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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

schau mal in die scheindatenbank, oben erstes topic. da ist ne GP drin ohne blinker.

-arne.

Geschrieben

ja erklär mal was zum verfahren? ist der folgende artikel einfach ausser kraft gesetzt? geht das nur bei 125ern? wie haben du gemaaacht?

StVzO §54:

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

...

2. an Krafträdern

a)

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen, oder

b)

Blinkleuchten an den beiden Längsseiten. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene muss mindestens 280 mm betragen.

6.jpg

Geschrieben

moin!

der schein is von meiner karre. ich hab den roller mal vor ca. 5 jahren bei der rollerschmiede in landshut gekauft, und da war auch schon die ausnahmegenehmigung erteilt. so wie ich das aber verstanden hab haben das alle karren von denen gehabt, also scheint das dort kein problem darzustellen. wenn es dir weiterhilft dann hätte ich noch das gutachten vom tüv zu der ausnahmegenehmigung:

hier mal der link:

ausnahmegenehmigung

ich hoffe mal das ich dir damit weiterhelfen kann...

...so long Sven

Geschrieben

also bei mir lief das so:

kiste war abgemeldet und brief nach 1 jahr verfallen. ich zum tüff , hab gsagt, hab kein brief für datt, obwohl brief mit blinkereintragung da. die mir neue brief gemacht und dann zugelassen. baujahr 1959 , logo!

ist natürlich zeitintensiv ( warten und der sommer ist rum !)

ich glaube die ausnahmegenehmigung von sven hilft dir sicher weiter. weil einmal amtlich, immer amtlich !

200

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

ich habs leider nicht, aber ich habe mir von einem vespa-händler ein gutachten machen lassen, was der umbau der lambretta kosten würde. für 2? kaffekasse hat er mir dann 550? bescheinigt. damit bin ich zum tüv. der hat ein gutachten geschrieben und bei der zulassungsstelle gab es dann eine sondergenehmigung.

alles in allem ca. 120?.

Geschrieben

Herr, hab eine Kopie von Ausnahmegenehmigung bzw. TÜV Gutachten hier, hat bei der DL ohne Probleme geklappt.

Adresse per PM oder kannste warten bis Ried??

Geschrieben

Meine 200er hat die Blinker auch ausgetragen. Wie das gemacht wurde weiß ich nicht,aber hier mal die Briefkopie,für alle die´s brauchen können :-D

udrFLaD5.jpg

Stefan

Geschrieben

Da ich aus LA bin wos mal die Rollerschmiede gab!! => ist vor ca. 3 Jahren abgebrannt :-D( Aber wenn ich den Juri ehemaliger Besitzer mal sehe, kann ich Ihn ja mal fragen wie die das mit den Blinkern gehandhabt haben!

MfG M

Geschrieben

wir haben hier in aachen einen sehr strengen prüfer der sich zudem auch noch mit lamys auskennt. die ausnahmegenemigung(die letztendlich vom straßenverkehrsamt erteilt wird) bei meiner 2.serie war jedoch kein problem da ich ihm klarmachen konnte das der aufwand für einen umbau zu groß ist und die originale optik beeinträchtigen würde. somit gäbe es dann auch kein H-kennzeichen. könnte dir auch eine briefkopie mit eingetragenen 100-90 zukommen lassen. oder die kopie meiner jet mit 1960er zulassung.

Geschrieben

koennt ihr mir die sachen bitte an arne (a) jetsons.info mailen. stoert es jemanden wenn ich die auf www.briefkopien.de stelle?

cheers

Geschrieben

Ich kann mich meinen Vorredner nur anschließen. Hab das aktuell gerade durch. Jet200 BJ 1976 mit ohne Blinker.

Der entscheidende Part ist die Zulassungstelle. Die müssen die Ausnahmegenehmigung austellen. Bei mir steht als Auflage drin, das die Versicherung das erhöhte Risiko bestätigen muss. Einen TÜV Prüfer, der den erhöhten Umbauaufwand erkennt und eine Ausnahme befürwortet, findet man.

Argumente:

- 6V Zündung ohne Batterie :-D

- Lenkerendblinker gehen bauartbedingt nicht.

- kein Platz für einen Blinkerschalter

- Kabelbaum muss geändert werden.

Dazu ein Angebot für den Umbau.

Die Problematik ist eigentlich, dass es keinen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gibt. Man ist also mal wieder der Willkür des Beamten ausgesetzt.

Geschrieben
... nach bj 62? habe mit tüv hannover telefoniert, der meinte bei der heutigen verkehrsdichte keine chance! also, vielleicht hats ja schon mal einer machen lassen...

gruss roland

meine frau hat seinerzeit auch 2 kinder ausgetragen. gab mit dem TÜV kein problem :-D .

Geschrieben

sonst ruf doch mal sylvius gerber an, der hat bei allen durch ihn verkauften karren die blinker ausgetragen bekommen. tüv hat er wohl immer in bremen gemacht. wenn ich zuhause bin, schaue ich noch mal in meinen brief! (Li-Special EZ 1967)

gruß, henning

Geschrieben

'ne Verständnisfrage habe ich mal:

Sprecht ihr eigentlich wirklich davon, Blinker (also vorhandene Blinker, möglichst bei zugelassenem Fahrzeug) ausgetragen zu bekommen oder ein unbeblinkertes (Import-)Fahrzeug mit >125 ccm ohne nachträgliche Montage von Fahrtrichtungsanzeigern durch eine Vollabnahme / Einzelabnahme zu bringen? Ist m. E. ein kleiner Unterschied ...

Geschrieben

ich habe sie wirklich austragen lassen. also zuerst vollabnahme mit blinkern und dann einen tüvmann erweichen können. ruckzuck, waren sie wieder draußen. meine zulassungsstelle hat nur das gutachten gesehen und nach 5min. waren sie fertig. die sondergenehmigung haben sie schon im rechner gehabt.

Geschrieben

Moinsen @ all !

Um es kurz zu machen : " Alles kann - nichts muß ".

Blinkeraustragen wie von T4 beschrieben geht eigentlich nicht. Wenn, dann haben diejenigen Glück gehabt bzw. einen guten Draht zu den Beteiligten.

War ein Fahrzeug von Werk aus mit Blinkern ausgestattet, wird die Ausnahmegenehmigung i.d.Rg. nicht befürwortet.

Der andere, öfter vorkommende Fall ist eine Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug, dass nach 1961 original ohne Blinker gebaut wurde (z.B. in Italien) und mehr als 125 ccm besitzt.

Leichtkrafträder unter 125 ccm müssen nämlich laut STVZO keine Blinker besitzen, ich meine bis Baujahr 1989 (müsste ich noch einmal nachsehen).

Also, Ihr habt z.B. eine Jet 200 von Bj. 1978 wie die von Kotzerider. Bei der habe ich damals die Blinkergeschichte gleich im Zuge des Vollgutachtens geregelt.

Es sind 2 Stellen beteiligt :

1. TÜV.

2. Behörde (nicht Zulassungstelle bzw. nur in bestimmten Landkreisen !)

Zu 1 : Ihr müßt erst einmal mit Eurem TÜV-Prüfer sprechen und Ihm den Sachverhalt schildern. Gründe sind in der Regel Originalzustand, Umbauaufwand und - kosten sowie die ohnehin schwache Stromleistung der Mofetten, die weitere Verbraucher bei 6 V nicht so gerne haben.

Wenn der Prüfer dann keine technischen Bedenken hat und die Ausnahmegenehmigung schriftlich z.B. im § 21 Gutachten befürwortet, geht Ihr zu der zuständigen Behörde, also 2.

Zu 2 : Die zuständige Behörde ist überall eine andere. Es konnten bestimmte TÜV`s eine zeitlang komplette Briefe und Ausnahmegenehmigungen stellvertretend für die Behörde ausstellen (vermutlich ist dies aufgrund der allgemeinen Verschärfung auf diesem Gebiet nicht mehr möglich).

In Bremen stellt z.B. der zuständige Senator die Genehmigung gegen ca. 30 Euro aus, in Hannover das Wirtschaftsministerium usw. usw. Also ersteinmal mit der Zulassungsstelle sprechen, welche Behörde das in Eurem Landkreis macht. Die Gebühren schwanken übrigens auch je nach Behörde, da scheint es einen Ermessensspielraum zu geben.

Habt Ihr die Ausnahmegenehmigung, wird diese in die KFZ-Papiere von der Zulassungsstelle eingetragen.

Aufgrund vielfältiger Erfahrungen aller Art auf diesem Gebiet empfehle ich folgendes :

- In Ruhe an einem schönen Sommertag nett bei den Leuten anfragen.

- Nicht neunmalklug daherschwätzen und mit "aber Atze hatt doch auch im GSF und so und überhaupt" argumentieren. Das mag der Beamte von Welt überhaupt nicht.

- Wenn der Gesprächspartner nicht kompetent erscheint könnt Ihr a) immer noch mit seinem Vorgesetzten sprechen und b) Euch mit den Vorschriften auseinander setzen und dann nochmal einen zweiten Anlauf nehmen.

Ich habe fast immer ohne größere Probleme meine Anliegen durchbringen können. Nur in wenigen Fällen war ein Gespräch unter Hinweis auf die Gesetzeslage mit der übergeordneten Behörde nötig.

Man sollte aber dem Beamten im Vorfeld geben was er will. Da er eh ein kleines Licht ist, besteht seine einzige Freude darin, unschuldige Bürger zu quälen. Wenn man also im Vorfeld buckelt, kann dies den Beamten gnädig stimmen und hat man den Stempel kann man sich beim Herausgehen immer noch denken " Du mieses kleines A... " (wohlgemerkt nur denken :-D ).

Leider ist die ganze Angelegenheit eine Grauzone die mit sehr viel Ermessensspielraum seitens der Behörden gefüllt ist. Ihr habt also keinen Anspruch auf irgendwas.

Es gibt seit ca. 3 Jahren eine neue Richtlinie, mit der viele dieser Anliegen abgeschmettert werden (aktuellen Stand kenne ich nicht). Diese bezieht sich allerdings eigentlich nur auf US-CARS jüngerer Baujahre, bei denen laut Richtlinie keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden sollen.

Anscheinend wird dieser Zusatz gerne von den Prüfern und Beamten überlesen ...

Genau nachzufragen, warum ein Antrag abgelehnt wird ist hier hilfreich.

Der Dank gilt an dieser Stelle der Rollerschmiede und Ihrem damaligen TÜV. Wenn ich es richtig sehe waren diese Anfang der 90iger die ersten, die sich um die Ausnahmegenehmigungen gekümmert haben. Alle anderen haben damals noch mit Bj. 61 gearbeitet.

  • 3 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen!

bin komplett neu hier und steht vor einem wohl bekannten problem hab mir ne Li 150 zugelegt welche keine Blinker besitzt und da sie ein Italien import ist müsste ich jetzt ein vollgutachten machen möchte aber keine blinker nachträglich montieren müssen kann mir jemand weiterhelfen und mir evtl eine kopie der ausnahmegenehmigug zuschicken!?

Ich wär euch echt seht dankbar!

Gruß aus Ulm Manu

Bearbeitet von lito
Geschrieben (bearbeitet)

Erstmal willkommen im GSF. :-D

Ich glaube, Deine LI150 ist nur dann ein Italienimport, wenn Du die kompletten Papiere inkl. ital. Abmeldebestätigung zur Vorlage bei der Wiederzulassung in Deutschland hast. Anderenfalls ist es ein sog. Scheunenfund eines vor vielen Jahren in Deutschland bereits zugelassenen Fahrzeugs.

Weiterhin ist Deine Li150 allerspätestens am 1.7. 1961 erstzugelassen und benötigt daher keinerlei Blinker. :-D

Edith ergänzt einen LINK zum Thema "Zulassungsprobleme"

Bearbeitet von T5Rainer

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