"Im Brauereihandwerk werden auf der Meisterschule sogenannte Trunkenheitsfahrten geschult, die im Rahmen der Abschlußprüfung auch von einem IHK Prüfer in Zusammenarbeit mit dem TÜV geprüft werden. Im Rahmen der Ausbildung ist der Prüfling behutsam an seine Grenzen heranzuführen. Die Prüfungsfahrt, welche auch eine Autobahnfahrt nicht kürzer als 50km beinhaltet, muß mit einem Atemalkoholpegel von nicht weniger als 1,25 Promille durchgeführt werden." Quelle : IHK Ausbildungsverordnung Braumeister vom 01.04.1958. Edit fügt noch an : Für mich unklar bleibt die Frage, wer bei der Prüfungsfahrt die 1,25 Promille haben muß. Die Prüfer oder der Prüfling ? Weiß jemand mehr ?