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t4.

Moderator a.D.
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Alle Inhalte von t4.

  1. Legale Höchstgeschwindigkeit für das, was als Moped, Mokick, Kleinkraftrad / Roller mit Versicherungskennzeichen bekannt ist / war: - bis 1983: 40 km/h - 1983 - 1. 1. 2002: 50 km/h - seit 1. 1. 2002: 45 km/h - Ostmopeten (Schwalbe, Schperber, Schpatz, Schwabicht, Schwucke, ...): 60 km/h lt. - Mofas (auch Mofa-Roller): 25 km/h - Leichtmofa: 20 km/h - Ape 50, Fuffi-Quads ( ): 4 kw, 45 km/h Alles andere ist mit kleinem Kennzeichen nicht legal.
  2. Echthaar. Nix Perücke.
  3. Gold und Bronxe für mich? Max:
  4. Danke! Edith sacht noch nach'n Günter hin: dieses WE, ganz bestimmt ...
  5. Nein Vier. Das Bild ist vom 31.10.2004. Echt.
  6. Alter nee! Die gleiche Frisette hatte ich vor vier Jahren auch noch. Ist doch aber mega-out, dieser Waldorfsalat-Emo-Style.
  7. Kein Problem mit den Papieren. Kommst Du hier nach H? Da hatte ich die letzten acht oder neun Mal kein Problem. Ich hörte aber von Menschen in anderen Orten, die schon beim ersten Mal Probleme hatten, entweder weil sie die Anleitungen in der Suche nicht befolgt hatten - oder weil gewisse Dinge bei einigen Zulassungsstellen nicht gehen ... Bügel ist geklemmt. Meist bleiben Spuren zurück. Aber nicht immer. Jedenfalls nicht schlimm. Manchmal aber eben doch. Sprint Veloce klingt nach 150 ccm - also Blinker oder Ausnahmegenehmigung (was - wie gesagt - machmal geht und manchmal nicht ...) -- Horst --
  8. Kulu-Hebelaufnahme ist m. E. Spinnenweben oder Derck. Auf dem 3. Bild sieht man das m. E. ganz gut. Der Gilb auf dem Trittbrett ist zumindest hinten links durch (Riss). Backe links hinten unten mal auf Loch kontrollieren. Rest schaut m. E. gut und annähernd unfallfrei aus. Preis? Wenn keine Überraschungen kommen: alles bis 1.500 ist ok, würde ich mal so sagen. Papiere: s. div. Topics ...
  9. Auch korrekt. Aber da war der Motor dann nicht gleichzeitig an, da Du für STANDLICHT über Batterie den Schlüssel nach links drehen musst, für MOTOR AN aber nach rechts.
  10. Rücklicht und Scheinwerfer laufen über Wechselstrom-Lichtmaschinenstromkreislauf, Blinker und Bremslicht (bei 'ner deutschen Alt-PX) über Batterie. Ohne laufenden Motor also kein Licht, soweit alles in Ordnung. Was das Nichtanspringen angeht: Kann alles sein: Sprit alle Kerze kaputt Masseschluss am grünen Killschalter-Kabel LiMa defekt Zündschloss defekt Vergaser verstopft Chokezug gerissen CDI defekt Zündkabel defekt Benzinhahn verstopft ... Beschreib mal mehr: Zündfunke vorhanden, kommt Sprit an die Kerze, ist das Treten normal möglich oder "zu lasch" ...? Ach ja: hat ziemlich sicher nix mit dem nicht funktionierenden Tacho zu tun. Da würde ich auf gebrochene Welle oder zerriebenes Tachoritzel tippen ...
  11. t4.

    Spammer, ist gesperrt.

  12. Männerfrisur wie Atze Schröder, wie Thomas Anders oder wie KotzeRider? Bild!
  13. Nä, Wechstatt. Mit Grill und so, Karsten besorgt den Kram gegen Voranmeldung und Umlage. Wird bestimmt lustig, der hat da nette Autos stehen. Wir hoffen ja noch auf schönes Spätsommerwetter, inna Kneipe drinnen sitzen kann man auch später im Jahr. Ist aber auch schon geHeinert, so dass da inner Kneipe nix vorgewarnt wird. Die Botschaft sollten wir dann am 07. Oktober machen, oder? Einwände?
  14. Gibt's schon Bilder? Bei Karsten inne Wechstatt drinne. Mehl kümmt die Tage.
  15. t4.

    Tüv abgelaufen, was nun

    Kenne ich auch nur so: Wenn die Karre auf Dich zugelassen war, darfst Du mit der VBK in der Tasche mit nicht abgestempelten Schildern auf direktem Weg zur Zulassungsstelle, das aber auch nur innerhalb des Zulassungsbezirkes (also nicht die Karre aus dem Münchner Winterlager zur Zulassung nach Lübeck fahren). Ohne Anspruch auf Richtigkeit, schwör!
  16. Kein Problem - solange Du nur Überdruck ablassen willst und nicht ernsthafte Hilfestellung via öffentlicher Beiträge erwartest. Sowas funktioniert unter drei bis vier Augen meist besser.
  17. t4.

    Tüv abgelaufen, was nun

    Genau das Problem hat Ansgar - das Archiv schon 1997 gehabt und beschrieben. Wenn ich dran denke, was das hier kosten würde: Bild ist von 2003 und war so an meiner GS3 - und bei der Zulassung hat zum Glück keiner gemeckert. Und zurückdatiert wurde dann auch nicht ...
  18. Das Gewinde? Das ist dann aber nicht die Trommel, die da sackt ...
  19. Die Bestätigung der von sidewalksurfer am 5 Aug 2008, 14:35 geäusserten und von mir 7 Beiträge weiter oben nochmal gequoteten Vermutung bezüglich einer beschädigten oder nicht mehr vorhandenen Verzahnung der Bremstrommel, dort wo sie auf der "Hinterachse" (Hauptwelle) sitzt.
  20. Dann ist's ja einfach zu kontrollieren. Gang unter Lüfterraddrehung rein und versuchen, die Trommel zu drehen. Wenn das relativ leicht geht, hast Du den Fehler ...
  21. Ich würde ja noch mal den Rat hier behelligen (scheinst Du noch nicht kontrolliert zu haben): Kannst Du denn bei abgestelltem Motor die (alle) Gänge schalten, wenn Du die Mühle etwas hin- und her schiebst? Oder geht das nur beim Drehen des Lüfterrades?
  22. t4.

    Tüv abgelaufen, was nun

    Ich habe das so verstanden, dass einige der eingetragenen Sachen wohl nicht mehr verbaut sind und durch andere oder originale Teile ersetzt wurden (z. B. wg. Malossifrass, Dropbarbruch, undichte Bitubos, Monobank wg. Familienzuwachs gegen King&Kong-Bank getauscht, oder so). Eigentlich muss m. W. nach der Bauzustand der Karre dem eingetragenen Zustand entsprechen und somit auch ein Rückbau eingetragen werden. Wobei ich sagen würde, dass Motorleistung und Fahrwerkskomponenten da kritischer zu betrachten sind als z. B. Tunnelrücklicht und Monobank.
  23. Back to Mettbrötchenberatung?
  24. t4.

    espresso-topic?

    Espresso-Topic. Hat aber auch gedauert, bis ich das wiedergefunden habe ...
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