Dementsprechend ist also die Schulleitung zum Scheißescheppen heranzuziehen, da hier wahrscheinlich der Schuldige für die Verletzung der Aufsichtspflicht zu suchen ist. Da der Lehrer sicherlich nur auf Anordnung gehandelt hat, muß also der mit ins Boot, der diese Anordnung zu vertreten hat. Der Bub ist U14 und war möglicherweise gar nicht dabei. Hätte die Lehrkraft ihre Aufsichtpflicht nicht verletzt, wäre der Schaden wohl vermeidbar gewesen. Wie lange war die Lehrkraft überhaupt abwesend und hat die Kids sich selbst überlassen ?