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Eintragungen bei Bj. vor 1960 ...


pepper_hh

Empfohlene Beiträge

Moin moin !

Hab mal son paar fragen da ich vor hab mir nen Oldie zuzulegen ...

1. Mir wurde erzählt dass so gut wie banane is wie laut meine Karre is wenn vor Bj´ 60 und der TÜV-Prüfer muss es eintragen ! Kann doch net stimmen oder ? Klärt mich da mal bidde auf ! Hab letztens mal nen rz anner 27 ps rally gehört und hab fast ne gänsehaut gekriegt von dem geilen sound ! Hatte aber auch noch nie zuvor nen Rennauspuff montiert gehört ... :sabber: :sabber:

2. Wie ist das bei der VBA mit zb. SIP Performance , PM , rz righthand etc. mit Bodenfreiheit ?? Wollte doch net in jeder links bzw. rechtskurve aufsetzen mit dem Pott ...

Würd mich über ne schnelle Antwort freuen ! :-D

gruß pepper_hh

P.S. : Wird natürlich n´ PX 200 Motor reingebaut ! hatte ich vergessen is ja vielleicht relevant für die eintragung ...

Bearbeitet von pepper_hh
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Hallo,

also müssen, muß der Tüvprüfer nur auf´s Klo! :-D

Aber soweit ich weiß, gilt ab Bujahr 1989 eine neue Abgasnorm und alles davor hat weniger Probleme, weil sie eben nicht unter diese Regelung fällt!

Lautstärke wird es wohl auch ne Regelung geben, da Deine Umwelt und andere Menschen ja auch ein Recht auf ein ruhiges Leben haben, egal wie alt Dein Roller ist!

Zu Tüv fahren und fragen?

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
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Soweit ich weiß ist die Lautstärke "Schallmauer" vor 1955 angesiedelt.

Davor gabs keine gesetzliche Norm und man darf so laut sein wie man will.

:-D:-D

Siehe die ganze ewig lauten Harley Oldtimer.....

Loud Pipes save Lifes....

Genrell ist zu sagen das sich die Forschriften seid diesem Datum immer weiter verschärft haben.

Google mal ne Runde oder benutz die Suche, gab das schon zich mal hier das Thema....

MfG, Heiko.

Bearbeitet von highko
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Soweit ich weiß ist die Lautstärke "Schallmauer" vor 1955 angesiedelt.

Davor gabs keine gesetzliche Norm und man darf so laut sein wie man will.

:-D   :-D

Siehe die ganze ewig lauten Harley Oldtimer.....

Loud Pipes save Lifes....

Genrell ist zu sagen das sich die Forschriften seid diesem Datum immer weiter verschärft haben.

Google mal ne Runde oder benutz die Suche, gab das schon zich mal hier das Thema....

MfG, Heiko.

<{POST_SNAPBACK}>

so kenne ich das auch, also mit ner 54 lampe unten ohne puff, -kein problem!

ob sie dann allerdings noch fährt .... :wasntme:

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\klugscheiß-mode{on}

Schalldämpferpflicht ab 1954. Die Fahrzeuge danach dürfen zwar per se gewiß nicht "laut sein, wie sie wollen", aber bis 1966 ist man auf der relativ sicheren Seite, wenn die Briefeintragungen passen. Der Punkt ist dabei, daß damals Lautstärke-Werte nach "DIN-Phon" eingetragen wurden (man erkennt die Eintragung an dem großen "D" hinter der angeblichen dB-Zahl). Das ist sicherlich a) immernoch oft abartig viel, b) kann's heute "juristisch eindeutig" keiner mehr messen, da die Meßverfahren damals nicht bzw. stark abweichend normiert waren (Abstände etc.). Es gelten aber mittlerweile gängige Überschlagswerte und die Angleichung an moderne Meßverfahren mit entsprechenden Toleranzen. Z.B. (gilt bei allen Fahrzeugen vor BJ 1980), wenn von einer (Nahfeld)Standgeräuschmessung auf das Fahrgeräusch zurückgeschlossen werden soll: Toleranz 26dB Aufschlag. Wenn ich jetzt z.B. Standgeräusch 80D eingetragen habe, dürfte ich selbst beim pingeligsten Wachtmeister, der "vor Ort" 1:1 umrechnen will, auf einem legalen Maximalwert von 106dB (vom Standgeräusch in Nahfeldmessung auf das Fahrgeräusch geschlossen) beharren. Das ist relativ knapp unter dem durchschnittlichen Presslufthammer (110dB).

Edith empfiehlt folgende leckere Übersicht ( :sabber: )

http://aachen.heimat.de/leute/nico/krad/auspuff.htm

\klugscheiß-mode{off}

Also 00000978.gif hinsichtlich der Lautstärke, was da für BJ bis 1966 für ein Pott drunter hängt? Die Standardfrage lautet immer: "Was haben Sie gesagt, Herr Wachtmeister?" :wasntme: :-D

Bearbeitet von Lacknase
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Hm....irgendwie werde ich trotzdem nicht ganz schlau aus der Sache!

Wenn ich jetzt z.B. BJ 1961 eingetragen habe,allerdings kein D hinter meinen Geräuschwerten,was dann?

Bei 89P und 83 wären das also ganz normale Werte und die 89 dB wären Werte aus ner Nahfeldmessung(0.5m) oder wie?

Oder ist das Latte und die Kameraden vom Trachtenverein müssen wegen dem BJ eh nach den alten Richtlinien messen?

WOBEI ICH MICHT IM MOMENT WIRKLICH BEMÜHE SO LEISE WIE MÖGLICH ZU SEIN OHNE VIEL LEISTUNG ZU VERLIEREN!

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1.) Die Eintragung von DIN-Phon ist bei Fahrzeugen vor/bis 1966 schlicht üblich und schafft Dir einfach "Diskussionspuffer" bzw. zusätzliche Narrenfreiheit. Wenn da kein "D" steht, ist das freilich nicht tragisch. Wie geschildert, gilt der Aufschlag/Toleranzbonus für veränderte Meßverfahren trotzdem. (s.o.)

2.) Überflieg das hier mal:

http://aachen.heimat.de/leute/nico/krad/ewg.pdf

Wer macht den da vorgeschriebenen Fahrtgeräuschmessungsschmonzens am Straßenrand/kann das vornehmen? Und selbst wenn sie mit Dir zur zufällig 2km entfernten DEKRA fahren: Die Kameraden vom Trachtenverein dürften selbst da noch rein praktisch maximal eine Nahfeldstandgeräuschmessung vornehmen (lassen) können, und dann gilt immernoch der besagte Aufschlag von 26dB. Eine Beschlagnahmung/Stillegung vor Ort zur weiteren "Detailprüfung" ist extrem unwahrscheinlich bzw. gut anfechtbar, da sie kaum verhältnismäßig erscheinen dürfte. Also: "Laß Dich nicht verarschen ..." :-D

Bearbeitet von Lacknase
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