So, der Vollständigkeit halber: habe heute Post bekommen: Bußgeldanhörung: Sie setzten das zulassungspflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war (ORIGINALLENKOPF ZU M-LENKER UMGEBAUT) Vergehen nach §18 Abs 1, §19 Abs 2, §69a StVZO, §24 StVG, 178 Bkat also auf deutsch 3 Punkte, 50 Euro plus Bearbeitung und gut ist. Jetzt aber noch aus reinem Interesse: nach den Paragraphen gegoogelt hast sich ergeben, daß §19 Abs 2 nur dann gilt, wenn: " (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird." Liegt das dann im Ermessen des Polizisten, ob ich andere Verkehrteilnehmer gefährde oder wie sieht das aus? Also nochmal, ich werde da jetzt keinen Hermann machen mit Anwalt und so, aber grundsätzlich ist das doch irgendwie nicht ganz zutreffend für meinen Fall, oder? Vielleicht ist ja jemand hier, der sich mit Paragraphen gut auskennt.