
Vespa Lind
Members-
Gesamte Inhalte
18 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Vespa Lind
-
Ich finde es insofern etwas unglücklich, als in dem Vermerk (im Brief) die zweite - abweichende - Fahrgestellnummer nicht erwähnt wird, heisst, man hat nicht klar gestellt, dass es zwar zwei verschiedene gibt, jedoch aus diesen und jenen Gründen nur die eine an der Position XY Relevanz hat. Das fände ich eindeutig(er).
-
Theoretisch ganz einfache Lösung. 😉 Praktisch hat man beim TÜV diesen Vermerk im Brief zur Kenntnis genommen und dennoch nicht als ausreichend akzeptiert. Wir drehen uns leider im Kreis, da es darauf hinaufzulaufen scheint, erst mühsam einen "passenden" Prüfer zu FINDEN und diesen alle zwei Jahre zur Verfügung stehen zu haben...
-
Das wird ja immer doller.... 🤓 Edit: Wenn ich mir das ansehe, verstehe ich allerdings sehr wohl die Bedenken des TÜVs. Was ein entsprechendes Schreiben von Piaggio betrifft: ich habe ja eines bekommen, das fast exakt so aussieht wie das Beispiel von dir, das du oben eingestellt hast. Das überzeugt den TÜV aber nicht. Oder meintest du ein noch ausführlicheres Schreiben?
-
Okay, ich bin mir nicht sicher, ob ich das alles richtig verstanden habe. Ich stelle hier mal einen Ausschnitt aus dem Fahrzeugbrief ein. Dort wird ja auch auf den Paragraph 59 Bezug genommen. So weit so gut. Bloß: (ich zitiere) "die Fabriknummer des Fahrgestells rechts hinten am Fahrgestell" wäre doch dann hier die Nr. 01257... - oder?! Und damit passt sie ja nicht zum Fabrikschild rechts seitlich in der Mitte des Durchstieges. Ich füge die Fotos der Nummern hinzu.
-
Herzlichen Dank schon mal für die Rückmeldungen! Ich gehe nur kurz auf manches ein, da gerade wenig Zeit: In den Fahrzeugpapieren steht die Nummer, die im Typenschild eingeprägt ist. Zu dem Beispielbrief von Piaggio: genau solch ein Schreiben habe ich ja bekommen und der Zulassungsstelle/dem TÜV vorgelegt. Damit konnten sie aber wohl nichts anfangen. Ich sehe mir später in Ruhe die Links etc. von euch an.
-
Guten Morgen, liebes Forum! Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass jemand eine Lösung kennt. Bei meiner Vespa Sprint 150 Roller weicht die Fahrgestellnummer von der Nummer ab, die im Rahmenfalz eingeprägt ist. Die Rahmennummer lautet VLB1T 0125757, die Fahrgestellnummer auf dem Typenschild lautet VLB1T 351487. Die Zulassungsstelle und der TÜV sagen, dass nur die im Fahrzeug eingestanzte Nummer Gültigkeit hat und diese mit der Nummer auf dem Typenschild übereinstimmen muss. Ergo: meine Vespa bekommt keinen TÜV (mehr). Die Vespa hat zuvor meinem Vater gehört und kam in der Vergangenheit - warum auch immer - problemlos durch den TÜV, das Problem tauchte erst jetzt auf, als der neue TÜV fällig wurde. Ich habe mich in dieser Sache bereits an Piaggio gewandt, bisher ohne hilfreiches Ergebnis. Piaggio vertritt den Standpunkt, dass die im Rahmenfalz eingeprägte Nummer auf die Fahrgestellnummer keinerlei Einfluss habe und für die Erstellung von Fahrzeugpapieren keine Beachtung finde, dass also nur die Fahrgestellnummer im Typenschild mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen muss. Es sei unerheblich, dass die eingeprägte Nummer im Rahmen davon abweicht. Tja. Der TÜV/die Zulassungsstelle sind anderer Meinung. Nun stehe ich da und weiß nicht weiter. Ich verstehe bisher auch nicht wirklich, was es mit den unterschiedlichen Nummer auf sich hat. Ich habe hierzu folgende Info gefunden: Vespa 150 Sprint (VLB1T) – Vespa Lambretta Wiki (germanscooterforum.de) dort wird ja auf die abweichenden Fahrgestellnummern hingewiesen. Aber was bedeutet das für mich? Und warum wurde das überhaupt gemacht? Ich bin für jeden konstruktiven und/oder erhellenden Beitrag dankbar. Herzliche Grüße, Stefan