschland einen TÜV-Prüfer der mir das so abnehmen könnte?

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