Richtich! KBA brauchste beim TÜV nicht (die interessiert nur die Technik. Deswegen auch der Hinweis (kam schon mehrfach): Erst TÜVen, dann KBA, dann zulassen. Solltest Dir allerdings wirklich sicher sein, dass das Moped "sauber" ist ... sonst war die Schrauberei umsonst und Du hast noch zusätzlich Ärger am Hacken. Weiterhin: da 125er seit Anhebung der Hubraumgrenze von 80 auf 125 ccm als Leichtkrafträder (ABE) gelten, brauchst Du da keinen KBA-Schrieb, aber es soll ja auch 125er gayben, die als "normale Voll-Roller" vor dem 01.01.2000 zugaylassen waren ... und schaden tut ein Wisch mit amtlichem Charakter (KBA) auf keinen Fall. Da sehen die Jungs auf'm Amt, dass Du Dir schon vorher Gaydanken gaymacht hast (... und übersehen evtl. fehlende notariell beglaubigte aus dem Italienischen ins Deutsche übersetzte Kaufverträge ...)