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Fahrzeug aus der Schweiz


wasserbuschi

Empfohlene Beiträge

Hab hier mal nen altes, ähnliches Topic dazu gefunden, dess leider nict soo ausschöpfend beantwortet wurde...

altes Topic

Was brauch ich da noch alles???

Ich hab von nem Bekannten gehört, dass man hier in D dann noch nen KFZ-Brief beantragen muss, der nicht gerade billig ist...

Stimmt das, oder kann man da mit der Fahrgestell-Nr. ne KBA anfrage starten?

Brauchen die vom Zoll eine KBA Bestätigung, dass dass Fzg. (in Deutschland) nicht als gestohlen gemeldet ist?

Wie siehts mit Einfuhrzoll aus? oder muß ich nur die deutsche MwSt. ablassen?

Hats schonmal wer gemacht und hat nen paar Tips?

@alle Schweizer:

keine Angst, ist kein Kugel- oder Ketten-Moppet, nur nen "schnödes" Auto.....

Vielen Dank für Euer input,

Gruß,

Alex.

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Ich habe schon mehrere Fahrzeuge zwischen Bj 55 und 76 aus der Schweiz nach Deutschland geholt.

Bescheinigung vom KBA geholt und durch Vollabnahme hier zugelassen.

Mich hat noch nie jemand gefragt, ob die Kisten mal in der Schweiz zugelassen waren.

Zoll ? :-D

Wichtig wäre allerdings, ob dein Fahrzeug anhand der FIN zweifelsfrei als Schweizer Modell zu erkennen ist, oder nicht.

Wenn das Ding allerdings unverändert auch in Deutschland zu erwerben war, sehe ich keinerlei Probs.

Bearbeitet von oehli
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keine Angst, ist kein Kugel- oder Ketten-Moppet, nur nen "schnödes" Auto.....

Ach ja, bevor ich´s vergeß´: was isses denn? Denn erfahrungsgemäß sind die schweizer Kisten ganz oftmals gar nicht soooo schnöde, sondern mächtig geil und in beachtlicher TSückzahl vorhanden. Denke auch über einen Import nach, nachdem die Preise für meinen Traum in Deutschland explodiert sind und der gemeine Schweizer den Fahrzeugen wenigstens ordentlich Respekt in Form von Pflege und Wartung zollt.

Schweizer bilden übrigens auch immer brutal lange Sätze...

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Ich studiere momentan in der Schweiz, da ich am Freitag eh über den Zoll muss, könnte ich da mal genauer nachfragen...

Wenn Du das machen könntest, wär natürlich der Hammer!!!

Mein Kollege sagte nämlich, dass man für die Ausfuhr die Zollunterlagen (was immer sich dahinter verbergen mag...) reichlich vorzeitig beantragen sollte und auf jeden Fall schon ausgefüllt an der Grenze parat haben sollte...

Evtl. macht das auch der Händler, wo der Wagen steht.

Schrott oder Teileträger werden se mir ob des Zustandes wohl nicht abnehmen :-D

Gibt nun ne Art Einfuhrzoll, oder tatsächlich nur die MwSt.?

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Und was ist mit MwSt.?????

Wenn ich das richtig weiß, bekommst du die schweizer Mwst. zurück und musst dafür die deutsche Mwst. bezahlen. Früher gab es dann noch die so genannte Leuchtmittelsteuer, das waren damals 2,50 DM pro Scheinwerfer, ich weiß aber nicht, ob es die noch gibt. Ansonsten frag mal beim ADAC, die müssten das genau wissen.

Gruß

SubWay

Edith hat mal Google bemüht und unter anderem diesen Link gefunden:

http://www.mercedesclubs.de/scriptdaten/vd...D12/1372.html#2

Hilft dir vielleicht weiter.

Bearbeitet von subway
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Sorry, daß ich mich da jetzt reinhänge...

Habe ein Fahrzeug mit schweizer Papieren erworben, allerdings dritter Hand in D ohne zwischendurch zugelassen gewesen zu sein.

Bekomme ich die Kiste hier einfach so zugelassen, oder brauche ich da noch irgendwelchen Zoll-Kram? Wenn ja, dann werd ichs so handhaben, wie mit den Italien-Importen...

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Servus Wasserburschi!

Ich hab am Freitag beim deutschen Zoll nachgefragt.

Grundsätzlich brauchst du:

- Papiere

- Kaufvertrag

Optimal wärs wenn du das Auto noch angemeldet mitbekommst. Dann kannst du einfach über die Grenze nach Hause fahren.

Das geht auch mit einer roten Nummer. Ansonsten brauchst du einen Hänger.

Es wäre gut gewesen wenn ich den Wert der Karre gewusst hätte, da gibt´s nämlich auch Schlupflöcher bei sehr geringem Wert.

Wenn das Auto mehr Wert ist, musst du 16% Umsatzsteuer bezahlen. Zusätzlich musst du noch Zollgebühren in höhe von 10% zahlen. Das sind dann also 26% Steuer.

Wenn du noch weitere Fragen hast meld dich einfach, muss heut auch wieder über die Grenze.

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So,

der nette Händler hat von sich aus schon angeboten, ne 2. Rechnung für den Zoll auszustellen :-D

Denn die Schweizer Mwst. bekomm ich leider nicht wieder, da es ein privat Verkauf ist, der nur über den Händler abgewickelt wird :-D

Aber mit der Zoll-Rechnung sollts klappen....

Sind die 10% Zoll immer fällig????

Überführung klappt am einfachsten mit schweizer Überführungs-Kennzeichen!

Damit kann man (auch in D) dann 4 Wochen fahren. Kosten allerdings 350 EURO :-D

Billigste Variante sind dann wohl deutsche Kurzzeitkennzeichen! Die Kohlen bekommt man dann ja von der Versicherung wieder angerechnet....

Aber sind die in der Schweiz auch offiziell gültig???

@MaRi:

schreib Dir gleich mal ne PM :shit:

Bearbeitet von wasserbuschi
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  • 5 Wochen später...

Sooooo,

um Nachahmern mal nen komplettes Topic anzubieten, hier nun mein Erlebnisbericht:

Einfuhr eines KFZ aus der Schweiz nach Deutschland:

Anfallende Kosten/Zoll/Steuern:

  • Einfuhrzoll für Kraftfahrzeuge: 10% vom Kaufpreis lt. Rechnung
  • Einfuhrumsatzsteuer des Landes, wo die Reise hin geht, Bsp. D = 16% (bald 19%) desKaufpreises lt. Rechnung
  • evtl. Kosten für Präferenznachweis EUR.1, wenn Verkäufer dies verlangt

Der Einfuhrzoll (10%) kann entfallen, wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein "Produkt der EU handelt", es also ursprünglich in EU-Land hergestellt wurde (Re-Import)

Hierzu wird der "Präferenznachweis EUR.1" benötigt, der vom Verkäufer beigebracht werden muss!

Die Einfuhrumsatzsteuer (MwSt.) ist in jedem Fall fällig, und direkt bei der Einfuhr zu entrichten!

Wenn es sich bei dem Importierten Fzg. um eine Rarität handelt, kann ein ermäßigter Einfuhrumsatzsteuersatz in Höhe von 7% d. Kaufpreises geltend gemacht werden

Allerdings muss das Fzg. richtig selten sein (einstellige Stückzahl!!!!) und entsprechend hochpreisig, und somit als "Kulturgut" oder "Antiquität" gelten....

(das ist also fast nicht möglich :-/)

Dazu kommen dann natürlich die Kosten für Transport....

Benötigte Papiere:

  • Zollpapiere der Schweiz
  • Fahrzeugbesitzkarte des Verkäufers (schweizer Fzg.-Brief)
  • Kaufvertrag mit Kaufpreis
  • Präferentnachweis EUR.1 (wenn europäisches Fzg.)
  • sicherheitshalber "Einheitspapier zur Wareneinfuhr"
  • Perso
  • Geld :-D

Zollpapiere der Schweit gibts da in jedem Zollbüro kostenlos

EUR.1 muss der Verkäufer vom schweizer Generalimporteur besorgen

Einheitspapier gibts bei der IHK für 40 Cent

An der Grenze:

Man sagt dem netten Zollbeamten, dass man das mitgeführte Fzg. gerne importieren würde und dass man nicht gewerblich ist.

Die schicken einen dann zunächst zu den schweizer Beamten.

Dieser möchte die Fahrzeugbesitzkarte des Verkäufers, die schw. Zollpapiere, und den EUR.1 sehen.

Dann stempelt er fröhlich vor sich hin, behält sich nen paar Durchschläge und gibt einem dann alles wieder.

Das ganze kost NIX !!!

Mit den Abgestempelten Papieren geht man dann zu den deutschen Kollegen!

Die wollen dann den Kaufvertrag, das EUR.1, die abgestempelten schw. Zollpapiere und den Perso sehen.

Ich habe an der Grenze keine dt. Zollpapiere (Einheitspapier) benötigt! (das hat der nette Beamte selber ausgefüllt)

Die behalten dann auch noch nen paar Durchschläge und geben einem alles zurück!

Zusätzlich füllt der Beamte die Einfuhrumsatzsteuererklärung aus, in dem er die zu entrichtende Summe (16%[19%] d. Kaufpreises) bestimmt.

Der Kaufpreis kann ruhig in CHF ausgegeben sein, der wird dann in EURO umgerechnet.

Wenn man die dann bezahlt hat (auch Kartenzahlung ist möglich!), bekommt man noch ein Blatt für die Zulassungsstelle, dass die korrekte Verzollung ausweist!

Sonst bekommt man das Fzg. in Deutschland nicht zugelassen!!!

Die ganze Zoll Aktion hat keine halbe Stunde gedauert :-D

Mit dem Fzg. muss man dann zum TÜV und eine §21 (Vollabnahme) machen. Dazu braucht man ein techn. Datenblatt vom Hersteller, da in schweizer Papieren die erforderlichen Daten für den KFZ-Brief/Schein nicht drin stehen.

(manche TÜVler lassen sich auch auf ne Briefkopie eines baugleichen Fzgs. ein....)

Für die Zulassung braucht man dann nur noch die KBA-Freigabe und die Bescheinigung vom Zoll.

Zusammenfassend muss ich sagen, dass ich mir selbst im Vorfeld viel mehr Stress gemacht hab, als überhaupt nötig!

Eine vorherige Anmeldung beim Zoll war (in meinem Fall) nicht nötig.

Genauso wenig brauchte ich das komische "Einheitspapier"!

Wichtig sind eigentlich nur der EUR.1 und der "richtige" Kaufpreis im Kaufvertrag.

Der Rest geht wie von allein.....

In diesem Sinne wünsche ich allen Nachahmern viel Erfolg,

und danke nochmal an die Schweiz,

Ihr seid das tollste Land der Welt :-D

Alex.

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Also hab ich mal wieder die Papiere einer Lambretta verloren, so ein Unglück... :-D

Richtig.

[...]

Wenn man die dann bezahlt hat (auch Kartenzahlung ist möglich!), bekommt man noch ein Blatt für die Zulassungsstelle, dass die korrekte Verzollung ausweist!

Sonst bekommt man das Fzg. in Deutschland nicht zugelassen!!!

[...]

War in meinem Falle kein Problem. Habe an der Grenze nichts bezahlt - also auch keine Zahlungsbeläge.

Bearbeitet von M210
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Und wenn die Zulassungsstelle nachfragt? Was machste dann???

Man sollte die Zulassungsstelle/den TÜV nie darauf bringen, dass ein Fzg. ein Import ist. Gerade letzterer stellt dann nämlich gerne fest, das das Teil aus irgendwelchen Gründen in Details nicht der deutschen Ausführung entspricht und demnach die deutschen Datenblätter wertlos sind.

Meine Vorgehensweise:

Roller in den Kombi legen und über die Grenze fahren. Hat bei meiner DL und auch bei der Serveta wunderbar funktioniert.

Sicherheitshalber noch ein Kaufvertrag über 100 Fränkli für ein defektes Fahrzeug im Handschuhfach, dann ist selbst eine Kontrolle kein Problem mehr.

Gruß

Tec

P.S.: Kauft bitte nicht alle in der Schweiz, das treibt nur die Preise hoch.

Bearbeitet von Tec
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Man sollte die Zulassungsstelle/den TÜV nie darauf bringen, dass ein Fzg. ein Import ist. Gerade letzterer stellt dann nämlich gerne fest, das das Teil aus irgendwelchen Gründen in Details nicht der deutschen Ausführung entspricht und demnach die deutschen Datenblätter wertlos sind.

Meine Vorgehensweise:

Roller in den Kombi legen und über die Grenze fahren. Hat bei meiner DL und auch bei der Serveta wunderbar funktioniert.

Sicherheitshalber noch ein Kaufvertrag über 100 Fränkli für ein defektes Fahrzeug im Handschuhfach, dann ist selbst eine Kontrolle kein Problem mehr.

Gruß

Tec

P.S.: Kauft bitte nicht alle in der Schweiz, das treibt nur die Preise hoch.

Nen Auto lässt sich aber so schlecht in Kombi legen....

Außerdem gings mir bei diesem Treat darum,

den offiziellen Weg des Fahrzeugimports aufzuzeigen!

Und die Tatsache ist, dass das ohne viel Stress möglich ist :-D

Aber wie bekommst Du denn dann vom TÜV ne Vollabnahme, ohne Papiere???

Der wird Dich ja sicherlich fragen, wo der Brief abgeblieben ist....

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Aber wie bekommst Du denn dann vom TÜV ne Vollabnahme, ohne Papiere???

Der wird Dich ja sicherlich fragen, wo der Brief abgeblieben ist....

Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt und Aufbietung des alten "verlorengegangenen" Briefes bei der Zulassungsstelle.

Könnte übrigens wetten, dass man auch ein Auto mit roten Kennzeichen über die Grenze kriegt.

Bin mit meiner 07er Nummer bisher weder in Frankreich noch in Österreich oder Italien kontrolliert worden.

Gruß

Tec

P.S.: Dachte das Topic wäre auch für Rollerimport interessant, deswegen der Kombi-Tip.

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Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt und Aufbietung des alten "verlorengegangenen" Briefes bei der Zulassungsstelle.

Könnte übrigens wetten, dass man auch ein Auto mit roten Kennzeichen über die Grenze kriegt.

Bin mit meiner 07er Nummer bisher weder in Frankreich noch in Österreich oder Italien kontrolliert worden.

Gruß

Tec

P.S.: Dachte das Topic wäre auch für Rollerimport interessant, deswegen der Kombi-Tip.

Aber muss zur Aufbietung des Verloren gegangenen Briefes das Fzg. nicht zwangsweise schonmal in D zugelassen gewesen sein???

Dann wären ja die Daten beim KBA vorhanden und die ganze Datenblatt- Geschichte entfällt dann sowieso.

(allerdings ist das bei meinem "Unikat" auch nicht ganz so einfach.....)

In meiner KBA Anfrage steht nämlich drinnen, dass das Auto noch nie in D zugelassen war...

Demzufolge kann ja gar kein "alter Fahrzeugbrief" verloren gegangen sein, oder?! :-D

Gruß,

Alex.

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die Daten beim KBA werden 7 Jahre nach Abmeldung gelöscht, daher "war" das Fzg. schonmal in D zugelassen...

Problem ist hier in Köln, daß eine KBA-Anfrage nicht reicht. Die wollen einen Eigentumsnachweis sehen (die KBA ist keiner, steht ausdrücklich drauf). D.h. wenn ich die Papiere nicht habe, dann brauche ich wenigstens nen Kaufvertrag. Wenn da dann aber drin steht, daß ich das Fzg. ohne Papiere gekauft habe, dann wollen die auch nen Nachweis, daß der Verkäufer rechtmäßiger Besitzer war. Und so kommt ein ewiger Rattenschwanz zusammen. Daher diskutier ich lieber mit dem (richtigen) TÜV-Prüfer und leg die schweizer Papiere vor!

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die Daten beim KBA werden 7 Jahre nach Abmeldung gelöscht, daher "war" das Fzg. schonmal in D zugelassen...

Problem ist hier in Köln, daß eine KBA-Anfrage nicht reicht. Die wollen einen Eigentumsnachweis sehen (die KBA ist keiner, steht ausdrücklich drauf). D.h. wenn ich die Papiere nicht habe, dann brauche ich wenigstens nen Kaufvertrag. Wenn da dann aber drin steht, daß ich das Fzg. ohne Papiere gekauft habe, dann wollen die auch nen Nachweis, daß der Verkäufer rechtmäßiger Besitzer war. Und so kommt ein ewiger Rattenschwanz zusammen. Daher diskutier ich lieber mit dem (richtigen) TÜV-Prüfer und leg die schweizer Papiere vor!

Aha,

dass mit den 7 Jahren wußt ich nicht...

Dann könnts na klar auch so klappen!

Aber bei mir erübrigt sich das ja eh,

ich hab ja alles "korrekt" verzollt, und alle Papier beisammen :-D

Und so einen TüV Prüfer hab ich auch schon....

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  • 2 Wochen später...

Mahlzeit!

Um die Sache nun zum Abschluß zu bringen,

mich hat der Zulassungsstellen Mitarbeiter heute explizit nach dem Zollschein gefragt!!!

Den hatte ich absichtlich zurück gehalten, weil ich wissen wollte, obs auch so klappt...

Aber der freundliche Herr meinte dann: "Und wo ist ihre Zollbescheinigung für den Import?"

Also,

man kann auch auf die Fresse fallen, wenn man das Fahrzeug nicht "ordnungsgemäß" Verzollt!

Tüv hat mit ner Briefkopie und den techn. Daten aus der Betriebsanleitung geklappt; brauchte also kein techn. Datenblatt vom dt. Generalimporteut!

In diesem Sinne,

kann ich nur empfehlen!!!

Gruß,

Alex.

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  • 3 Monate später...

So, muß das nochmal ausgraben.

Wie schaut's denn aus, wenn ich in der Schweiz ein Mopped ohne Papiere abhole. Was kann mir an der Grenze passieren? Sollte man die Kiste grob zerlegen um eher ein Schlachtfahrzeug zu transportieren? Ist das schnurz, oder problematisch?

Grüße

MH

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