Diese Ordnungswidrigkeit wird hier in NRW auch sehr teuer bestraft.
Wir wurden noch letzte Woche darauf hin gewiesen, dass die Osterferien am Montag, nicht vorgestern am Freitag beginnen. Man(n) sollte sich als Eltern gut überlegen, ob z. B. der günstige Flug in den Urlaub immer noch günstig ist, wenn man wegen Fernbleiben des Kindes am letzten Schultag vor den Ferien ein dreistelliges Bußgeld erwarten darf. Gleiche dann auch für die Rückreise am ersten Schultag nach den Ferien.
Ich meine in anderen Bundesländern (HH, Bayern) gibt es sogar "Wächter" an Flug- und Bahnhöfen, die Reisende mit Kindern in schulpflichtigem Alter gezielt ansprechen.
Insofern dürften die Eltern und Erziehungsberechtigungen der "streikenden" Kinder auf Dauer auch Probleme bekommen. Wenn nicht, kann ich mit meinem Filius problemlos am letzten Schultag verreisen - Im Falle eines Falles würde das jeder Wals-und-Wiesen-Rechtsbeistand ausschlachten können.