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Neue Auspuff Regelung?


reng-deng-deng

Empfohlene Beiträge

Ist aus nem Motorrad Forum aus Schleswig Holstein

Moinsen,

scheinbar gibt es eine neue Regelung was Verkehrskontrollen bei Krads anbelangt. Mein Kumpel ist Polizist und der ist letzte Woche auf einem Lehrgang beim Tüv Nord zum Thema technische Veränderungen an Krads gewesen. Diesen Lehrgang sollte er machen, weil er diesen Sommer gehäuft zu Kradkontrollen nördlich von Hamburg eingesetzt werden soll. (Schmalfelder Kurven)

Bei diesem Lehrgang konnte er erstaunliches erfahren.

Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25 Euro erhoben werden.

Allerdings weiss ich nicht ob diese Regelung Bundesweit oder nur im Land Schleswig-Holstein gilt.

Habt ihr ähnliches gehört, oder kennt ihr jemanden vom Tüv oder der Polizei die ebenfalls kürzlich auf dem Lehrgang waren?

Gruß aus dem Norden

Kann hier einer weiterhelfen oder ist das ein verspäteter April-Scherz?? Würde mich mal interessieren ob das stimmt....

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Auspuff beschlagnahmen ist genau wie Karre wegen dem Daylikt vor Ort still legen m.E. nach gegen das Gesetz.

insofern ist es nur konsequent, wenn den lieben Polizisten bei ihren Lehrgängen ein bischen die Grenzen aufgayzeigt werden.

nicht konform geh ich mit den 25 Eusen Strafe, m.E. kostet ein Auspuff ohne ABayE 75 Eusen plus 3 Punkte - für den Fahrer u. für den Halter...

:-D

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Hallo,

also "Stillegen" im Sinne von Plakette runter, darf nur der Tüv. Bei groben Mängeln, wie z.B. defekte Bremse dürfen sie wohl bestimmen, dass man so nicht weiter fährt. Der Auspuff wird dann wohl jetzt nicht mehr dazu gehören.

Aber wenn das nur noch Geld kostet und nicht mehr die 3 Punkte dazukommen, das wär doch was! :-D

Edüt:@Paola, bestimmt immer dann, wenn das Teil keine allgemein gültige ABE hat. Also wie z.B beim Scorpion im gegensatz zum O-Puff.

Bearbeitet von T5Langhuber
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Hat nicht nur mit Auspuffanlagen zu tun

Zitat:

Gerichtsurteil OLG Köln

Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der

Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere

Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den

Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der

Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27)

Zitatende

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scheint Auslegungssache zu sein, wenn du einen hochgezüchteten Motor hast, aber die gute alte PXalt Bremse benutzt, sehe ich schon eine Gefährdung anderer. Bei den Auspuffanlagen sehe ich das eher bei der Lautstärke, die die Pullizei öfter dazu bewegt, die Anlage oder gleich das ganze Krad zu beschlagnahmen. Die Lautstärke gefährdet aber meines Erachtens keinen anderen Verkehrsteilnehmer. Also nur eine OWI

Bearbeitet von brianjones71
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Jep, dieses "Vergessen der Eintragungspflicht" lässt ordentlich Spielraum für beide Seiten offen. Ich pers. würde mich da gerne auf eine kleine Diskussion mit der Rennleitung einlassen. Denke die sind ganz bewandert was die Gesetztgebung zu aktuellen Modellen sagt, aber wenn es um Fahrzeuge vor BJ ´61 oder ähnliches geht, da werden die meisten passen müssen.

Hab letzten den Nachwuchs TÜV Ing. mit der Aussage: "Nee, bis BJ ´61 braucht man kein Bremslicht, da gelten die änhliche alten Regeln und Bestimmungen wie zu den fehlenden Blinkern.." matt setzen können. Er wußte zwar das es da was gibt mit der 61er Regel, aber für genaues musste er passen. :-D

Mein Chef sagt immer: Sicheres Auftreten selbst bei völliger Ahnungslosigkeit ist das wichtigste!!

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scheint Auslegungssache zu sein, wenn du einen hochgezüchteten Motor hast, aber die gute alte PXalt Bremse benutzt, sehe ich schon eine Gefährdung anderer. Bei den Auspuffanlagen sehe ich das eher bei der Lautstärke, die die Pullizei öfter dazu bewegt, die Anlage oder gleich das ganze Krad zu beschlagnahmen. Die Lautstärke gefährdet aber meines Erachtens keinen anderen Verkehrsteilnehmer. Also nur eine OWI

Also dürfte der Roller bei bsp. einer V50 nicht über 85km/h falls man den Motorradlappen hat gehen, da die Bremsen der Pv und Et3 Baugleich sind, und man im Stande ist solch ein "schnelles fahrzeug" zu führen.

Anders dürfte es ohne Führerschein gehen, sobald das Fahrzeug schneller als 50km/h läuft ist mit dem Auspuff von einer Gefährdung auszugehen da der Fahrer nicht im Stande ist ein solch "schnelles" Fahrzeug zu führen.

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...normalerweise ist jegliches verändern bauartgenehmigter teile (gerade auch die des verbrennungssystems und deren veränderung) ohne eintragung/abe oder e-nummer ein erlöschen der betriebserlaubnis und kostet 50? / 3 punkte und verwaltungsgebühr -

25 euro wären auch nur ein verwarngeld und wären nie punktbewährt - auspuff dann mit- oder abnehmen ist eh bescheuert - dann stehen die kisten da rum und nützen tuts keinem! denke im normalfall ist ne mängelmeldung und owi-verfahren das gängigste...

sofern sich eh jemand auf dem gebiet auskennt... also blechroller werden bei uns in whv eigentlich nie angehalten...

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Also, da die meisten hier ja eh olles Blech fahren, ist der Link hier glaube ich ganz interessant. Ist zwar eine Moppedseite, aber die Geräuschnormen gelten ja für alle. Der Herr in grün darf nämlich nicht einfach nach gut dünken das Geräusch messen. Da muss er sich am Baujahr bzw. der Erstzulassung orientieren.

Geräuschnormen und Messmethoden

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Hallo,

also da blick ich jetzt nicht wirklich durch.

Tag d. 1. Zul. ist bei mir im Schein 01.07.89

Eingetragen sind Stand= 94P und Fahr= 82E

P bedeutet laut der Tabelle, diese Regel mit der Nahfeldmessung und den 26 dazu gilt?

Das wären dann ja logger 120 dB(A)! :-D

Das galub ich aber jetzt nicht wirklich! :-D

Bearbeitet von T5Langhuber
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@T5Langhuber

aber bei dir ist das Bj. doch nach 1980! daher werden keine 26dB(A) aufaddiert!

Ich blicks aber auch nicht ganz....wie ist das bei mir?

Meine ist Baujahr 64 und hat 97P als Standgeräusch eingetragen...

wie würde jetzt ne Kontrolle aussehen und welchen Wert muss ich nehmen?

Vom Baujahr her könnte ich ja eigentlich auf 7m Abstand bestehen...das "P" sagt aber wiederum, dass die Polizei nah messen darf ??

Und wenn sie dann nah messen...gilt dann 97 dB(A) oder 97+26 = 123 dB(A) ??

So ein Chaos....

Bearbeitet von Andre
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Hallo,

hmm, wird also nur bis 1980 drauf addiert? Wieso steht da eigendlich bis 1980, wenn unter der Erklärung des Buchstaben 1984 steht? Und natürlich auch nur bis zum 16.11.84, nicht bis zum 17ten oder Ende des Jahres! :-D:-D

Ok, dann wird das P bei mir nur die Nahfeldmessung vorschreiben und die 7m sind dann nicht drin.

Verwirrend ist die Tabelle aber schon, demnach müßten Fahrzeuge (2T) von 1958-1966 leiser sein, als meine 5 von 1989!

Außerdem wenn es für das Standgeräusch keine Richtlinien gibt und es nur einfach eingetragen wird, dann könnt ich ja zu jedem Tüv gehen, 120 dB(A) eintragen lassen und gut!

Das wiederspricht ja auch der Tabelle, der höchstzulässigen Geräuschwerte!

Bei der Kontrolle ist bestimmt eh essig mit Geräuschmessung, denn ich möcht mal sehen, wie die da den Drehzahlmesser, wenn überhaupt vorhanden, an die Vespa bringen.

War da nicht was wegen der Stromversorgung und dem Unterschied zwischen 2 und 4 Takter.

Da könnt ich mir vorstellen, so eine Messung ist dann ganz schnell ungültig.

Edüt: Ok Mist, an der T5 ist ja einer dran, aber an meiner Px ist kein Drehzahlmesser!

Bearbeitet von T5Langhuber
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wo soll da das Problem sein? Da gibts wunderbar kleine "Taschendrehzahlmesser" mit Kabel und Klemme... einfach an das Zündkabel klemmen und schon kannst du die Drehzahl ablesen.

Sacht mal... Weiß das keiner? Was zählt denn nun in meinem Fall? Das Bj oder das "P" ? 26 dB(A) dazu oder nicht?

Bearbeitet von Andre
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