Also, wenn er dir geschrieben hat, dass er sich vertippt habe und deswegen den Vertrag nicht gelten lassen will (so oder so ähnlich wird ja sein Vorbringen sein, es kommt da aber evtl. auf Details an) dann hat er den Vertrag angefochten (§§ 119 Abs. 1 und 142 BGB). Dann besteht der über Ebay geschlossene Kaufvertrag nicht mehr und du kannst unproblematisch an wen anders verkaufen. Gruß