Du musst unterscheiden zwischen Zivil- und Strafrecht.
Mit der Strafanzeige und einem entsprechenden Strafantrag darin formuliert, wird bei einer Straftat dieselbe ermittelt und je nach Schwere und Umstand vor Gericht gebracht oder niedergeschlagen (Strafprozessordung).
Fehlt Dir aus dieser Straftat oder den begleitenden Umständen Geld, der sagen wir mal Betrüger hat Dein vermögen um X Euro geschmälert (nachweisbar), dient das für die Schadensbemessung, wird Dir aber vom Strafgericht nicht zurückgegeben.
Die Forderungen die Du gegen den Täter hast, musst Du, sofern nicht eine Sicherstellung o.ä. durch die Polizei erfolgt und Du Anspruch darauf erhebst, leider selbst geltend machen. Das heißt also mind. einen Brief schreiben (am besten Einschreiben/Rückschein) und Deine Forderungen beziffern. Natürlich auch den Grund bzw. die erbrachte Leistung für die in Rede stehende Summe. Das am Besten mit Frist. Danach kannst Du das weiter betreiben oder einen Inkassoservice suchen, dem Du Deine Forderung gegen %-Abschlag verkaufen kannst.
Ob es Dir das für 110,- Euro wert ist, musst Du selbst entscheiden.
Bei einer Straftat würde ich aber immer die Strafanzeige machen, schon aufgrund der Lernkurve für den Auslöser. Das geht heute ja schnell auf der Online-Wache.
Dabei den Satz: "Ich stelle Strafantrag" nicht vergessen.