Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Abgas- und Lärmwerte von Lambrettas (original)


didi70

Empfohlene Beiträge

Suche eine Tabelle über die Abgas- und Lärmwerte von Standard-Lambrettas (also alles im Originalzustand).

Mich interessieren vor allem die Werte einer Lambretta GP150 (Bj.72).

Ist nämlich leider so, dass wenn man ein Fahrzeug erstmals in Österreich zulassen möchte, es den derzeit geltenden Abgas-, Lärm- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen muss.

Auf

http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.a...026_100_2_62371

findet man auf seite 7 Anlage 1 die zur Zeit relevanten Abgasgrenzwerte,

und auf Seite 10 Anlage 3h alles was man zur Typisierung braucht.

(Pkt. 37 Geräuschpegel ist auch ein wesentlicher Punkt).

Genau deshalb müsste ich wissen, ob eine Lambretta, die ich gerne importieren würde, diesen Vorschriften entsprechen würde oder nicht.

Nur woher bekommt man diese Daten?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wieso müssen in Ö die momentan geltenden Abgasvorschriften eingehalten werden?

Das könntest du nämlich mal getrost knicken, ein 2 Takter ohne Kat wird diese Abgaswerte nicht schaffen ( schon gar nicht einer der 33 Jahre alt ist), deshalb sind ge-zwei-taktete Neufahrzeuge ohne Kat ( oder andere Abgasaufbereitung), seit letzem Jahr EU weit nicht mehr zulassungsfähig. Wenigstens in D wäre es so, das ein Fahrzeug vor letzem Jahr schon mal zugelassen gewesen sein müsste ( irgendwo in der EU) um überhaupt ne Zulassung zu bekommen. Und dann gelten die Vorschriften die das Fahrzeug zur Zeit der Erstzulassung erfüllen musste ( z.B. keine Blinker vor Bj.63), auch die Lärm und Abgasvorschriften.

So wäre das jetzt wohl in D.

gonzo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich meinte nur, wenn ne 33 Jahre alte GP die momentan geltenden Abgasvorschriften einhalten müsste, dann könnte man sie getrost als Bar-unterbau in die Wohnung stellen, denn die würde sie nicht einhalten.

:-D

So sie einmal angemeldet war ( vor dem letzen Jahr) wärs Wurst was hinten rausqualmt

Bearbeitet von gonzo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da hast du sicher nicht unrecht. Die Vorschriften wird sie wohl nie erfüllen.

In Österreich gilt: Nur wenn ein Roller (oder Motorrad) schon eine österreichische Einzelgenehmigung hat kann es auch angemeldet werden. Die Einzelgenehmigung vergibt in Wien z.B. die MA 46 (Landesfahrzeugsprüfstelle) und zwar nach den neusten geltenden kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, und da werden Abgasgrenzwerte,Geräuschpegel etc. ein Problem, da bei den meisten Import-Unterlagen keine Gutachten bzw.Prüfprotokolle lt. EG-Richtlinien vorhanden sind.

Wenn ich einen Roller kaufen würde, der schon in Österreich zugelassen war, dann hätte ich das Problem auch nicht. Problematisch wird es erst (wie in meinem Fall), wenn man einen Roller aus dem Ausland nach Österreich importieren will.

Dann hat man nur zwei Möglichkeiten:

1. er erfüllt alle aktuell geltenden kraftfahrrechtlichen Bestimmungen (Abgas, Geräusch, ...)

2. oder der Roller ist älter als 25 Jahre und man typisiert ihn als "Oldtimer". Dann hat man aber auch andere Nachteile (Fahrtenbuch, "offiziell" nur 60 Tage pro Jahr in Betrieb, alles im Originalzustand, usw., usw.)

Mir bleibt dann wohl eh nur die Anmeldung als "Oldtimer" und illegal mehr als 60 Tage pro Jahr fahren oder gleich einen Roller in Österreich kaufen - aber da sind Lambrettas selten ... zumindest welche, die auch verkauft werden.

Bearbeitet von didi70
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da hast du sicher nicht unrecht. Die Vorschriften wird sie wohl nie erfüllen.

In Österreich gilt: Nur wenn ein Roller (oder Motorrad) schon eine österreichische Einzelgenehmigung hat kann es auch angemeldet werden. Die Einzelgenehmigung vergibt in Wien z.B. die MA 46 (Landesfahrzeugsprüfstelle) und zwar nach den neusten geltenden kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, und da werden Abgasgrenzwerte,Geräuschpegel etc. ein Problem, da bei den meisten Import-Unterlagen keine Gutachten bzw.Prüfprotokolle lt. EG-Richtlinien vorhanden sind.

Wenn ich einen Roller kaufen würde, der schon in Österreich zugelassen war, dann hätte ich das Problem auch nicht. Problematisch wird es erst (wie in meinem Fall), wenn man einen Roller aus dem Ausland nach Österreich importieren will.

Dann hat man nur zwei Möglichkeiten:

1. er erfüllt alle aktuell geltenden kraftfahrrechtlichen Bestimmungen (Abgas, Geräusch, ...)

2. oder der Roller ist älter als 25 Jahre und man typisiert ihn als "Oldtimer". Dann hat man aber auch andere Nachteile (Fahrtenbuch, "offiziell" nur 60 Tage pro Jahr in Betrieb, alles im Originalzustand, usw., usw.)

Mir bleibt dann wohl eh nur die Anmeldung als "Oldtimer" und illegal mehr als 60 Tage pro Jahr fahren oder gleich einen Roller in Österreich kaufen - aber da sind Lambrettas selten ... zumindest welche, die auch verkauft werden.

<{POST_SNAPBACK}>

Das gilt genauso in Deutschland bei einer echten Neuzulassung! Wenn das Fahrzeug irgenwann mal zugelassen war in D, dann hat der Nutzer sozusagen ein Schutzrecht (weiß nicht, ob das auch wirklich ein Recht ist) auf den Weiterbetrieb des Fahtzeuges und kann es wiederanmelden unter den Bedingungen der Ersten Anmeldung. Dies gilt nicht für NEUanmeldungen, auch wenn sie alt sind. In diesem Sinne sind D und Ö gleich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähhhhhh, Moment mal.

Kann auch nicht sein.

Beispiel, meine SX ist Bj. 67 und war eine Italienimport, d.h. nie in D zugelassen. Als ich sie nun ´97 beim TüV vorführte habe ich a) dank einer Briefkopie eine angenommene Erstzulassung April 1960 in I und b) die Geräusch Emissionswerte wie zu der Zeit in D üblich, heisst 80 dB/A, allerding nach DIN alt ( bis ´66, zu erkennen am Zusatzt "D"in den Papieren), ab ´66 sind die Zahlen größer aber es wird anders gemessen. Deine Theorie zu Grunde legend müsste bei mir 80 "E" drinstehen, tuts aber nicht. :-D

- gonzo

Bearbeitet von gonzo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähhhhhh, Moment mal.

Kann auch nicht sein.

Beispiel, meine SX ist Bj. 67 und war eine Italienimport, d.h. nie in D zugelassen. Als ich sie nun ´97 beim TüV vorführte habe ich a) dank einer Briefkopie eine angenommene Erstzulassung April 1960 in I und  b) die Geräusch Emissionswerte wie zu der Zeit in D üblich, heisst 80 dB/A, allerding nach DIN alt ( bis ´66, zu erkennen am Zusatzt "D"in den Papieren), ab ´66 sind die Zahlen größer aber es wird anders gemessen. Deine Theorie zu Grunde legend müsste bei mir 80 "E" drinstehen, tuts aber nicht. :-D

- gonzo

<{POST_SNAPBACK}>

Hier sieht man halt, welchen Spielraum die TÜV-Sachverständigen haben bzw. sich zu eigen machen. Die kamen mir immer schon vor wie Götter mit blauem Kittel.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

aber in D ist es doch so, dass man einen Roller, der zuvor weißderteufelwo zugelassen war aber keine Papiere hat als sog. Scheunenfund deklarieren kann.

Wenn dann also im Kaufvertrag steht Tag der ersten Zulassung XX 1960, dann nehmen die das so hin. Dass ist dann auch relevant für die ganzen Geräusch und Abgaswerte.

Eine KBA-Anfrage sollte kein Problem sein, da der Roller der aus I oder sonstwoher stammt sicher nicht in D als gestohlen gemldet ist und die Zulassungsdaten nur für eine bestimmte Zeit (glaube 10 Jahre) gespeichert werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information