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BFC

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  1. Doch doch, die serienmäßige Getriebeabstufung der Bajaj-/Sprintgetriebe ist m.E. perfekt vom Ganganschluß... Klar, mein 200er O-Tuningmotor mit 30er und Langhub fährt sich um Längen "treckeriger" und souveräner und ich kann bequem bei Digitacho 38 in den 4. schalten und bis Vollgas 115 durchziehen, aber für 150cm³ geht der LML-Zylinder schon ziemlich gut zur Sache... Mach Dir mal keinen Kopp, das paßt schon so... Ist m.E. eine der besseren Kombinationen - schnell, sparsam und vollgasfest...
  2. Freut mich, mal wieder einen Menschen von der Kombi überzeugt zu haben, ist einfach n geiles Dingen... Das mit der Drehzahllastigkeit kann ich zwar nicht 100%ig unterschreiben, aber jeder hat einen anderen subjektiven Eindruck... Das mit dem niedrigen Verbrauch kann ich nur unterschreiben... Ich glaube, ich baue mir mal wieder just for fun nen Bajaj-Motor mit LML zusammen und hänge den in einen meiner Roller, liegt ja alles hier rum...
  3. Kupplungsseitiger Simmerring und/oder Vergaserwannendichtungen bzw. Vergaserwannenschraube losvibriert... Dein Motor hatte doch schon ein paar Kilometer runter oder? Lass mal das Getriebeöl ab, dann weißt Du, ob der SiRi feddich ist...
  4. Velvet Hammer - Happy http://www.youtube.com/watch?v=zSLaWxIL9G4 Don Thomas - Come on train I,m coming home in the morning-- Lou pride 300% tanzbar... Aber bitte nicht nüchtern, sonst ungeil...
  5. Die 30/70-Regelung ist wie folgt: 30 % Verteilung nach Wohnfläche (ohne Balkone und äußere Nebenräume ohne Heizung, man spricht in dem Fall auch von Heizfläche) und 70 % nach Verbrauch, zu 100% nach Verbrauch läßt der Gesetzgeber leider nicht zu, auch wenn sämtliche Heizkörper und die Warm- und Kaltwasserversorgung mit Zählern ausgestattet sind - schwachsinnig, aber ist eben so...
  6. Scan Deine Abrechung mal ein, dann sehe ich mir die mal an, kann man ohne konkrete Abrechnung nicht sagen... Üblicherweise erhält der Mieter von der Verwaltung IMMER eine Erläuterung zu den einzelnen Abrechnungsposten und in der Abrechnung sind zum einen die anteiligen Kosten pro Posten und WE sowie die Gesamtkosten und zum Vergleich auch die Vorjahreskosten zum besseren Vergleich... Abfallentsorgung und Hausreinigung ist klar, aber normalerweise wird nach m² verteilt... Die doppelte Abrechnung wird schon seinen Grund haben... Meistens hat die Aufführung der WE damit zu tun, dass genau auf eine bestimmte Wohneinheit Sperrmüll-, d.h. Sonderentsorgungskosten drin sind --> wenn nicht einer bestimmten WE zuzuordnen, wird auf alle Einheiten verteilt --> "Lerneffekt", völlig legitim, auch wenn es dem einzelnen Mieter nicht paßt...
  7. Wie schon gesagt: der Vermieter darf den Abrechnungsmaßstab durch einseitige Erklärung auch ändern, dafür gibt es keine Richtlinien, es gilt das "billige Ermessen"... Wichtig ist nur, dass der Abrechnungsmaßstab nachvollziehbar und für alle Mieter gleich ist... Wenn also die Verwaltung von einem Wirtschaftsjahr auf das andere Wirtschaftjahr den Maßstab ändert, ist das nicht verboten und hat auch nichts mit Mißbrauch zu tun, das ist einfach Pech für Dich, jedoch kein Grund, die Abrechnung anzuzweifeln oder dieser gleich zu widersprechen (dann würdest Du bei jeder Verwaltung gleich unter Meckermieter fallen...)... Beim etwaigen Prozeß würdest Du hinten über kippen, daher lieber mal vorher das BGB (im Bereich §§ 530 ff.) und die Betriebskostenverordnung durchackern... --> www.dejure.org, da steht alles drin, auch BGH-Urteile... Im Falle einer WEG steht der Abrechnungsmaßstab, wie schon angeführt, üblicherweise in der TE (kann aber auch auf der WEG-Versammlung per Beschluß geändert werden) - dies gilt jedoch nicht für das Sondereigentum (die Wohnung), also für die Abrechnung des Wohnungseigentümers gegenüber seinem Mieter. Ein Sonderfall ist der soziale Wohnungsbau (1. und 2. Förderweg) - da gelten bestimmte, seitens des Gesetzgebers festgelegte Maßstäbe und auch die Pflicht zur Montage von Zählern...]
  8. 200er Cosa mit O-Tuning und LHW - billich, häßlich, bequem, klaut keiner... Wäre mittlerweile meine erste Wahl... Alternativ ne SKR mit 172er gesteckt...
  9. Zunächst muß Dir als Mieter ja erst einmal die Möglichkeit zur Prüfung der BK-Abrechnung gegeben werden. Was ist denn, wenn Dein Sondereigentümer die WEG-Abrechnung 1:1 übernommen hat, sprich: auch NICHT umlagefähige Kosten wie Instandhaltung, Verwaltergebühren, Kosten der WEG-Versammlung, etc. auf Dich umgelegt hat? Erst muss der Vermieter eine nachprüfbare, rechnerisch, inhaltlich und formell korrekte Abrechnung abliefern, dann darf er auch Geld verlangen... Des Weiteren habe ich auch schon erlebt, dass sich der Vermeiter bei der Verrechnung der geleisteten Vorauszahlungen mit den umlagefähigen BK/HK verrechnet hat - auch dies bitte prüfen... Habe ich alles schon erlebt, da manch Eigentümer (Kapitalanleger...) einfach zu blöd (oder dummdreist) war und sich außerdem die Verwaltergebühr für sein Sondereigentum sparen wollte und dessen Mieter dann wutentbrannt bei uns anriefen und nicht wahrhaben wollten, dass wir lediglich als WEG-Verwalter ein Vertragsverhältnis mit der WEG (nicht mit den einzelnen Eigentümern) zwecks Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und nur vereinzelt auch Verträge mit Eigentümern zwecks Verwaltung des jeweiligen Sondereigentums dieser Wohnanlage hatten... Im letzt genannten Fall haben wir dann auch die BK-Abrechnung gegenüber dem Mieter durchgeführt, entweder mit oder ohne Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen.
  10. Normalerweise wird das so gemacht, dass man die Gesamtwohnfläche (NICHT Gesamtnutzfläche mit Balkonen, Balkone DÜRFEN bei der HK- und Wasserberechnung nicht mit einfließen) des Objektes nimmt, z.B. 1.000m², dann die Gesamtwasserkosten des Wirtschaftsjahres, dann errechnet man die Kosten pro m² Wfl. Diesen Faktor multipliziert man dann mit der Wfl. der jeweiligen Wohneinheit und schon hat man die Kosten für den Wasserverbrauch dieser WE... Die Berechnung der WW-Kosten läuft folgendermaßen: Ich habe ja den Gesamtverbrauch des Objekts in m³ (Kubikmeter) samt der dazugehörigen Kosten. Sagen wir mal 10.000m³. Dann habe ich die WW-Zählerstände, sagen wir mal kumuliert (zusammengefaßt) 5.300m³. Der WW-Verbrauch fließt in die HK-Abrechnung ein und wird seitens des HK-Abrechners erstellt. Bei den WW-Kosten fließen auch noch der Gas- oder Ölverbrauch, die Zählermiete, die Heizungswartung anteilig, Schornsteinfeger anteilig, Abrechnungskosten anteilig und Heizungsstrom anteilig mit rein, da gibt es gesetzlich vorgeschriebene Faktoren zur Berechnung, warum auch kein Verwalter ne Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung durchführt - Techem, Brunata und Co. werden dafür bezahlt und können es einfach besser, als jeder Hausverwalter... Wenn ich jetze die 5.300m³ von den 10.000m³ abziehe, verbleiben 4.700m³ Kaltwasserverbrauch des gesamten Objekts. Und so kann ich dann auf Basis des Preises für einen m³ Wasser und der jeweiligen Wfl. die Kosten pro WE berechnen - eichelich ganz einfach... Üblicherweise werden in neueren Wohnanlagen mittlerweile überall Kalt- und Warmwasserzähler eingebaut, auch für Sprengwasser im Garten oder in der Waschküche. Die Verteilung nach Wohnfläche ist m.E. fairer, als nach Köpfen, so lange Wasserzähler noch nicht endgültig vorgeschrieben sind... Und für den Verwalter einfacher bei der Jahresabrechnung...
  11. Polini gibt für den 177er 15,5 PS bei 7.000 U/min und 130 Km/h Vmax an... Italiener eben (wegen der angegebenen Vmax)... Im Beipackzettel sind auch noch, wie auch bei Malossi, Angaben zur Bearbeitung von Welle und Gehäuse...
  12. Zitat: "Verfasser: Stefan E. Zeit: 27.04.2005 11:13:54 Nur zum besseren Verständnis: Es geht nicht um den Durchmesser der Haufen, sondern eher um deren Volumen/Masse. Einlagen von 2-3Kg sind bei uns keine Seltenheit! Mir ist das schon klar, das man Würste mit 8cm nicht durch den Schließmuskel bekommt. Zudem sollte mein Beitrag nicht der allgemeinen Belustigung dienen, sondern war durchaus ernstgemeint." Wuahahahahahaha, ich stelle mir das gerade bildlich und akustisch vor, wenn nu einer meiner Nachbarn deutlich vernehmbar seinen Elefantenschiß abließe und dabei selich grinst und seine Ausdünstungen sich über den sommerlichen Hinterhof verteilen... Vorher hatte Sanitär-Meyer den neuen XXL-Thron Marke Ferguson 1000 mit dem männlichen "Kawuuusch"-Abflußgeräusch geliefert und montiert... Oooohhhh, Scheiße - mir laufen gerade die Tränen runter und meine Bauchmuskulatur verkrampft sich vor lachen... Zuu geil...
  13. Bei Diddä an der F.I.T steht die Grillvespa, mit freundlicher Unterstützung von Eastspeed... Beste Alteisenverwertung... Da war Cheffe mal ornlich kreativ...
  14. Und der 45-Euro-Chinakracherkopiezylinder von Egay tut sein übriges zur Klemmerei durch 1:25, wo soll der Sprit denn da noch die Laufbahn kühlen... Übelste Verarbeitung, dicke Kolbenringe etc., hatte son Schrottding schon in der Hand - den würde ich meinem ärgsten Feind nicht verbauen geschweige denn verkaufen...
  15. Es gibt von Polini deren vier: SF von bis, 177er für PX80-150 und Oldies, T5, P200E/Rally...
  16. Ist aber nicht mehr üblich... Üblicherweise rechnen die Verwaltungen nach Wohnfläche ab oder eben bei vorhandenen Warm- und Kaltwasserzählern nach Verbrauch... Beim Kabelanschluß wird nach Wohneinheit abgerechnet. Es gibt aber bei der Verteilung der umlagefähigen Betriebskosten keine gesetzlichen Vorgaben, WIE verteilt werden muss, von den Heizkosten abgesehen (Heizkostenverordnung - oder eben Gasetagenheizung und Abrechnung des Mieters direkt mit dem Gasversorger...), das liegt im "billligen Ermessen des Vermieters", wie es im Juristendeutsch so schön heißt...
  17. Sperrmüll wird auf alle Mieter umgelegt... Soll auch als Erziehungsmaßnahme dienen, auch mal auf seine "Mitbürger" einzuwirken (ich war im A-Sozialen Wohnungsbau tätig, 60% Murucks und anderes, auch seit x-Generationen einheimisches Geschmeiß, 80% Hartz IV...) Wenn der Wasserverbrauch nach Wohnfläche umgelegt wird und keine seperaten Wasserzähler je Wohneinheit voerhanden sind - Viel Spaß!
  18. Sind da mehrere Wohnungseigentümer in der Wohnanlage? Dann handelt es sich um eine WEG, also eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Üblicherweise existiert ein WEG-Verwalter, der jedes Jahr eine Wohngeldabrechnung für die einzelnen Wohneinheiten erstellt. Diese Wohngeldabrechnung, die das Gemeinschaftseigentum, also das Grundstück und die Gemeinschaftsräume, wie Waschküchen/Treppenhäuser/usw. umfaßt, ist die Basis für die Betriebskostenabrechnung des Sondereigentums, also des umbauten Wohnraumes der einzelnen Wohnungseigentümer (Eigennutzer oder Kapitalanleger...). Sollte es sich tatsächlich um eine WEG handeln und wird jedes Jahr eine Wohngeldabrechnung erstellt, könntest Du Dich mal mit dem etwaigen Verwalter des Gemeinschaftseigentums in Verbindung setzen. Der WEG-Verwalter wäre jedoch nicht verpflichtet, dem Mieter eines Sondereigentümers Auskunft zu erteilen, da er ja kein Vertragsverhältnis mit diesem Mieter unterhält und auch normalerweise nicht die BK-Abrechnung für das Sondereigentum - also die Wohneinheit - erstellt. Er kann Dich dann an den Eigentümer Deiner Wohneinheit verweisen. Auf der WEG-Abrechnung sind immer nicht umlagefähige (Instandhaltung, Instandhaltungsrücklage, etc.) und umlagefähige (alle auf den Mieter des jeweiligen Sondereigentums umlagefähigen BK´s, die in der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind, nicht mehr...) Betriebskosten der gesamten Wohnanlage aufgeführt, des Weiteren läßt der WEG-Verwalter auch die HK-Abrechnung erstellen. http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html ....so löppts zumindest in einer seriösen WEG-Verwaltung mit alljährlicher WEG-Versammlung (WEG-Versammlungen sind für den Versammlungsleiter auf Grund mancher erbsenzählender Eigentümer Realsatire pur und ein Grund, sich niemals eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte zu kaufen - die beiden letzt genannten werden zu 90 % nach WEG aufgeteilt, daher sindse billiger, als wenn die Scheiblettenvillen EIGENE Grundstücke hätten und dafür können die Nachbarn tatsächlich sogar bestimmen, welche Farbe die Gartenlaube oder Hundehütte hat...) und so weiter... Solltest Du noch Fragen haben, bitte...
  19. Nützt in Berlin und bei Deinem Nicht-Stecktuningmotor nix, hat mir der Kittel bereits gesagt, er will n Amerschlägergutachten - keine Briefkopien o.ä.... Reicht nur zur Info für den Prüfer, welcher Zylinder mit welchem Hubraum und welcher Bohrung da überhaupt drauf ist, ansonsten nur mit Leistungsgutachten und so weiter...
  20. Du wohnst in Karl-Marx-Stadt oder? Und Du machst Dir mit Deiner unauffälligen Reuse ernsthaft Gedanken über ne Verkehrskontrolle im tiefsten Sachsenland und über Udls, die vermutlich niemals ne handgeschaltete Vespa in echt gesehen haben (vermutlich können die "Vespa" noch nicht mal buchstabieren, ist ja keene Simme oder Emme...)???? Nicht Dein Ernst oder??? Meinst Du ernsthaft, die Schnittlauchbengels können bei Euch nen Bitubo von nem Sebac oder nem Originaldämpfer unterscheiden??? Ich glaube eher nicht... Ich meine damit, dass ich hier im dicken B. mit ner elendig lauten Atomtröte, nem 35er TMX und ähnlichem Krempel in meiner Bajaj-Ratte rumgeballert bin, ohne dass mich die Bullen deswegen jemals rausgezogen haben und hier fahren wesentlich mehr alte Roller rum, als in KMS und ich war hier auch bei der letzten HU/AU mit T5-Motor mit 172er Malle und 30er PHB ohne Eintragung... Sorry - nicht zu persönlich nehmen, mußte einfach raus - Phantomdiskussion über ungelegte Eier... Oder anders: warum hast Du Dir bei der Gelegenheit nicht gleich 11 Kw/15 PS sowie nen großen Vergaser und nen dicken Auspuff für alle Fälle und für schlechte Zeiten mit eintragen lassen? Das würde ich mich eher fragen... @Partyboy: wenn Du nen schweren Unfall mit Deiner Karre hast und in ein Auto reinrauschst, bleibt sicher nicht viel von Dir über, als dass Du Dir noch Gedanken über Deine Zukunft machen mußt, dann bisse einfach Matsch...
  21. Jo, einfach Lusso-Spannungsregler und jut... Funzt bei mir einwandfrei, Bajaj-Elektrik ist auch nichts anderes, als PX Lusso...
  22. Bin zwar schon einige Zeit nicht mehr als Hausverwalter tätig (zum Glück - keine Abrechnungen mehr...), aber es hat sich seit dem letzten Jahr meines Wissens nichts an den von mir auf Seite 1 dieses Topics aufgeführten Paragraphen geändert, sprich: Abrechnung für 2008 bis 31.12.2009 i.O., Nachforderung seitens des Vermieters ebenfalls und umgekehrt Nachforderungen seitens des Mieters drei Jahre... Sehr wohl hast Du als Mieter das Recht zur Einsichtnahme in sämtliche die BK-Abrechnung betreffenden Belege, dieses kann Dir der Vermieter nicht verwehren oder dafür Geld verlangen. Sofern der Vermieter in Deinem Heimatort wohnt, muss er Dir die Möglichkeit geben, die Belege in dessen Geschäftsrümen einzusehen. Wohnt er weiter entfernt, muss er Dir auf Anforderung sämtliche Belege in Kopie zur Verfügung stellen, darf Dir je kopierter Seite aber je nach Gerichtsurteil 25 bis 50 Ct. in Rechnung stellen. "Das sei so teuer" zieht vor Gericht nicht, der Herr Vermieter muss Dir auf Anforderung schon die HK-Abrechnung des HK-Abrechners zur Verfügung stellen, auch ggfs. die Rechnungskopien für Gas/Öl, Heizungsstrom bzw. die Berechnung desselben (in der Regel 5% des Gesamtstromverbrauch der Wohnanlage - nicht der Wohneinheiten, sofern kein eigener Zähler an jeder Heizungsanlage vorhanden ist), Heizungswartung, Schornsteinfeger usw. . Auf dieser HK-Abrechnung ist auch eine Tel.-Nr. angegeben, ebenso die Objekt- und Abrechnungsnummer, da kannst Du dann mal anrufen und um die HK-Abrechnungen des Gesamtobjekts und Deiner Wohneinheit des Jahres 2008 und zum Vergleich auch 2006 und 2007 bitten - machen die meistens problemlos... Und ja: die Heizkosten sind so extrem gestiegen seit 2004, das mußte ich letztes Jahr bei der von mir erstellten BK-Abrechnung feststellen, nachdem viele Mieter das nicht wahrhaben wollten und ich den Beweis antreten mußte und konnte... Mal schön bei Nachbarn mit Heizung auf volle Pulle in Verbindung mit auf Kipp gestellten Fenstern/eisigen Schlafzimmern in Verbindung mit überheizten Wohnzimmern und nicht zuletzt den großen Gas- und Stromversorgern (die meisten Stadtwerke wurden übrigens, was kaum einer mitbekommen hatte, von den großen Konzernen Eon-Nuon/Vattenfall übernommen und die Preise pro kWh um teilweise über 40% pro Jahr erhöht) bedanken... Daher KANN die heftige Erhöhung von 1037,- auf 1800,- schon hinkommen, wenn die HK-Vorauszahlungen für Deine Wohneinheit jahrelang nicht angepaßt wurden... Ist so auch vom Gesetzgeber gedeckelt... Ach ja, wegen Ablesung per Funk: die seitens der HK-Abrechner durchgeführten Ablesungen per Funk sind nahezu 100%ig genau und nicht mehr zu manipulieren... Würde sich für Techem/Brunata und Co. auch nicht rentieren, da diese Unternehmen kein Interesse an langen Prozessen mit Mietern oder Mietervereinen haben... Hat auch den Vorteil, dass die ungenauen Verdunsterröhrchen mittlerweile aus den Heizkörpern rausgeflogen sind, bzw. rausfliegen... Was meinst Du mit pauschaler Umlegung der Wasserverbräuche? Ich gehe vom Umrechnungsmaßstab nach Wohnfläche, wie auch bei den anderen Betriebskosten, aus. Ist so vom Gesetzgeber gedeckelt - ergo i.O., m.W. werden Kalt- und Warmwasserzähler auf absehbare Zeit Pflicht, sind aber, wenn z.B. unbemerkte Lecks in den Leitungen sind, auch keine Garantie für eine korrekte Abrechnung... Außerdem gibt es eine Heizkostenverordnung in der auch die durchzuführenden Abrechnungen und der Abrechnungsmaßstab geregelt sind... An diese hat sich jeder Vermieter zu halten und ein Hausverwaltungsunternehmen (dieses arbeitet ja nur im Auftrag des Vermieters und ist NICHT zwangsläufig selber Eigentümer) hat ebenfalls kein Interesse an vorsätzlichen oder Flüchtigkeitsfehlern, wie gesagt: nervige Mietervereine und Meckermieter, die ALLES in Frage stellen und bezweifeln und zum Anwalt rennen, auch wenn man ALLES belegen kann und schon wegen solcher Leute Fehler vermeidet und im vier-Augen-Prinzip alles drei Mal prüft vor dem Versand an die Mieter... Letzter Satz im letzten Absatz ist im Übrigen ein Grund, warum ich keinen Bock mehr auf nen Job in der Immobilienwirtschaft hatte...
  23. Hätte nen 34er VHSB... 32er TMX?
  24. Stimmt - keinen Arsch und keine Titten wie ne Vespa...
  25. Denke ich auch... Macht aber ganz schön Lärm beim beschleunigen, man hat Dich noch in 2 Km Entfernung gehört...
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