Das physische Grundbuch ist auch immer noch das gesetzlich gültige Dokument. Trotzdem liegen alle Daten digital vor. Wenn, wie ich vermute, ihr die zweiten Besitzer der Bude seit, bekommt ihr eine Kopie des Eintrages. Kommt jetzt auch drauf an, wann ihr die Bude gekauft habt und wann eure Kommune die Digitalisierung der Daten umgesetzt hat. Das ging in den 90ern los.
Davon abgesehen ist das irre dabei, dass die eingetragene Grundfläche nicht am öffentlichen Glauben teilnimmt. Das heißt, die eingetragene Fläche ist nicht amtlich und hat keine Gesetzeskraft. Liegt daran, dass die Messmethoden immer genauer wurden und es passieren kann, dass beim Nachmessen des Grundstücks geringfügig andere Werte für die Fläche rauskommen können. Trotzdem ist das die Berechnungsgrundlage z.B. der Grundsteuer.