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freerider13

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  1. Tschuldigung. Bin ja auch schon in anderen Foren darauf hingewiesen worden, dass das ne hoffnungslose Diskussion sei - weil das gegenüber eh festgefahren sei. Bin aber halt so ein unverbesserlicher Mensch, der immer noch an das logische Denkvermögen seines Gegenübers glaubt... Mal sehen, ob das doch noch was wird irgendwann - oder ob die anderen doch mal wieder recht hatten... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  2. Bist du dir mit DIESER Aussage wirklich zu 100% sicher??? Bin unterwegs und kann gerade nicht ordentlich nachschauen - daher aus der Erinnerung: Ich meine, die ganze Sache hing ursprünglich an der Definition einspurig oder zweispurig... zwei- (oder mehrspurige) kleinkrafträder gab es damals noch nicht, eine Ape 50 hat aber dennoch die Kriterien eines Kleinkraftrads erfüllt. Mangels anderer Definition landete es deshalb in dieser Kategorie... Dazu (wenn auch unzuverlässig aus Wikipedia) die historische Entwicklung der Kleinkrafträder in Deutschland: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad#Geschichte Einspurig oder mehrspurig ist zwar nicht erwähnt oder definiert - aber in der Entwicklung siehst du, dass sich alles früher eher um Leistung, Reifengrößen oder Hubraum gedreht hat. Auf die Idee, dass ein Kleinkraftrad auch 3 Räder und damit mehrspurig sein könnte, kam damals einfach noch keiner... Wie gesagt: bin unterwegs und kann nicht genau schauen grad. Aber liegt da evtl. Der Hund begraben? Wann wurde ein Kleinkraftrad zum ersten Mal als einspurig Definiert? Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  3. Klar. Logisch der gleiche. Der hat hier in Bayern alle Apes gemacht. Ausnahmslos. Seit Mitte der 80er. Bis heute. Wenn heute einer kommt und ne Einzelgenehmigung für ne Ape 50 will, dann laufen die hier bei uns in den Keller und schneiden seinen langen Methusalixbart ab, mit dem sie ihn dort seit Jahren am Heizungsrohr festgeknotet haben, damit er nicht weglaufen kann... Prüfung natürlich nur nach 3 tägiger Voranmeldung - er muss ja erst mitm Feuerwehrschlauch sauber gemacht werden... Und nein: italienische Papiere schließe ich aus: Mein erstes Mofa war eine Motograziella, bei der die deutsche Einzelgenehmigung verloren war. Die italienischen Papiere waren noch da - versichert hab ich’s bekommen. Aber glaub mir: Das hat dann bei der Kontrolle damals so RICHTIG Ärger gegeben. Da waren die in Bayern völlig Spassbefreit... Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  4. Ich hab auch keine solche ABE - ich bin ja auch nicht die Bibliothek von Alexandria... Weiß auch nicht, ob es überhaupt eine ABE gab in der Zeit, glaube, die wurden noch per Einzelgenehmigung durchgebracht. Ist aber auch völlig Schnurz. Weiß nicht, ob die Ape 50 es seinerzeit schon bis zu euch hoch geschafft haben - hier in München gab es auch schon Anfang der 90er diverse Apes - und keine der 50er hatte ein „großes“ Kennzeichen hinten. Alle mit Versicherungskennzeichen. (Ich erinnere mich übrigens deshalb so genau, weil ich damals mit dem 1b Schein mit 16 so was fahren hätte dürfen und immer eine wollte. Wäre echt Cheffig gewesen. Bloß haben meine Eltern damals ihr Veto gegen die lebensgefährliche Sardinenbüchse eingelegt...) Laut deinen Ausführungen müssten die aber ja damals große Kennzeichen gehabt haben - wenn auch nur hinten. Wie kann das also sein??? Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  5. Und noch mal nein! Das würde bei deiner Bajaj zutreffen - nicht aber bei der Ape! (Und wegen der Gesamtumstände auch beim Empolini) Bevor es die L2e Klasse gab wurden die - korrekterweise - als „dreirädriges Kleinkraftrad“ eingestuft, bevor es wiederum diese Kategorie gab tatsächlich (ob du es glaubst oder nicht) als Kleinkraftrad. Nur dann war auch die Zuteilung eines Versicherungskennzeichens möglich, als LKW hättest du automatisch großes Kennzeichen, Vorne Nummernschild, alle zwei Jahre tüv und lkw Steuer gehabt. Schon mal eine alte Einaugenape aus den 60ern oder 70ern mit großem Kennzeichen gesehen? Also ich nicht. Macht irgendwie Sinn, oder? Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  6. Nochmal: meine Prüfer hier sind gerade hyperkorrekt. Aber eben auch gut. Da gibt es einfach keine dahingerotzte Pauschalaussage a la „ich bin so geil, ich weiß alles auswendig“. Nein, die Beschäftigen sich auch mit den Argumenten des Kunden, und es kommt dann auch schon mal vor, dass die dich bei nem 21er mittendrin mal ne halbe Stunde im Hof stehen lassen, während sie im Kabuff verschwinden um die Paragraphen korrekt zu studieren und interpretieren. Weil sie im Zweifel auch ihr eigenes Wissen hinterfragen. (Und DAS macht für mich einen GUTEN Prüfer aus!) Entweder kommst du da komplett Gesetzeskonform vom Hof - oder eben ohne Papiere. Punkt. Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  7. Kurz zusammengefasst: Ja! Denn meine Antworten spiegeln halt einfach die Realität wider, die du mit aller Gewalt nicht anerkennen willst. Gesteh es dir halt einfach mal ein: Du hast deine Erfahrungen mit deinem Tuctuc gemacht und ja - ALL deine Aussagen sind für dieses Fahrzeug auch zutreffend. Aber eine Ape 50 ist halt kein solches Fahrzeug und war es auch eben nie. Andere Fahrzeugkategorie - andere Baustelle. Und dann hilft es halt auch nix, wenn du mit aller Gewalt versuchst, irgendwelche „Teilregeln“ deiner Bajaj auf die Ape runterzubrechen, damit du irgendwie recht behältst. Wie gesagt: Spätestens mit meiner 96er Ape mit 290 kg in 2008 Einzelgenehmigt hätte dir eigentlich klar sein müssen, dass deine Argumentation hinkt. Das Ding steht hier auf dem Hof. Live und in Farbe. Und die Papiere dazu findest du oben. Weiß nicht, was du noch haben willst. Ne Bestätigung vom Vatikan, dass das Ding auch noch fliegen kann? Beim Empolini vertrete ich weiterhin den Standpunkt, dass sie ebenfalls keine Gurte braucht. 1. haben wir dazu vom TE keine zuverlässige Angabe bezüglich des Gewichts ( er schrieb nur „geschätzt so um die 300“ und Gewichtsangaben konnte ich im Netz nicht finden zum Empolini.) das Ding schaut mir aber genauso wie der windige Blecheiner Ape 50 aus - kann gut sein, dass sie eh schon unter 250 KG ist. Alle restlichen Kriterien erfüllt sie. 2. auch wenn sie schwerer ist spielt das in meinen Augen keine Rolle, da die Prüfkriterien von 1975 anzuwenden sind. Und da gab es diese Gewichtsgrenze noch nicht. Selbes Ergebnis. Der TE sollte mit dem Hobel vielleicht mal auf die Waage fahren - wenn unter 250kg bist vielleicht sogar du endlich überzeugt. Eins lässt sich aber wohl jetzt schon sagen: Deine Aussage, der ursprüngliche KÜS Prüfer „hätte zu 99,9% recht“ stimmt wohl angesichts seiner pauschalaussage nicht. Wir sind bei den 0,1% restwahrscheinlichkeit gelandet. Und meiner Meinung nach sind die anderen Aussagen auch nicht so ganz zuverlässig gewesen. Aber wieder andere Baustelle... Bis der TE schreibt, was jetzt zwischendurch passiert ist können wir aber eh bloß Vermutungen anstellen. Warten wir mal ab. Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  8. Da kommt auch nix mehr, weil ich alle Nachweise oben gepostet habe. Ignorierst du ja aber - könnte ja sein, dass du dann nicht recht hast. Daher lohnt es auch nicht, sich weiter zu bemühen. Zumindest nicht für dich, für den TE dann gerne sofern er noch mal auftaucht. Frage stellt sich höchstens: jemand postet Vogelwild Dokumente in Massen und Mengen, obwohl sie großteils nicht zum Thema passen. Wiederholt seine (falschen) Theorien 30 mal - ungefragt wohlgemerkt - und ignoriert alle Gegenargumente. Wird etwas dagegen gesagt, wird das auf eine hochnäsige und herablassende Art kommentiert, stichhaltige Argumente werden schlicht ignoriert, sofern sie sich annähernd gegen das eigene Weltbild richten. Tja. WER ist jetzt hier der Troll? Ich könnt jetzt sagen „denk mal drüber nach“. Aber ich hab das Gefühl, dass das bei dir hoffnungslos ist. selbstreflexion ist offensichtlich keine deiner ausgeprägten Fähigkeiten. Ach ja. Jetzt wirst du natürlich wieder Beleidigt sein. Deshalb zum Abschluss für dich: Viel Spaß noch, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  9. Ich würd den allwissenden Prüfer ja eher mal mit der Frage konfrontieren, auf welche Gesetzesgrundlage er seine Ansicht überhaupt stützt. Aber in diesem Punkt sind wir ja immer noch seeeeeeerhr weit auseinander... Jan pS.; Troll? Welche Befindlichkeiten gibt es jetzt schon wieder auf deiner Seite??? Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  10. Das ist das Problem, was ich dir vorher versucht habe zu erklären: Es GIBT keinen Beleg - da es einfach NIE eine gesetzliche Pflicht gab. Und wo kein Gesetz - da eben auch keine Ausnahme, Befreiung oder sonst was. Wozu auch??? Der Maurer kann dem Bauherrn auch nicht sagen: "Jetzt beweis du mir mal, dass du mir keinen Arbeitsauftrag erteilt hast!" Jetzt klar, wie ich es meine??? Jan
  11. Ach ja: die damals vorliegenden Originalpapiere habe ich ja oben reingestellt. Falls du das überhaupt gelesen haben solltest. Steht kein Leergewicht drin. Nur so als Hinweis. Stört aber wahrscheinlich in deiner "Argumentation"... deshalb besser unterschlagen. Abe gab es keine - das Fahrzeug war von 1996 und das andere von 2002. Beide genehmigt im Jahr 2008. 1999 war gar nix. Passt aber ja zu deiner bisherigen Linie - nehmen, was man irgendwie brauchen kann und mit Gewalt die eigene "Argumentation" durchdrücken... Jan
  12. Mach dir einfach deine Gedanken und deinen Spaß. Tipp dazu: Es könnte unter Umständen auch einfach nur so sein, wie ich es oben ausgeführt habe. Falls du doch irgendwann die Fähigkeit erlangst über den Tellerrand hinaus zu blicken wirst du diese Möglichkeit eventuell sogar noch irgendwann erkennen. Vielleicht... Jan
  13. Und zum Abschluss: Das ist eine Ausnahmegenehmigung und das Vorgehen dazu, wenn man amerikanische Papiere vorlegen kann. Und zu den Amis (insbesondere Oldies) gibt es X Ausnahmeregeln. Frag dich besser was gemacht wird, wenn du keine Papiere hast oder sie - warum auch immer - nicht anerkannt werden. Dann ist es halt so wie mit jedem Gut, dass neu als Gemeinschaftsgut in die Europäische Union eingeführt wird. So, wie ich es beschrieben habe. Punkt. Und jetzt Ende Gelände...
  14. Ich nehme jetzt nur mal noch einen Satz von dir, denn es reicht jetzt langsam: Die Antwort ist NEIN!!! Aber du verstehst etwas grundlegend falsch: Ich will hier mit dir keine grundlegende Diskussion über theoretische Auslegungen von EU Richtlinien austragen - Ich versuche, dir eine Begründung für die tatsächlich real angewendeten Vorgaben nahe zu bringen!!! Aber du stehst, trotz vorliegender Beweise - da und sagst: "Glück gehabt! Bist da unten in Bayern wohl an lauter Trottel geraten bei 2 Fahrzeugen mit Einzelgenehmigung - sowohl bei Tüv als auch bei Zulassungsstelle! Genauso wie hunderte weitere Ape Fahrer in Deutschland, die aktuell alle legal und unbehelligt rumfahren. Nur ICH bin schlau!!!" Ich mein, du hast mit meinen Einzelgenehmigungen den Beweis, dass es stimmt. Trotzdem denkst du noch nicht einmal ansatzweise darüber nach, über deinen Tellerrand zu blicken. Allmählich beschleicht mich der Eindruck, DU bist der fragliche KÜS Prüfer, der den TE mit seinem Empolini wieder nach Hause geschickt hat und jetzt zwanghaft versucht, eine Rechtfertigung dafür zu finden. Kann das vielleicht sein??? Ist mir am Ende aber auch egal. Schade eigentlich - aber wenn das Gegenüber völlig festgefahren ist, dann lohnt es auch nicht mehr zu diskutieren und zu erörtern. Auch, was die anderen Punkte betrifft - da wird genauso wenig dabei rauskommen. (Auch, wenn ich gerne deine Argumentation gehört hätte, dass ein dreirädriges Kleinkraftrad immer noch ein Kleinkraftrad oder im Zweifel sogar ein Kraftrad ist per Definition - und deshalb diese Kriterien anzuwenden sind.) Aber gut - erst nimmst du deine Bajaj als Beispiel für ein L2e - auf einmal ist Sie umgeschlüsselt von LKW auf L5e. Sind zwar völlig verschiedene Baustellen - reicht dir aber wohl. Da wären wir wieder - beim Beispiel vom Maurer und der falschen Baustelle... Wurscht - für mich ist an dieser Stelle Schluss was die Diskussion mit dir betrifft. Von der Realität lässt du dich ganz offensichtlich nicht überzeugen - da ist dann auch jegliche Zeit und jeglicher Atem zu schade für. Falls der TE sich wieder meldet werde ich natürlich gerne behilflich sein. Ansonsten haben wir hier sein Topic zu genüge zerrissen... Machs gut, Jan
  15. Ich finds auch cool. Bloß den Koti hätt ich auch noch gemacht... Hatte mal nen Kumpel der Autosattlermeister gemacht hat. Der hat im Zuge seiner Ausbildung auch mal ne V50 mit 10 cm Flokati überzogen... Um zu zeigen, was halt möglich ist. Sah irgendwie auch geil aus. Macht man halt auch nur mit alten Kisten, um die niemand weint wenns schief geht - deshalb wundert mich der "Verschwendungsmotor" jetzt nicht unbedingt - fahrbereit soll das Ding ja irgendwie sein... Schöne Grüße, Jan
  16. Nö, noch einfacher: Gehöre ja auch zu diesen konstanten Verweigerern der komplett automatisch einklappenden Ständern. Verwende die üblichen von buzzetti, die halt nen „ersten Kick“ brauchen. Früher aufs Messer rumgestritten deshalb mit meinen Prüfern damals. Vor ein paar Jahren komme ich wie üblich zum TÜV , meint er (den kannte ich schon): „Na Gott sei Dank müssen wir uns nicht mehr um deine Seitenständer streiten - die sind ab diesem Jahr nicht mehr Bestandteil der Prüfung. Das macht jetzt die Rennleitung bei der Verkehrskontrolle - kannst dich im Zweifel zukünftig mit denen rumstreiten!“ Tja. War auch beim TÜV nie wieder ein Thema - und wenn mich die Rennleitung danach mal rausgezogen hat wurde das auch nie thematisiert... Wenn er jetzt komplett starr ist wär das vielleicht anders gewesen - aber an dem kleinen Kick zum hochklappen hat sich von denen noch keiner gestört... Wenn’s doch mal sein sollte kostet das - glaube ich - €20.- Strafe oder so... Das wärs mir im Zweifel wert, bevor wieder eine vierjährige meine PX für ein Fahrrad hält, diese wegschieben will und wegen des kompletten Automatikständers unterm Roller begraben wird, weil sie diesen natürlich nicht halten kann... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  17. Mannmannmann, bist du empfindlich Matze. Das Beispiel mit dem Maurer sollte keinesfalls eine Beleidigung sein, sondern dir vor Augen führen wie du einfach Bockstur auf deinem Standpunkt beharrst, ohne auch nur einen Millimeter über den Tellerrand zu blicken... Und der Satz mit dem "du solltest besser suchen was NICHT da ist" war ein ernstgemeinter guter Ratschlag! Aber sei es drum. Ich denke wir kommen der Lösung langsam nahe. Und ich muss sagen, ich muss eine meiner Aussagen korrigieren - nämlich die, dass du nichts finden wirst. Respekt! (Und Achtuuuuuuuuuuuung: Jetzt kommt ein Kompliment - nicht, dass du gleich wieder eingeschnappt bist) Du bist ein sehr viel besseres Trüffelschwein als ich es gedacht habe! Du hast was gefunden, wonach ich seit Ewigkeiten gesucht habe - nämlich den tatsächlichen Wortlaut für die Befreiung von der Ausrüstungspflicht mit Gurten!!! (Und jetzt macht das auch alles Sinn...) Der Reihe nach: Mit der Richtlinie 77/541/EWG werden die Fahrzeugklassen M und (der Erinnerung nach) auch N geregelt. Es bleibt dabei: ein "dreirädriges Kleinkraftrad" ist heute was anderes und war es auch damals schon. Wenn ich mich recht erinnere (aber das ist dunkel), wurden damals eher die Kriterien für ein Kleinkraftrad herangezogen - es war ja per Definition eines - halt bloß mit 3 Rädern. (Inklusive der unsinnigen Diskussion, ob jetzt in der Kabine Helmpflicht besteht oder nicht...) Die Richtlinie griff aber nicht für die Fahrzeuge - deshalb gab es zu dieser Zeit einfach nix. (Bis dahin halte ich meine Aussage auch Aufrecht, dass du wohl nix finden wirst...) Als nächstes kommen wir zu dir verlinkten Richtlinie 97/24/EG, dem Dokument was ich so lange gesucht habe: Hier lesen wir auf Seite 413 unter 2.2 wortwörtlich: Tja, und jetzt fängt das juristische Federlesen an (und hier liegt wahrscheinlich dein Interpretationsfehler): Für dreirädrige Kleinkrafträder und Vierradfahrzeuge mit Aufbau, deren Leermasse <250 KG beträgt. An dem Wörtchen hängt es. In einer strengen Lesart (und die muss man hier anwenden) bezieht sich damit der Passus mit der Leermasse nur auf die Vierrädrigen. Die dreirädrigen Kleinkrafträder sind dagegen generell ausgenommen. Es hätte heißen müssen: Für dreirädrige Kleinkrafträder, deren Leermasse <250 KG beträgt und Vierradfahrzeuge mit Aufbau, deren Leermasse <250 KG beträgt. Tut es aber nicht. Ob das vom Gesetzgeber jetzt so Absicht war, oder einfach übersehen wurde sei jetzt mal dahingestellt - das können wir wohl nicht mehr ergründen. Aber es ist halt so, wie es da steht. Dazu auch passend und als Beleg die Einzelgenehmigungen meiner Apes, die beide nicht mit Verankerungspunkten ausgestattet sind: Einmal TL5T von 1996, einzelgenehmigt in 2008. Ich weise zum einen auf den "Tag der ersten Zulassung" hin, der 10.6.1996, die Fahrzeugklasse L2e sowie auf die Leermasse von 290KG. Das wird später noch wichtig. Wir halten aber jetzt schon mal fest: Das Fahrzeug hat Erstzulassung VOR der oben genannten Richtlinie und wurde DANACH Einzelgenehmigt. Dann die ZAPC80: Einzelgenehmigt ebenfalls 2008, Tag der ersten Zulassung 7.3.2002 - also NACH der oben genannten Richtlinie. Gewicht und Fahrzeugklasse gleich. Dazu jetzt noch von der ZAPC die originalen italienischen Papiere: Hier siehst du rechts unten als Ausstellungsdatum der Papiere den 7.3.2002 - was auch in den deutschen Papieren steht. Das ist auch das Datum des "Erstmals in Verkehr bringen innerhalb der EU bzw. des EWG". Das wird später für den TE und deine Bajaj auch noch eine Rolle spielen... Links unten sieht man übrigens: "Rispetta La Direttiva 97/24/CE Cap .5 " Mein italienisch reicht zwar nicht für eine exakte Interpretation - aber die Nummer ist schon mal die gleiche wie bei deiner Richtlinie (Nur CE statt EG) - wär doch großer Zufall, wenn das nicht die Übereinstimmungserklärung mit genau dieser Richtlinie wäre, oder? Und um alle Dokumente vollständig zu machen jetzt noch die Richtlinie 97/24/EG der VO(EU) 3/2014 (Art.16+Anh.XII) von dir. Hier hat der Gesetzgeber klar anders formuliert, in dem er zum ersten mal ALLE L2e mit mehr als 270KG mit einer Ausrüstungspflicht mit Gurten belegt hat, ausdrücklich aber auch alle unter und mit 270 KG ausgenommen hat, da er nur eine "Kann" Vorschrift verhängt. Wenn sie damit ausgerüstet sind, müssen Sie natürlich auch allen Vorschriften entsprechen. Nach dem ganzen Kladderdatsch: Was bedeutet dies nun in der Praxis??? Erst mal zusammengefasst: Ein solches Fahrzeug wird - wenn man eine Einzelgenehmigung beantragt - mit einem "Tag der ersten Zulassung" ausgestattet. Dies ist - wenn man den Nachweis hat, wie zB. die italienischen Originalpapiere - das Datum der ursprünglichen in Verkehrbringung in die EU bzw. EWG. Hat man solche Papiere nicht - und das ist natürlich bei USA oder Indien der Fall - dann wird als "Tag der ersten Zulassung" bzw. als "Datum der ersten in Verkehrbringung innerhalb der EU" das aktuelle Datum verwendet. Die Fahrzeugklasse wird unabhängig davon "aktuell" vorgenommen, geht ja gar nicht anders. (Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube 1996 gab es noch gar keine Fahrzeugklasse L2e - dann siehst du ja an meinen Papieren oben, dass es so ist...) Die Prüfungen und die dazu angewendeten Maßstäbe für eine Erlangung einer Einzelgenehmigung richten sich aber wieder nach dem Tag der ersten Zulassung! Das ist wichtig! Es sind also zB. für die TL5T die Maßstäbe und Kriterien von 1996 anzuwenden! Und jetzt kommen die Richtlinien ins Spiel, nach denen dann eben zu prüfen ist, auch am heutigen Tag: Vor "Tag der ersten Zulassung" 1997 gab es (meiner Kenntnis nach,) gar keine Pflicht oder Erwähnung - nur für M oder N Fahrzeuge. Also gar keine Pflicht. Tag der ersten Zulassung zwischen 1997 und 2014 gibt es diese etwas unglückliche Formulierung, die gern falsch gelesen werden kann. De facto aber eine wortwörtliche Befreiung von der Ausrüstungspflicht. Ab Tag der ersten Zulassung 2014 dann die verschärfte Verordnung mit Ausrüstungspflicht bei mehr als 270KG Leergewicht. Nun kommts aber: Dennoch liege ich mit meiner Aussage, für die Ape 50 gibt es auch heute noch keine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten, völlig richtig. Warum? Ganz einfach: Die bei den Händlern heute als Neufahrzeug verkaufte Ape 50 hat in der Pritschenversion 217 KG und als Kasten 247 KG. Siehe zB. hier: https://www.casa-moto-shop.de/Produkte/Neufahrzeuge/Ape-50/Ape-50-Kasten/ oder hier: https://www.casa-moto-shop.de/Produkte/Neufahrzeuge/Ape-50/Ape-50-Pritsche-Lang/ Jetzt frag mich aber bitte nicht, wo die diese 40KG einsparen - denn weniger Blech ist an denen nicht dran wie an meinen alten und meiner Meinung nach sind die Dinger seit damals durch Kat, Abgas- Gemischrückführung, etc. tendenziell eher schwerer geworden - aber irgendwie haben sie das hingetrickst... Wo sie übrigens nicht getrickst haben ist die Sache mit dem 3Punkt Gurt: Tatsächlich hatte die Ape 50 ab ZAPC80 (spätestens, bei TL5T weiß ich es nicht) in der für Deutschland produzierten Version 3 Anschlagpunkte - zwei an der Sitzbank links und rechts sowie einen hinten links in der Kabine, kurz oberhalb der Kopfhöhe. Allerdings hat sich der Dreipunktgurt als Blödsinnig erwiesen, da man im Falle eines Crashes durch die fixierte Schulter in der engen Kabine direkt mit dem Schädel gegen die linke A-Säule gehämmert wird - mit dem Beckengurt dagegen nur die Scheibe in der Mitte durchschlägt. Nun, ehrlich gesagt wähle ich in dem dreirädrigen Blechsarg im Zweifel auch eher Sicherheitsglas statt Metall, mache mir aber eh mehr Sorgen darüber, ob die Lenkstange im Zweifel meinen Brustkorb durchbohrt wenn ich mit 40 Frontal in ne Wand knalle - und da hilft eh kein Gurt - egal welcher... So, und jetzt endlich zum Empolini und dann zu deiner Bajaj: Die Empolini ist Bj. 1975. Damit erhält sie auch heute erst mal die Fahrzeugklasse L2e - der Prüfer muss aber beim 21er zur Einzelgenehmigung die Kriterien von 1975 zugrunde legen. Warum? weil der Tag der ersten Zulassung gilt - und der ist derjenige, an dem die ursprünglichen italienischen Papiere ausgestellt wurden - in einem EU/EG/EWG Land. Die Papiere wurden bereits zu EWG Zeiten untereinander anerkannt, da gibt's auch etliches dazu. Das kann man nicht einfach vom Tisch wischen. Auch, wenn das nix daran ändert dass man mit einem solchen Fahrzeug noch zum Tüv muss um die Einzelgenehmigung zu erlangen. Das ist dann der Unterschied zu den heutigen Neufahrzeugen, da kann das auch entfallen. Auf jeden Fall besteht keine Ausrüstungspflicht - jetzt mal unabhängig vom Gewicht, die Eingrenzung gab es damals ja noch gar nicht... Jetzt zu deiner Bajaj: Hier könnte ich mir 2 Szenarien vorstellen, warum tatsächlich eine Gurtpflicht bestehen könnte - zur Beurteilung bräuchte ich aber mehr Infos von dir. Möglichkeit 1: Du hast die gute - sagen wir - 2018 direkt aus Indien hergebracht. dann ist das "erste in Verkehr bringen innerhalb der EU" und damit auch der "Tag der ersten Zulassung" 2018 - unabhängig vom ursprünglichen Baujahr 1983. Und dann wäre als Prüfkriterium auch deine geänderte Richtlinie von 2014 anzuwenden -und dann reicht es natürlich schon, wenn sie mehr als 270KG wiegt... Möglichkeit 2: Deine Bajaj ist gar kein 3 Rädriges Kleinkraftrad in der Kategorie L2e. Was ich mir jetzt durchaus vorstellen kann - mir ist zumindest nicht bekannt, dass Bajaj solch kleine Dreiräder je produziert hätte. Eigentlich nur die TucTucs in diversen Varianten - aber die haben alle ein deutlich größeres Gewicht und größere Motoren... aber da musst du mich jetzt erhellen, was du da überhaupt hast. Aktuell hab ich aber zB. auch von einer Ape Diesel gehört, die 45Km/h Zulassung und Versicherungskennzeichen bekommen hat - obwohl der Motor deutlich größer ist. Aber davon bleibt ja dann die Ausrüstungspflicht mit Gurten unberührt - dafür ist der Motor trotzdem zu groß... Und letztlich bleibt noch vielleicht noch die Möglichkeit, dass deine Bajaj irgendwelchen anderen Regeln unterliegt, weil sie für Personen- und nicht für Lasttransport ausgelegt ist (also L2e-P und nicht L2e-U). Dass weiß ich zwar jetzt wirklich nicht - ich könnte mir aber vorstellen, dass es da irgendwelche Sonderregelungen gibt. Aber schreib mal, was du da eigentlich hast: Motorgröße (Hubraum und KW), Tag der ersten Erstzulassung, Gewicht, Personentransport, Herkunftsland bzw. wann zum ersten mal in der EU zugelassen - vielleicht kommt man dann drauf. So, das wars dann erst mal von mir. Ich geh jetzt meine Fingerkuppen erholen und hoffe lieber Matze, dass ich dir meinen Standpunkt jetzt zumindest näher bringen konnte, du mir vielleicht sogar tatsächlich glaubst. Wenn dem so ist könnten wir ja dann strukturiert auch noch mal die anderen Punkte angehen, die beim Empolini bemängelt wurden. Aber vielleicht meldet sich ja auch der TE noch mal und berichtet, ob er irgendwie weitergekommen ist. Um den soll es ja irgendwie gehen... Schöne Grüße, Jan
  18. Naja, so schlimm find ich die jetzt auch nicht... Ist halt ne Pk 50 Erstserie/ Sparversion ohne Blinker, die einer mittels Kaskade, Rücklicht und Koti auf V50 trimmen wollte. Nix, was nicht rückbaubar wäre... Was ich aber interessant finde ist der Schaltgriff mit dem großen Abstand zwischen dritten und viertem Gang - hat meine nicht... gabs das mal so oder ist der von nem anderen Modell? Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  19. Die nächste Frage wäre ja: Warum willst du ne größere HD verbauen? Ich mein: SO läuft das originalsetup natürlich... kein Grund zur Änderung. Solltest du natürlich irgendwelche Umbaumassnahmen planen, schaut’s evtl. Anders aus - bis hin, dass die Pumpe rausfliegt. Aber dann solltest du erst mal sagen was, wieso, warum. Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  20. Musst du glaub ich auch gar nicht, danke dir. War halt zwischendurch mal ein wenig rauher im Ton - aber ich glaube wir bekommen das schon sachlich hin. Also von meiner Seite zumindest. Schöne Grüße, Jan Ps.: Hab das mit dem Primaten mal leicht editiert...
  21. Na gut. Eigentlich hatte ich beschlossen, dem TE sein Topic nicht noch mehr mit Federlesen zu vermüllen - aber du hörst ja nicht auf. Also bitte: Zunächst mal musst du dich über den Tonfall mal überhaupt nicht beschweren - DU wars schließlich der, der meine anfänglichen Posts hochnäsig als "bullshit" bezeichnet hat. Ich war danach noch ne Weile höflich, aber irgendwann langst halt... Nachher dann durchwischen fordern ist "MIMIMIMIMI". Zusammenfassend kommst du mir so vor wie ein Maurermeister, der morgens auf der Baustellen auftaucht um eine Mauer hochzuziehen. Er fängt an, alle 30 min. kommt am Anfang noch irgendwer zu Ihm "Ähhhh- Tschuldigung..." "NEIN! Geh weg! Ich bin Spitze in meinem Beruf, ich weiß was ich hier mache! Stör mich nicht!!!" Irgendwann kommt keiner mehr und stört ihn. Am Abend hat er dann die wirklich perfekte Mauer hochgezogen und geht zum Bauherren, um sich die Unterschrift abzuholen - die er nicht bekommt weil er feststellen muss, dass er sich die falsche Adresse aufgeschrieben hat und die Mauer auf der falschen Baustelle hochgezogen hat - was ihm die anderen Anfangs sagen wollten... Und jetzt zur aktuellen Thematik (Und damit es nicht noch mehr wird lass ich jetzt das mit den Scheinwerfern, Scheiben, etc. erst mal weg und bleib nur bei den Papieren): Die Ape 50 (und nach den bisherigen Informationen auch das Empolini) zählt in Deutschland nach aktueller Einteilung zur Fahrzeugklasse L2E. Das ist eine völlig klar definierte Fahrzeugklasse, die sich von allen anderen abgrenzt. Genau zu diesem Zweck wurden die Fahrzeugklassen eingeführt und werden auch immer mal wieder neu geregelt - um klare Definitionen und Abgrenzungen zu schaffen. Ein solches Fahrzeug ist also kein "Fahrzeug" oder ein "Kraftrad" oder auch ein "einspuriges Kleinkraftrad" oder gar ein "LKW." Es ist auch nicht ein Fahrzeug der Klasse M (grob: PKWs) oder eines der Klasse N (grob: LKWs). es ist ein L2e - wie du ja schon richtig erkannt hast. Es ist auch nicht ein ähnliches Fahrzeug wie die vorher genannten, da der Gesetzgeber ihm extra eine eigens definierte Fahrzeugklasse gegeben hat. Somit ist eine unmissverständliche Abgrenzung vorhanden. Dazu verfügt es über eine geschlossene Kabine (später noch wichtig). Ob ein solches Fahrzeug seinerzeit als PKW, LKW oder wie auch immer eingestuft wurde ist völlig unerheblich - die Einstufung erfolgt nach den heutigen Einteilungen (geht ja auch gar nicht anders bzw. wäre nicht korrekt.) Anmerkung: Du kannst auch ein Fahrzeug nachträglich in eine andere Typklasse umschlüsseln lassen, wenn diese zur Zeit der Erstzulassung in Deutschland noch nicht existiert hat - hab ich gerade letztes Jahr bei meinem Pickup gemacht... Eine Ape 50 ist also ein L2e. So. Und jetzt sehen wir uns doch mal all die Dokumente an, die du als Beleg gepostet hast (und ich zitiere jetzt nicht jedes einzelne noch mal, das würde ausarten. Nur das wichtigste.): In ALLEN Dokumenten ist die Rede von "Fahrzeugen" (Klasse M und N) , "Krafträdern oder leichten/Kleinkrafträdern"" (Klasse L1e, L3e, L4e) oder dreirädrigen Krafträdern (L5e). NIRGENDS steht aber L2e. Und du wirst auch nix finden... Finden wirst du dreirädrige Krafträder, Fahrzeuge, Unterscheidung zwischen 2 und dreirädrig wenn "offen" (dann kommen wir in die Diskussion "Helm oder Gurt"). Genau HIER kommt dann die geschlossene Kabine von vorhin ins Spiel - sie ist nicht offen. Daher auch keine Diskussion mit "Helm oder Gurt". "Ähnlich" einer der vorgenannten Klassen scheidet wegen der eigenen definierten Fahrzeugklasse aus. Und jetzt kommen wir zu dem einzigen Dokument, in dem wirklich ein dreirädriges Kleinkraftrad erwähnt ist (Leider kann ich die Quelle nicht identifizieren da zu klein) welches ich oben zitiert habe und sehen genauer hin: unter 2.1.1. heißt es da: Gut, es müssen demnach Verankerungen vorhanden sein, und die weiteren Punkte regeln, wie diese auszuführen sind. Aaaaaaaber: Wo bitte steht, dass an diesen Verankerungspunkten auch tatsächlich Gurte angebracht werden müssen? Nirgends. Zudem springen wir eins zurück zu 2.1: Ja logisch. Sind verankerungspunkte da, dann müssen sie auch den Vorschriften entsprechen. SOFERN sie da sind. Sind aber eben keine da - dann halt eben nicht. 2.1. steht vor 2.1.1. fertig. Zusammenfassend: Eine Ape 50 ist nicht mit Sicherheitsgurten auszustatten, noch nicht einmal mit Befestigungspunkten. Das Baujahr ist dabei völlig unerheblich, weiß gar nicht wie du darauf kommst, dass es für alte Fahrzeuge ein Problem sein könnte. Auch eine Ausnahmegenehmigung ist überhaupt nicht angebracht - wenn nicht sogar unmöglich. Warum? Nun, da komm ich jetzt zurück auf mein Eingangsbeispiel mit dem Maurer und warum du auf der falschen Baustelle bist: Du solltest dich besser darauf konzentrieren zu suchen was es nicht gibt, als das, was es gibt. Am Anfang hatte ich mich vielleicht zu schlampig ausgedrückt, als ich sagte "Die Ape ist von der Ausrüstungspflicht befreit" - konnte ja aber auch nicht ahnen, dass das hier so einem Federlesen wird... Dafür entschuldige ich mich tatsächlich. Ganz genau muss es heißen (auch, wenn es aufs gleiche rausläuft): Für Fahrzeuge wie die Ape 50 wurde in Deutschland de facto nie eine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten eingeführt! Damit erklärt sich dann auch, weshalb das Baujahr bei älteren Fahrzeugen völlig unerheblich für die ganze Sache ist: Wenn es nie eine Pflicht gab, dann galt sie auch nie für ältere Modelle. Und Jetzt bist du dran: Zeige mir ein Dokument, was definitiv eine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für ein dreirädriges, geschlossenes Kleinkraftrad der Kategorie L2e vorschriebt bitte. Du wirst keines finden. genau so wenig wie eine Befreiung, eine Ausnahme oder ähnliches - denn wenn etwas nie Gesetz war kann es auch keine Ausnahme davon geben. BTW zum Schluss: Piaggio hat in Deutschland erwartet, dass eine Gurtpflicht irgendwann eingeführt wird. Deshalb hat man für den deutschen Markt bereits seinerzeit entsprechende Befestigungspunkte angebracht - die für Italien produzierten Modelle hatten diese nie. (Sicherlich ab Baureihe ZAPC80, ich glaube, sogar schon ab TL5T.) Da die Gurtpflicht aber nie kam werden auch heute noch die Sicherheitsgurte einfach dazugelegt und nicht montiert... Und noch eine Kleinigkeit, um dich eventuell zum Überdenken deiner Meinung im allgemeinen bringt: Die Pflicht zur Ausrüstung mit Rückfahrscheinwerfern besteht in Deutschland seit dem 1.1.1987. Die Ape hat einen Rückwärtsgang und ist deinen Theorien zufolge in irgendeiner Art ein Mehrspuriges Fahrzeug. Technisch wäre die Ausrüstung keinerlei Hexenwerk. Warum hat selbst die aktuelle Ape keinen? Denk mal drüber nach. Vielleicht kommst du dann darauf, dass bei der Ape einiges anders läuft. Und wie gesagt: Nach den bisherig bekannten Daten sollte das Empolini Dreirad, um das es hier eigentlich geht, die gleichen Kriterien erfüllen. Das nur für tom2304 - ich hoffe, du hast beim neuen Prüfer jetzt was positiveres gehört. Schöne Grüße, Jan
  22. Wie viel Kubik hat die so? Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  23. Reine Spekulation jetzt: Auf dem Foto erkenn ich nicht zwingend was bzgl. Elestart. Wegen der Bohrungen könnte es sich auch um einen 125TS Motor handeln. (In den Shops bei Ersatzteilen auch oft als „PX alt erste Serie“ bezeichnet.) Bei der Lüra Abdeckung weiß ich es zwar jetzt nicht genau - auf den ersten Blick sieht ein TS Motor von außen aber wie ein PX Motor aus. Bei genauerem hinsehen sind aber viele Bohrungen leicht anders gesetzt, fängt schon bei den Motorhälften an. Deshalb passt zB. Die Dichtung der zwei motorhälften einer normalen PX nicht... Könnte mir gut vorstellen, dass das dann bei der Abdeckung auch so ist. Abdeckung der TS sieht zumindest auch optisch anders aus. Aber schreib einfach mal dein Motorpräfix hier rein, dann weiß man mehr. Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  24. Ähhhhhh... UNTER die Backe geleuchtet bei ner PX??? OHNE Sturzbügel noch mal kommen??? Beides ist bei PX in 2 sek. abgenommen, aber in montierten Zustand mit Lampe von unten reinleuchten erkennt man da natürlich eh nix - was für Vögel waren das bitte? Bin zwar jetzt die Woche komplett nicht da - die nächste kannst ja mal in M- Ost vorbeischneien zum freilegen. Das tut aber schon weh wenn der Lack schön ist - sag ich dir gleich. Aber Dremel macht das schon... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  25. Gerade das Benzin ausm Puff wär für mich das erste Anzeichen für nen geschroteten schwimmernadelsitz. Komplettes überlaufen und irgendwo kommt’s raus. Spätestens am Auspuff. Aber das macht die hier ja alles nicht. Staubtrocken das Teil... Jan PS.: verzogenerer Gaser oder Riss hätt ich jetzt bei dir nich vermutet - dann würde es ja oben schon nicht mehr dicht werden. Wäre zumindest höchst ungewöhnlich... Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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