Aber hallo! Ob Deine Mopete lebt oder nicht ist der Gesetzgebung wurscht. Zitat: (KfZ-Versicherungen) Der Halter eines Kraftfahrzeuges haftet bereits dann, wenn durch den Betrieb des Kfz ein Schaden verursacht wird. Ein Fahrzeug ist in Betrieb wenn der Motor noch läuft oder ein abgestelltes Kfz ein Hindernis darstellt. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Die Gefährdungshaftung ist im Straßenverkehrsgesetz (§7 StVG) geregelt. Wenn sich ein Kleinkind an Deinem eingetragenen Up-an-over die Finger verbrennt, wirst Du dafür haften (bzw. Deine Versicherung dafür zahlen) müssen, auch wenn das Teil ordnungsgemäss abgestellt war und der Balg da nich' dran rumzufummeln hatte. Und wenn die GrünWeissen der Meinung sind, dass da mit Deinem Hobel was nicht stimmt (weil Du mit Deiner angeblich originalen V50 mit 62 km/h die Alsterkrugchaussee runtergerutscht bist) sind sie sehr wohl befugt, das Ding - wie auch immer genauer unter die Lupe zu nehmen. Meist wird's in diesen Fällen aber billiger, wenn Du Dich kooperativ zeigst und freundlich bist (gaaanz wichtig) ... den Lachs raushängen lassen ist meist fehl am Platz und geht nach hinten los. "Gefahr im Vollzug" is' Blödsinn; wenn dann "Gefahr im Verzug". Kann z. B. bedeuten, dass man Dich nicht mehr Deinen Hausberg runterfahren lässt, weil Du volltrunken ohne funktionierende Bremsen Deinen neuen Digi-Tacho ausprobieren willst. Ist m. E. in so einem Fall auch durchaus berechtigt.