nein Tobi-MS, das wurde dieses jahr abgeschafft, früher war das so! Wikipedia würde ich mich nciht drauf verlassen! in der Fahrerlaubnisverordnung (Fev) §6 (1) stehts drin, es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr! §6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse A1: Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) siehe nochmal hier, Bundesministerium für Justiz frag aber lieber mal bei deiner fahrschule oder den grünen nach, die wissen da bescheid