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Inhalte mit der höchsten Reputation am 12.04.2011 in allen Bereichen anzeigen

  1. Jetzt wird´s langsam ernst: 10
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  2. Das kann so nicht ganz stimmen, Eisen, in seiner reinen Form kann nicht strahlen. Stahl, ein Eisenprodukt bestehend aus diversen Legierungselementen strahlt nur dann, wenn ein radioaktiver Stoff mit in die Schmelze gelangt. So passiert bei einigen Edelstahllieferungen aus Indien und China. Dort wurde " versehentlich" Cobalt 60 mit eingeschmolzen. Ein "frisch" verhütteter Stahl aus Eisenerz, Kohlenstoff und kontrolliertem Schrott (da liegt wenn der Hase im Pfeffer und deswegen ist alter Schrott deutlich teurer als neuer) strahlt nicht. Soweit mir bekannt kann man Stahl (bzw. Eisen) nicht durch Bestrahlung in ein zerfallendes Isotop umwandeln. -
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  3. Sagt wer? Worauf beruht diese Aussage? Da läuft seit Wochen verseuchtes Wasser ins Meer, verseuchter Dampf steigt in die Luft und wo, wieviel ins Grundwasser sickert weiß kein Mensch. Da wird es als Triumph gefeiert, wenn sie es nach Tagen im x-ten Anlauf schaffen ein Leck provisorisch abzudichten, aber wieviele solcher Lecks an Stellen sind, wo sie noch gar nicht zugänglich sind, darüber wird kein Wort verloren. Da sind soviele Ungereimtheiten in den Informationen die gegeben werden, jedweder Versuch das Ausmaß dieser Katastrophe zu verharmlosen ist einfach nur verlogen. Nur mal so als kleine Randnotiz um sich vor Augen zu führen, wie hartnäckig und allgegenwärtig jetzt schon Radioaktivität ist: Wenn man Stahl benötigt, z.B. für medizinische Geräte, der nicht radioaktiv ist, greift man auf Stahl von Kriegsschiffen zurück, die im ersten Weltkrieg bzw. im zweiten Weltkrieg vor den ersten Atomtest versenkt worden sind. Aufgrund der ganzen Atomtests, Störfälle u.s.w. gibt es weltweit oberhalb der Meeresoberfläche keinen Stahl und es kann auch kein Stahl mehr produzierrt werden, der nicht radioaktiv ist. Bei NTV war neulich auch mal ein Bericht über eine Studie nachdem durch Tschernobyl rund 600 Mio Menschen gesundheitlich betroffen sind. Das ist rund ein Zehntel der Weltbevölkerung.
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  4. Dann nimm dir mal einen kleinen Digitaldrehzahlmesser mit, den gibt's für kleines Geld. Hat unser TÜV Mann hier immer einstecken. Drehzahl schätzen, oder auf angebauten Drehzahlmesser vertrauen, iss ja irgendwie auch doof. Zu den Harleys: Ich persönlich bin der Meinung, dass man als Bulle, wenn man da Bock drauf hätte, an jeder Eisdiele 5-7 von den Stühlen einkassieren könnte. Bei den alten Eimern ist das was anderes, aber was sich, zumindest bei uns hier, die Zahnärzte und Rechtsanwälte mit Neufahrzeugen in Punkto Lautstärke und Lenkerbreite abhalten ist sicher nicht legal auf der Strasse unterwegs.
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  5. Ich hab keine Ahnung! Dachte du sagst es mir?! Und auf einmal thermische Probs nach vielen km ist doch seltsam... Ach... Das erste ma in meinem Leben Lamberta oder wie datt Ding heisst gefahren... ! Lustich... Danke dafür! Und nett wars inna Sonne bei dia ! Ach ja: Geile Nachbarin
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  6. hallo freunde der stilvollen fortbewegung heute nen lusso-motor angefangen - wedis raus und aufgehört da nicht die richtigen wedis im fundus waren naja dann lambretta geschraubt und 48 jahre alten mock weggeschnitzt. mal "ebend" nen auspuff montiert und nebenher mit goofy geschnackt und div nachbarn bedient... ach ja und vorher das garagentor gestrichen. ein feiner tag. viele grüße an die füße euer real cunilingus
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  7. gumo ihr sonnengötter 30.04.anrollern celle bin ich auch dabei - auch wenn ich abends nich allzulange bleibe da ich den 01.Mai Corso am Folgetag vorbereite euer real cunilingus
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  9. Chuck Noris kann ohne eine Frage zu beantworten ein Sandwich bei Subway bestellen Chuck Norris fährt in England auf der rechten Seite
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  10. Hallo, Hab da mal ein paar Sachen zusammengetragen. Betrifft hauptsächlich die Standgeräuschwerte und nur die Zweiräder. Zur Fahrgeräuschmessung hätte ich zwar auch noch Unterlagen (Versuchsaufbau) und Blanko-Protokolle, das war mir jetzt aber zu umständlich alles zu scannen usw.. Kriterien bei der Standgeräuschmessung: - Mikrophon in Höhe der Auspuffmündung, jedoch mindestens 20cm über der Fahrbahn. - Das Mikrofon muß einen Abstand von 0,5m zur Auspuffmündung haben. Dabei muß das Mikrofon parallel zur Fahrbahnoberfläche verlaufen und einen Winkel von 45 Grad ± 10 Grad zur Senkrechten bilden. - Die Drehzahl der Standgeräuschmessung beträgt 50% der im Fahrzeugschein befindlichen Nenndrehzahl. Falls die Nenndrehzahl unter 5000 U/min liegt wird mit ¾ der Nenndrehzahl gemessen. - Untergrund: fest, unbewachsen, möglichst eben und frei von Schnee - Der Umkreis von mindestens 2m (EG: 3m) um das Mikrofon muß frei von akustisch störenden Gegenständen sein. - Kein Hindernis in Mikrofonnähe. - Keine Messung bei ungünstiger Witterung (Windböhen, Regen, etc.). - Umgebungsgeräusch anderer Schallquellen muß mindestens 10db(A) unter dem gemessenen Schallpegel liegen (→ keine Beeinflussung ins Messergebnis). - Messgerät muß kalibriert sein. - Fahrzeug muß auf Betriebstemperatur sein. Toleranz bei der Standgeräuschmessung: +5 dB(A) (bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen) Geräuschgrenzwerte: (vorgeschrieben ab dem Erstzulassungs-Datum) Die Grenzwerte beziehen sich auf die Fahrgeräuschwerte. Die Standgeräuschwerte sind nicht reglementiert. * ab 13.09.1966 (Krad > 50km/h) 84dB(A) * ab 01.10.1983 (Krad > 50km/h und <= 125ccm) 80dB(A) * ab 01.10.1983 (Krad > 50km/h und <= 350ccm) 83dB(A) * ab 01.10.1990 (Krad > 80ccm aber < 175ccm) 79dB(A) * ab 01.10.1990 (Krad > 175ccm) 82dB(A) * ab 31.10.1996 (Krad > 80ccm aber < 175ccm) 77dB(A) * ab 01.10.1995 (Krad > 175ccm) 80dB(A) Geräuschbewertung: Phon D: Der zahlenmäßige Unterschied zwischen Lautstärke (Phon) und Schallpegel (dB) ist meist sehr gering. Ohne großen Fehler kann man den Zahlenwert gleichsetzen. Das heißt bei gleichen Messbedingungen ist eine Nachprüfung der Phon-Angaben in den Fahrzeugpapieren mit einem Schallpegelwert (dB) möglich. (gültig seit 1953 bzw. 1958) dB(A) N: Messung erfolgt nach ?N?ationaler Vorschrift. Jedoch beträgt der Abstand des Mikrofons bei der Standgeräuschmessung 7 ± 0,2m. Der Nachsatz N kann evtl. Auch fehlen. Man muß auf jeden Fall das Datum der Erstzulassung beachten. (gültig ab 13.09.1966) dB(A) P: ?P? steht für Polizei oder Proximete. Die Standgeräuschmessung erfolgt jetzt im Abstand von 0,5 ± 0,025m (siehe auch Kriterien der Standgeräuschmessung). (gültig ab 07.11.1980) dB(A) E: Prüfung erfolgt jetzt auf der Grundlage einer EG-Richtlinie. Diese ist aber fast identisch mit den oben genannten Kriterien der Standgeräuschmessung. Der Zusatz E kann auch entfallen. Hier ist erneut das Datum der Erstzulassung wichtig. (gültig ab 16.11.1984) Umrechnung der Standgeräusche: * DIN-Phon auf dB(A) N: D ≈ N (bei gleichen Messbedingungen) * dB(A) N auf dB(A) P: +21dB(A) (in Verbindung mit der Toleranz sogar +26 dB(A) ) * dB(A) P auf dB(A) E: P ≈ E Sieht jetzt echt komplizierter aus als ich dachte. Mit diesen Dingen im Hinterkopf seit ihr bei einer Verkehrskontrolle (mit Gräuschmessung) nicht völlig ahnungslos. Die Polizei weiß nämlich auch nicht alles und mißt gern mal dB(A) P wo man normal nach dB(A) N messen müsste. mfg Markus
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