Bei E-Bay ankreiden bringt garnichts. Ich hatte auch einen Fall in dem einer 3 Gebote 3 Minuten vor Schluß zurückgezogen hat, weil es ihm wohl zu wenig Kohle war. Von E-Bay gabs nach 2 Tagen nur eine Standardmail. Hier schwirren doch auch Anwälte rum, oder? Laut Auktionsrecht kann man den Verkäufer doch zu Ersatz verdonnern, wenn er den Gegenstand anderweitig verkauft hat, oder? Meines Wissens ist die Rechtslage da eindeutig! Wenn man den Zuschlag bekommt und alle vorher vereinbarten Bedingungen erfüllt sind, ist der Vertrag schon zustande gekommen. Auch bei Nichtkaufleuten.