muki Geschrieben 8. März 2007 Teilen Geschrieben 8. März 2007 Nachdem es ja keine KBA Auskunft mehr gibt und das von der örtlichen Zulassungstellenerledigt wird, hier mal alle Änderungen bezüglich der Änderungen im §21 STVZO:Änderungen Oldie Zulassung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cowboy Geschrieben 8. März 2007 Teilen Geschrieben 8. März 2007 Ganz interessant!Danke 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motorhuhn Geschrieben 8. März 2007 Teilen Geschrieben 8. März 2007 Anscheinend bin ich aber trotz meines inzwischen fortgeschrittenem Alter nicht in der LAge das Beamtendeutsch zu verstehen, denn ich finde keine Textpassage wo die Rede ist, dass es keine KBA-Auskunft mehr gibt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seekadett Geschrieben 8. März 2007 Teilen Geschrieben 8. März 2007 (bearbeitet) Anscheinend bin ich aber trotz meines inzwischen fortgeschrittenem Alter nicht in der LAge das Beamtendeutsch zu verstehen, denn ich finde keine Textpassage wo die Rede ist, dass es keine KBA-Auskunft mehr gibt?hab ich als beamter auch nicht gefunden! Bearbeitet 8. März 2007 von Seekadett Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
muki Geschrieben 8. März 2007 Autor Teilen Geschrieben 8. März 2007 Hier noch was aktuelles, leichter verständliches, von der KBA Homepage:"Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden." Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blanky Ddorf Geschrieben 8. März 2007 Teilen Geschrieben 8. März 2007 (bearbeitet) ..klasse...lt. diesem Abs. Die Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden...kann nun auch DEKRA&co. diese durchführen...herrlich!!!blöd nur das in ddorf, die zulassungsbehörde sagt, man werde 6-8 wochen brauchen um nach der prüfungdie papiere ausstellen zu können....(es erfolgt da erst die kba-prüfung!) Bearbeitet 8. März 2007 von Blanky Ddorf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blanky Ddorf Geschrieben 8. März 2007 Teilen Geschrieben 8. März 2007 ...hat sich bei §19 auch was geändert?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der_Spanier Geschrieben 8. März 2007 Teilen Geschrieben 8. März 2007 Habe gerade meine TX zugelassen und Papiere bekommen... KBA Anfrage hatte ich, und mich gewundert das da nix über gültigkeitsdauer 4 Wochen usw stand.Angemeldet habe ich Sie nach dem 1.3., ohne probleme neue Papiere bekommen.Was für Papierkram ist denn demnächt dann notwendig wenn ich mal wieder einen Roller kaufe bei dem der Vorbesitzer die Papiere verbummelt hat? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andreasnagy Geschrieben 9. März 2007 Teilen Geschrieben 9. März 2007 irgendwer hat mir mal erzählt, dass nach ablauf von 7 jahren nach der stillegung doch eine vollabnahme fällig wird. darüber habe ich in dem papier nichts gelesen. ist das quatsch ??gruss andreas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chris69 Geschrieben 9. März 2007 Teilen Geschrieben 9. März 2007 Da gibts dann in 7 Jahren nen neuen Newsletter zu... Habe ich auch gehört, aber die machen da ja eh was sie wollen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan_73 Geschrieben 11. März 2007 Teilen Geschrieben 11. März 2007 ..klasse...lt. diesem Abs. Die Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden...kann nun auch DEKRA&co. diese durchführen...herrlich!!!blöd nur das in ddorf, die zulassungsbehörde sagt, man werde 6-8 wochen brauchen um nach der prüfungdie papiere ausstellen zu können....(es erfolgt da erst die kba-prüfung!)Dekra wäre ja der Knaller, aber irgendwie bezweifle ich, dass die das dürfen...ist das Bundesland abhängig...der Dekra Mann, der zu uns zu worb5 kommt, hat mir nämlich noch nix davon erzählt... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BugHardcore Geschrieben 11. März 2007 Teilen Geschrieben 11. März 2007 Ich hab mal nen bekannten meines Vaters angesetzt da nach zu fragen. Der Kerl hat ne Landmaschinenwerkstatt zu der auch wöchendlich n Dekramensch kommt. Ich denke bis Ende der Woche kann ich da was rausfinden. Ist bei mir nämlich auch gerade akut. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan_73 Geschrieben 12. März 2007 Teilen Geschrieben 12. März 2007 unser Dekra Mensch sagt NEIN, aber dann hab ich ihm den Wisch vorgelesen und da meinte er, dass ich das mal ausdrucken solle und er es später holen käme, um es seinem Chef zu zeigen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andreasnagy Geschrieben 12. März 2007 Teilen Geschrieben 12. März 2007 mann ! sind das fachleute !!!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan_73 Geschrieben 12. März 2007 Teilen Geschrieben 12. März 2007 mann ! sind das fachleute !!!!!? Könnte es sein, dass das mit der Dekra bundeslandabhängig ist ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andreasnagy Geschrieben 12. März 2007 Teilen Geschrieben 12. März 2007 mit das meinte ich die spezialisten von dekra/tüv/ zulassungsbehörden u.a. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan_73 Geschrieben 12. März 2007 Teilen Geschrieben 12. März 2007 mit das meinte ich die spezialisten von dekra/tüv/ zulassungsbehörden u.a.schon klar... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan_73 Geschrieben 13. März 2007 Teilen Geschrieben 13. März 2007 so, die Dekra darf es NICHT... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vesparinchen Geschrieben 14. März 2007 Teilen Geschrieben 14. März 2007 Puhh mal ne Frage zur Feinstaubplakette. Habe von nem Bekannten gehört das es für verschiedene Fahrzeuge verschieden farbige Plaketten gibt. Zuminderst beim Auto. Je nach Gebiet muss das Fahrzeug dann bei Feinstaubalarm sofort abgestellt werden. Wie sieht denn sowas dann beim Roller aus? Brauch ich dann zb. mit ner Fuffi auch so ne Plakette? Wär bischen doof wenn man gerade ne schöne Umlandrollertour macht und dann wie auch immer so nen Alarm losgeht und man mitten in der Pampa steht u wohlmöglich noch Kilometer weit zu Fuß gehen darf und den Roller im Feld stehen lassen muss:-) Naja ganz so schlimm wirds schon nicht werden, und Klimaschutz ist ja auch gut, aber würde mich mal interessieren... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blanky Ddorf Geschrieben 14. März 2007 Teilen Geschrieben 14. März 2007 Puhh mal ne Frage zur Feinstaubplakette. Habe von nem Bekannten gehört das es für verschiedene Fahrzeuge verschieden farbige Plaketten gibt. Zuminderst beim Auto. Je nach Gebiet muss das Fahrzeug dann bei Feinstaubalarm sofort abgestellt werden. Wie sieht denn sowas dann beim Roller aus? Brauch ich dann zb. mit ner Fuffi auch so ne Plakette? Wär bischen doof wenn man gerade ne schöne Umlandrollertour macht und dann wie auch immer so nen Alarm losgeht und man mitten in der Pampa steht u wohlmöglich noch Kilometer weit zu Fuß gehen darf und den Roller im Feld stehen lassen muss:-) Naja ganz so schlimm wirds schon nicht werden, und Klimaschutz ist ja auch gut, aber würde mich mal interessieren........alles easy....(siehe VERORDNUNG / Seite 8)...Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach §40 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetzes...4. zwei- und dreirädrige Kfz.http://www.umwelt-plakette.de/gesetz%20und%20urteil.php Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marcello Geschrieben 17. März 2007 Teilen Geschrieben 17. März 2007 Habe nen spanischen Fahrzeugbrief, da ist sogar noch span. "TüV" drauf. Was brauche ich denn dann, um die Kiste in DE anzumelden ? Dummerweise ist Bj'64 eingetragen, allerdings sind nie Blinker verbaut worden. Da müssen ja nun eigentlich welche dran oder kann man das irgendwie austragen lassen ? Man beachte: ich wohne in München, da ist beim TüV eigentlich gar nichts möglich, da gibt's eigentlich NULL Möglichkeiten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nop Geschrieben 17. März 2007 Teilen Geschrieben 17. März 2007 wieviel kubbik? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan_73 Geschrieben 17. März 2007 Teilen Geschrieben 17. März 2007 du hast KEINE Papiere sagste dem TÜV... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nop Geschrieben 17. März 2007 Teilen Geschrieben 17. März 2007 DAS sowieso. und meine frage war wegen den blinkern Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marcello Geschrieben 17. März 2007 Teilen Geschrieben 17. März 2007 150ccm.Besser also ohne Papiere, also so tun, als ob weg oder wie ?Gut und was muss ich dann machen, um das Dingen angemeldet zu bekommen ? So mit den Worthülsen von Euch ist es schwierig... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan_73 Geschrieben 17. März 2007 Teilen Geschrieben 17. März 2007 ist ja ein Import, also wie folgt vorgehen:zum TÜV und ein §21 Gutachten machen (Briefkopien mitnehmen)Zulassungsstelle mit dem §21 Gutachten, KBA Anfrage und Kaufvertrag (am besten mit einem aus D: Kumpel etc.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
px_power Geschrieben 17. März 2007 Teilen Geschrieben 17. März 2007 Dekra wäre ja der Knaller, aber irgendwie bezweifle ich, dass die das dürfen...ist das Bundesland abhängig...der Dekra Mann, der zu uns zu worb5 kommt, hat mir nämlich noch nix davon erzählt...Unsere Dekra Leute in Rgb, die zu uns kommen, machen bereits 21'er. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan_73 Geschrieben 17. März 2007 Teilen Geschrieben 17. März 2007 Regensburg ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
px_power Geschrieben 17. März 2007 Teilen Geschrieben 17. März 2007 (bearbeitet) @ stefan73: ja, regensburg, wieso?spanische karre ... warum papiere verloren? mit spanischen papieren tüv machen, blinker ausnahmegenehmigung kaufen, zulassen, fertig.nix kba, nix blinker. so in rgb. - münchen so viel komplizierter? Bearbeitet 17. März 2007 von px_power Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan_73 Geschrieben 17. März 2007 Teilen Geschrieben 17. März 2007 @ stefan73: ja, regensburg, wieso?spanische karre ... warum papiere verloren? mit spanischen papieren tüv machen, blinker ausnahmegenehmigung kaufen, zulassen, fertig.nix kba, nix blinker. so in rgb. - münchen so viel komplizierter?na dann weiß ich auch nicht...habs unserem Dekra Mann bei worb5 gesagt, er hat mit seinem Chef geredet und meinte, dass er das 21er nicht machen kann...mir lässt das irgendwie auch keine Ruhe, aber was soll ich machen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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