Die Frage ist doch, ob die Herren in Grün ein Fahrzeug überhaupt "sicherstellen", beschlagnahmen oder sonst irgendwas dürfen, weil das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist. Ich würde wie gesagt zum Anwalt gehen (bin rechtsschutzversichert) und mir Rat holen. Wie siehts eigentlich mit Verdacht auf Manipulation (frisiert) aus? Könnte mir vorstellen, dass das Fahrzeug dann sichergestellt werden könnte und zum TÜV gekarrt wird. Aber wegen schlechter Bremsen? Lachhaft. Ich ergänze von Seite 1: Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen. Kann das jemand verifizieren? Internetgeschichten sind immer so eine Sache. Noch was gefunden: Sicherstellung - Beschlagnahme