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Fahren ohne Fahrerlaubnis!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus!

Mich ham´s gestern mit meim Roller aufgehalten, der nen 136 ccm drin hat. gleich eingezogen etc.

hab halt nur nen Autoführerschein für das Gerät. Was kann mir jetz im Fall des Falles passieren?

MfG

done

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Moin

Ach du Scheisse :-D .... das ist übel... ich hab auch nen 133er drin.... ich denke mal das du ne kräftige Anzeige bekommst.. wegen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherungsschutz, vielleicht auch wegen Versicherungsbetrug....

Schilder den Vorfall mal bitte genauer...

PS: Was haste für nen Puff drunter gehabt???

Gruss Martin

Geschrieben

ja, also bin neu in dem Roller-Gefilde, hab den Roller am Montag letzte Woche gekauft, und am Mittwoch angemeldet! Hab den Bullen gesagt, ich hätte keine Ahnung, welchen Motor der laufen hätte (halt Blödgestellt), weil ich ihn eben noch nicht lange hab.

Jetzt sagte der, das würde Fahren ohne Fahrerlaubniss sein, und es käme zur Anzeige.

Mit welchen Konsequenzen hab ich zu rechnen bei Verurteilung? Steht das im polizeilichen Führungszeugniss?

Geschrieben

Sorry! Issn Malossi Puff. Welche Daten der jetz hat weiss ich nicht genau! Die ham uns halt aufgehalten, weil wie mit 80 durch die Stadt sin. Jetz kommt er halt auf nen Prüfstand usw.

Mein Spezi ham se auch mal aufgehalten, fotorgrafiert usw. hatte nen 110er drin, bei dem war´s so, umbauen auf 50er und wieder vorfahren, Bußgeld 25 EUR.

Geschrieben (bearbeitet)

Naja mit 80 durch die Stadt , war wohl keine gute Aktion... ich hab zuviel Schiss um alleine durch die Stadt zu fahren :-D:-( .... fahre immer mit Freunden denn hört man es nit so... :-(

Ja wenn du Glück hast kannste denn umbauen (7 Tage haste zeit)

Ist das ne PK?? Mit nem 125er Motor??? Hast du die Malle drunter geschraubt???

Martin

Bearbeitet von Senior Gomezz
Geschrieben

Deine Taktik (auf doof machen, grad gaykauft, keine Erfahrung,..) könnte funktionieren. Is aber eben alles im Ermessensspielraum der Herren.

Ich tip mal, Du darfst alles auf "oiginool" zurückbauen, mußt kostenpflichtig beim Sachverständigen vorführen und bekommst ein Bußgeld. Entzug der Fahrerlaubnis oder Anklage wg. Versicherungsbetrug erscheint mir nich so zwingend. Berichte mal, wie"s am Ende ausgayht.

Allerdings: Bei 80 in der Stadt (welche Stadt) habt Ihr Euch natürlich auch nicht grad unauffällig benommen. :-D

Sowas kommt von sowas her :-(

Geschrieben

Die Affen waren im Zivilauto unterwegs, und ham uns laut ihrem (selbst betitelten) ungeeichten Tacho gesagt wir wären mit 80 gefahren, da müsste man noch 15 abziehen, somit wärens 65. So war das. Übrigens, iss nicht meine Taktik, naja wenn man´s so sieht schon, aber hab den wirklich erst letzte woche gekauft und zugelassen. Natürlich wusste ich, dass da ein 136 drin iss.

Mich kotzt das jetz nur an, weil jeder was anderes sagt. Mich würd halt interessieren, ob der Lappen weg ist, wenn, wie lang, und wie hoch das Bußgeld iss.

kumpel meinte, ich solle vor sicherstellen des rollers noch den choke ziehen, dann drosselt der volle pulle.

hab ich gemacht, schau mal mal, aber die prüfer sin ja auch nich blöd wa?

Geschrieben (bearbeitet)
Mich kotzt das jetz nur an, weil jeder was anderes sagt.

tja.... was erwartest du? lauter bullen hier, die auch noch einsicht in den fall haben???

Mich würd halt interessieren, ob der Lappen weg ist, wenn, wie lang, und wie hoch das Bußgeld iss.

das sagen DIE dir dann genau, nicht wir!

Bearbeitet von nop
Geschrieben

naja also ich will ja nix sagen aber wenn du mit 80 in der stadt fährst biste echt selber schuld. hab kürzlich mit nem bullen gesprochen, der meinte wenn man sich an die geschwindigkeitsbegrenzunng hält (= in der stadt 50) , dann schauen die auch net nach einem!

...scheiße gelaufen

gruß,

tobi

Geschrieben (bearbeitet)

Hab´ mal vor einiger Zeit einen von den grünen Männern gefragt, was da so passieren könnte wenn man

einen bei sowas erwischt...

Der meinte spontan 5 Punkte in Flensburg 80 Oiro

Strafe und 1 Monat Fahrverbot...

Ob das noch stimmt kann ich nicht sagen...

Edit: Ohne das zu schnelle Fahren berücksichtigt zu haben!!!

Toi toi toi jedenfalls!!! :-D

Bearbeitet von mordillo
Geschrieben

ganz abgesehen von: steuerhinterziehung! (>125ccm)

wenn sie auf die tour auch noch kommen, dann wird der staatsanwalt eigeschaltet... und der staat holt sich das geld in dem fall!

Geschrieben

und wenn du noch inner Probezeit bist, wird die um vier Jahre verlängert und du darfst ein Aufbaudingsbums mit machen für 500 euronen...

Geschrieben

Ich weiss ja nicht von wo du kommst, aber du bist sicher Mitglied beim ÖAMTC bzw ADAC. Die haben eine Rechtsabteilung bei der du anrufen kannst, die können dir auch genau sagen wie diese Dinge gehandhabt werden. Check was in deinem Kaufvertrag drinsteht. Wenn du glück hast ist es zuviel Arbeit für die Herren Beamten alles zu untersuchen was beim Kauf geschah und du (und auch der Verkäufer) kommt mit einem blauen Auge davon!!!!! :-D

Geschrieben

oiso jungs, des wahr in ingolstadt.

hab ma mit nem polizisten geredet, der meinte des würde jetz folgendermaßen ablaufen:

1. Anzeige "Fahren ohne Fahrerlaubnis":

---> Wachtmeister entscheidet ob Gutachten (ziemlich teuer) oder Prüfstand (ok)

----> Polizei sieht meist von nem Gutachten ab, weil des dem Staat zuviel Aufwand iss und kostet.

Zahlen muss man das Gutachten dem TÜV, bez. der DEKRA

Ausserdem ham´s in Ingolstadt nen Prüfstand, also Leistungsmessung und gut.

Nun, der Depp von gestern war halt echt n´Arsch, von daher weiss ich nicht ob der voll in die Vollen langt.

Hat nur gmeint, ich würd meine Dame nach ein, zwei Tagen, max 3 (aber nit länger) wieder kriegn.

2. Bestandsaufnahme: Des Teil is zu schnell, also Staatsanwaltschaft.

---> Der wiederum entscheidet, ob´s weitergeht oder fallengelassen wird.

---> Gehts weiter, kommts zu ner Geldstrafe (Nicht betitelt als Bußgeld!) und Punkten

---> Lässt er´s fallen, gibt´s nix, aber dann hat die Polizei immer noch die fehlende Betriebserlaubnis!,

wobei die pauschal 50 Juros zzgl. Bearbeitungsgebühr 20,- kostet, plus 3 Punkte.

---> Wie der Anwalt entscheidet, hängt davon ab, ob´s das erstemal iss oder ob man´s gar nit kapiert.

Natürlich entscheidet der Anwalt anders, wenn man schon öfter erwischt wurde, da kommt´s dann schon

zu ner Entziehung..

3. In jedem der beiden Fälle zurückrüsten und wieder vorfahren.

Was mich halt nervt iss, dass es zu nem Eintrag im Führungszeugniss kommt. Wahrscheinlich auch zu ner Sperrfrist für Führerscheinprüfungen. Hoff auch, das es glimpflich ausgeht, wobei ich mich jetz aber mal auf´s Äusserste einstell.

Ach ja nochwas NOP, klar dein erster Beitrag, nur wollt ich die Fakten darlegen, Foren sind hier für Diskussion, Austausch, Information, Ergänzung etc.,. hät´ ja sein können, das anderen das passiert iss und daher wissen was läuft.

Also Leutz, ich halt euch auf dem Laufenden

done

Geschrieben

Was lernen wir also daraus...??

Entweder die Racer-Gashand in der Innenstadt zurückhalten, oder denn Hahn so aufdrehen, dass garantiert keiner hinterherkommt... (und hoffen dass keiner ´s Nummernschild gelesen hat...) !! :-D:-(

Geschrieben

hoff lieber nicht alder, solang de noch nix aufm kerbholz hast, würd ich den scheiss 1er schein machen und den dicken kolben eintragen lassen. (100-150 Juros)

wenn ich ne sperrfrist krieg, kann ich den 1er mal vorerst nicht machen.

Geschrieben

Eintrag ins Führungszeugnis kann ich mir kaum vorstellen, da (meine ich zumindest) sowas erst ab Strafe min. 1 Jahr auf Bewährung eingetragen wird bzw. Alkoholvergehen.

Und wenn doch wird das nach ein paar Jahren wieder gelöscht, zumindest in der Führungszeugniskartei, die z. B. ein Arbeitgeber zu sehen bekäme. Gibt da verschiedene Versionen, einmal die für Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht, da sind sämtliche Vorstrafen immer drin zu sehen und dann die "öffentlich" zugänglichen, da wird wie gesagt je nach Schwere des Delikts nach ein paar Jahren getilgt, ähnlich wie bei den FL-Punkten.

Geschrieben
Check was in deinem Kaufvertrag drinsteht. Wenn du glück hast ist es zuviel Arbeit für die Herren Beamten alles zu untersuchen was beim Kauf geschah und du (und auch der Verkäufer) kommt mit einem blauen Auge davon!!!!! :-D

Ich fände es nicht ok, die Sache auf den Verkäufer mit Hilfe von einem Rechtsanwalt abzuwälzen... ist schließlich die eigene Schuld... und da muss man halt mal durch.... :-(

Gruß Robin :-(

Geschrieben

In IN fährt es sich also auch gefährlich? Tststs ..... nirgends kannste mehr .... :-D

Aber in der Tat selber blöd dran .... sowas tut man nicht .... 75er reicht voll für ne Fuffi.

Geschrieben
Tyristorman Erstellt am 6. Jul. 2003, 20:59

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bei uns im Ösiland ist das alles nicht so wild, dafür kann man auch nichts eintragen lassen

...kann ich nicht bestätigen...

zahlte im jahre '99 1100? :-D

fahren ohne führerschein, fahren ohne fahrerlaubniss ( da typisiert gehört hätte), versicherungsbetrug, gefährlichvorstehendes teil (damit war mein Kotflügel gemeint), ....

habs sie dann abgemeldet und das riesen glück gehabt ne urlaubsaushilfe auf der Bezirkshauptmannschaft zu erwischen...da blieb mir dann der eintrag im typenschein erspart...

...meinem führerschein hats aber nicht geschadet...

Geschrieben

oha!

hast du schon eingestanden, daß der roller zu schnell ist?

wenn nicht, dann tu's auch zunächst mal nicht!

wenn der roller tatsächlich auf nen prüfstand kommen sollte, werden sie es dir eh beweisen können. wenn der roller nicht auf den prüfstand kommt, weil man glaubt, dir die geschwindigkeit von 80km/h eh nachweisen zu können, dann könntest du glück haben. das ist sicher selten, aber es passiert!

falls die polizei nämlich nicht nachweisen kann, daß der tacho ihres zivi-fahrzeugs geeicht war, müsste vor gericht von der gemessenen geschwindigkeit zumindest 20% abgezogen werden... (quelle: urteil KG Berlin NZV 95, 37)

rein rechtlich darf ohne eichung eines polizei-tachos eigentlich gar keine messung vorgenommen werden... (quelle: HIER NACHZULESEN!

auch, wenn diese verkettung von umständen selten ist, es könnte dir ne menge ärger ersparen...

gib erstmal nichts zu (das kannst du später immer noch tun!), und falls du den roller zurückbekommst, stell den originalzustand her! und dann lohnt sich evtl. ein guter verkehrsrechtsanwalt, der zunächst mal akteneinsicht bekommen kann...

Geschrieben

nene, ich sollte das jetz schon tun!

hab mit dem polizisten gesprochen, der meinte, wenn ich jetzt gleich sag, was sache ist, dann gibt´s kein gutachten, was etwa für mich 800-1000 Juros und nen komplett zerlegten roller bedeutet.

sonst gibts halt nur den prüfstand, ich bekomm die dame wieder, muss zurückrüsten, dann halt ne geldstrafe für das ganze. führerschein ist nicht weg, weil´s das erstemal war, meinte der zuständige polizist und auch andere, mit denen ich gesprochen hab.

mich regt nur auf, das die jetzt meine geliebte ham..

gruss

done

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