... steht halt "50" drauf und wenn dem so ist, interessiert's die Grünen anscheinend nicht ... legal kann das IMO nicht gehen, da die Bauartgenehmigungen für die nicht zulassungspflichtigen 50er immer eine bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung ("Fahrrad mit Hilfsmotor") haben. Du bekommst ja für 'ne alte V50 auch keine höhere Geschwindigkeit in die Papiere, wenn Du Dir Ersatzpapiere von Vespa Deutschland besorgst. Die Geschwindigkeitseinträge waren wie folgt: - bis 1985: 40 km/h - ab 1985 bis 2001: 50 km/h - ab 2002: 45 km/h (EG-Anpassung; nur für erstmals in den Verkehr gekommene Fahrzeuge)