Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

briefkopie/ausnahmegenehmigung,ohne Blinker


Empfohlene Beiträge

Meine Info war bislang:

bis 125 ccm ist ohne Blinker überhaupt kein Problem, wenn werksseitig nicht mit Blinkern ausgerüstet.

Über 125 ccm gibts ne Ausnahmegenehmigung, wenn die Umrüstung auf Blinker bei einem werksseitig ohne Blinker asugerüsteten Fahrzeug wirtschaftlich keinen Sinn macht, dh viel zu teuer ist, verglichen mit dem Wert des Fahrzeugs.

Alles für Italien-Importe.

Hätte einen Scan PV mit 133er ohne Blinker, evtl. ET3 original ohne Blinker, bin aber grad nicht sicher, ob die Blinker wirklich "ausgetragen" sind, oder ob die Papiere dazu schweigen, da eh problemlos...

Hier die PV-Papiere:

Bearbeitet von Käthe
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab noch so uralten Wisch, auf dem steht, dass ein Roller > 125 ccm keine Blinker braucht, da die Nachrüstung unwirtschaftlich ist. Vielleicht hilft das ja, such ich mal raus.

Beim Eintragen des Polinis hat der Prüfer den Satz "...ohne Blinker..." allerdings ebenfalls anstandslos reingeschrieben, ich musste garnix vorlegen.

der soll mal nicht so rumkacken
, ist wohl so, aber hilft nix, wenn er rumkackt, kackt er rum. Evtl. TÜV wechseln, Dekra, wenn er weiter zickt? Bearbeitet von Käthe
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information