Da das Mietrecht von Bundesland zu Bundesland und auf alle Fälle von Gericht zu Gericht unterschiedlich ausgelegt wird, empfiehlt sich sowieso eine Auskunft des Mieterschutzbundes oder des ortsansässigen Mietervereins, um deren Erfahrungen im Rechtsfall zu erfragen. Aber : warum will deine Freundin denn überhaupt diese Wohnung nur kürzerfristig anmieten ? Umzug ist doch auch mit Streß und Kosten verbunden. Individualisieren kann sie für diese kurze Zeit eine Wohnung sowieso nur sehr begrenzt, da beim Auszug ja auch wieder alles wehr oder weniger im Urzustand sein muß. Edith : ich würde auch die Finger von dieser Wohnung lassen, wenn ich nicht wüßte, ob ich längerfristig dort wohnen möchte