... die DGM 13blablabla ist für TÜV und Zulassung aber mal so was von egal ... Wenn Du sicher gehen willst, frag bei der Zulassungsstelle an, ob Du Dein frisch vollabgenommenes Fahrzeug bei Zulassung vorführen mußt. Wenn Du Angst wg. der Gültigkeitsdauer der KBA-Zeilen hast: vorher hingehen, vorlegen und die Sichtkontrolle des Schreibens durch den Sachbearbeiter abstempeln lassen. Erzähl ihm, warum Du (noch) nicht selbst hinfahren kannst / darfst. Der TÜVer bestätigt ja quasi die Richtigkeit der FIN am Fahrzeug. Und nur genau diese FIN (das dazugehörige Fahrzeug) soll zugelassen werden. Ist doch völlig latte, wer die Nummer für's KBA-Schreiben abgelesen hat. Hauptsache es ist dieselbe.