Mal so aus Ex-Hausverwaltersicht: Nöö, kann er vajessen... Er muss es hinnehmen, dass Du als Vermieter die Zähler ablesen läßt, er kann Dir den angeblichen Arbeitsausfall nicht in Rechnung stellen. Sollte er Dir richtig blöd kommen, kannst Du ihn ja mal "freundlich" um ein z.B. BGH-Urteil bitten, wo ein Richter so ein Urteil gefällt hat. Bin da jetze zwar schon ne Zeit nicht mehr Geschäft, aber in jeder Hausverwaltung bzw. in jedem Wohnungsunternehmen, wo ich bislang gearbeitet habe, haben wir solche Querschläger immer schriftlich darauf hingewiesen, dass sie gerne die erneute Anfahrt des Abrechnungsunternehmens löhnen dürfen - machte sich insbesondere jut, wenn solche Meckermieter dann mit dem Mieterverin im Schlepptau ankamen und dann den Schwanz einziehen durften. Im Übrigen muss er entweder Dich als Vermieter oder Deinen Erfüllungsgehilfen, z.B. eine Hausverwaltung, in seine Wohneinheit lassen - das kann er rechtlich nicht verhindern. Beisewäh, wo wir gerade am stänkern gegen Deinen Mieter sind: isser mit der Ollen verheiratet? Hat er sich Dein SCHRIFTLICHES Einverständnis geholt, dass seine Lebensgefährtin - sofern er nicht mit Ihr verheiratet ist - überhaupt bei ihm wohnen darf? Nein? Na dann aber schnell nachholen oder die Alte rausschmeißen ()... Er ist ausweislich BGB inne 500er §§ nämlich dazu verpflichtet, sein Anhängsel anzumelden bzw. muss Dich vorher um Erlaubnis fragen.