?mal mit normalem Menschenverstand betrachtet würde ich sagen, daß der Käufer Pech hat (mehr oder weniger ? weil offensichtlich hast Du ihn ja nicht übers Ohr gehauen), aber was mir schon aufgefallen ist, das jeder Kleinkram auf ebay inwzischen mit irgend einem rechtlich Schiss beschrieben wird. Z.B. Diese Glühbirne wurde nicht auf ihre Funktion hin überprüft und es handelt sich um ein gebrauchtes Teil ? deswegen wird sie nur gegen ausschluß jeglicher Haftung und nur als Teileträger oder restaurationsobjekt verkauft? Naja usw? das wundert mich ja schon etwas. Da hat sich aber doch letztens irgend ein Gesetz geändert ? aber ich dachte das zählt nur für Händler? Aber der Käufer hat doch das recht eine Auktion abzublasen, wenn er das Gefühl hatte falsche Infos zu bekommen, oder? Er hat sich den Roller doch auch angesehen und trotzdem mitgenommen? Bin mal gespannt was Dein Anwalt dazu sagt? Gruß MH