50 Meter? Wie witzlos. Im Allgemeinen nerft mich das neue Reglement der DSSC schon ziemlich. Die nerfigsten Parts für mich: * Es muss ein Schalldruckpegel von 94 dB eingehalten werden, der in 3 m Entfernung 50 cm über dem Boden und dem Abgasaustritt zugewandt gemessen wird. * Öleinlass- und -ablassschrauben sowie Schrauben von Bremszangen und Gestänge sind mit Zwirbeldraht zu sichern. * Alle sich drehenden Motorteile (Zündung, Variomatiktrieb) müssen ordnungsgemäß abgedeckt sein und dürfen nicht hintergriffen werden können. Nicht geeignete Materialien sind u. a. Papier, Klebeband und Kunststoffe, die zur Splitterbildung neigen. Öffnungen in Abdeckungen dürfen unabhängig von der Form an dem größten zu messenden Maß 12 mm nicht überschreiten. Ausnahmen bilden möglichst genaue Öffnungen für externe Starter sowie werkseitige Lüftungsöffnungen; entfällt der werkseitige E-Starter, muss die Öffnung nicht verschlossen werden. Quelle: http://cms.dssc.de/m/rules.dot