SONDERUNGsverbot
*Schulen, deren Praxis eine Auswahl der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern ermöglicht, dürfen von deutschen Behörden nicht als Ersatzschulen genehmigt werden (Ersatzschulen sind Schulen, deren Besuch die Schulpflicht erfüllt). Dieses Verbot wird als Sonderungsverbot bezeichnet.*
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderungsverbot
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