Für´s Wechselkennzeichen wird auch noch ein eintragsfreies poliz. Führungszeugniss verlangt. In einigen Bundesländern gilt schon jetzt die Regelungen, welche ab 2007 als EU Gesetz verbindlich sein soll : Fahrzeuge, die mit der 07ér Nummer bewegt werden, müßen älter als 30 Jahre sein. Da es sich bei dieser 07ér Nummer noch um eine Ausnahmeregelung und nicht um ein Gesetz handelt, kann jedes Bundesland und jeder Prüfer selbst entscheiden, was geht. Der Deuvet hat eine Unterschriftenaktion gestartet, um die 20 Jahres-Grenze zu retten (www.Deuvet.de )