Die anderen beiden sind für Stromzuführung und Kontrolleuchte. Ich würde es trotzdem nicht abschneiden. Laß den Schalter weg und verbau nur die Abseckung. Dann kommt evtl. kein Prüfer auf die dumme Idee, nach dem Sinn des Schalters zu fragen ...
Eigentlich gilt eine in (D) für ein Fahrzeug in (D) erstellte "ABE" für das Fahrzeug im Urzustand. Korrekt ist, dass Leichtkrafträder keine Blinker benötigen. Zum Zeitpunkt der Erst-Inbetriebnahme war deine PX aber kein Leichtkraftrad, sondern ein Kraftrad. Kann sein, dass sich da ein Prüfer dran reibt; muß aber nicht.