Gut, dass es die Wandlung seit 2002 nicht mehr gibt. Was spricht dagegen, in den KV reinzunehmen: "Wegstreckenzähler bei KM-Stand 330.000km gegen Wegstreckenzähler mit KM-Stand 270.000km gewechselt." Habe ich auch schon mal in einen HU Bericht reinschreiben lassen. Und nein, es ist nicht strafbar. Und nein, ich bin noch nicht verklagt worden. Gruß Dirk