Hättste, wennste, wolltste ? Wenn er gegen volle tauschen würde, ist all sein restliches Gefasel um Neuregelung und Rücknahme etc. ja wohl unsinn, da er in diesem Falle die Flasche ja auch zurücknehmen würde. Wenn er beim Verkauf ( Wars ja dann nicht, sondern ein Verleih),von einer möglichen Rücknahme gesprochen hat, wie begründet er nun, diesem damaligen Angebot, Aufgrund dessen der Handel mit Dir ja zustande gekommen ist, nicht mehr entsprechen zu wollen ?