Ich würde solche Praktiken tunlichst unterlassen. 1. Illegal und somit einklagbar mit den verbundenen Kosten. 2. Nach der 2. in Folge nicht bezahlen Miete ist eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters möglich. Dies bedeutet im Normalfall : Klage = Kosten. 3. Bei diesem Verein ( wieso wird dem unterstellt, er würde wiederrechtlich handeln wollen) bekommt der Bub keine Wohnung mehr. 4. Natürlich tauschen sich größere Gesellschafften aus, innerhalb einer Stadt sowieso. 5. Erkundigen sich auch private Vermieter gerne mal beim vorherigen Vermieter, wie sich der Mieter sich so verhalten hat. 6. Bestehen mittlerweile viele Vermieter auf die "Freiwillige Selbstauskunft" und klopfen hier dann erst recht mal das sehr kurze vorherige Mietverhältniss ab. Neenee, der Jung hat sich doch alles selbst angesehen und den Vertrag eigenhändig unterschrieben und............ letztendlich beruht seine "Not" ja nur auf der seltsamen Annahme, der Verein würde seinen Vertragsteil nicht einhalten wollen und die Kaution unnötig lange einbehalten !!!