Und was soll der Abmahnanwalt machen? Mehr Geld verlangen? Würde mich wundern wenn der vor Gericht zieht... Btw. gibts da mittlerweil nicht sogar das Gesetz, dass die 1. Abmahnung kostenlos sein muss, oder einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf? Wikipedia: Neue Obergrenze im Urheberrecht: 100 Euro pro Abmahnung bei „einfach gelagert Urheberrechtsverletzungen“ [bearbeiten] Die hohen Geldforderungen im Zusammenhang mit Abmahnungen rufen immer wieder Kritiker auf den Plan, die im Bestreben, Urheberrechtsverletzungen einzudämmen, eher die Suche vieler Anwälte nach schnellem Geld sahen. Um dieser Gefahr vorzubauen, bestimmt der am 1. September 2008 in Kraft getretene § 97a Abs. 2 UrhG, dass der (zu Recht) Abgemahnte "in einfach gelagerten Fällen" und "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" Anwaltskosten nur bis zu einer Höhe von 100 Euro tragen muss[2]. Dieser Betrag umfasst auch die Mehrwertsteuer und etwaige Auslagen des Anwaltes, sind aber unabhängig von eventuellen weiteren Schadensersatzansprüchen des Verletzten. Die neue Regelung beschränkt sich auf das Urheberrecht und trifft keine Aussage dazu, in welcher Höhe der Anwalt einen Anspruch gegenüber dem ihn mandatierenden Verletzten hat. Wann Fälle "einfach gelagert" sind, wird durch die Rechtsprechung geklärt werden müssen. Diese Regelung gilt nicht für Altfälle, also nur für Rechtsverletzungen ab dem 1. September 2008.