Eintragungen die trotzdem nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen bzw der StvZo sind hinfällig... Wenn Du z.B. einen BSAU Pott eingetragen hast, er aber mehr db macht, als eingetragen sind, ist die Eintragung nichts wert. oder Du lässt Dir am Wagen sagen wir mal Scheibenfolie an den vorderen Seitenscheiben eintragen, der Gesetzgeber sagt aber, daß eine Tönung seitlich nur max 20% betragen darf, die Folie auf dem Glas hat aber 70%, dann ist das hinfällig. Jeder Tüv Prüfer würde dann sagen..."Nee, als ich den Wagen begutachtet habe, war das aber nicht so extrem" und Du fährst ohne Betriebserlaubnis= 3 Punkte + 80 Oiro... Ganz einfach