Naja gut, Fristen sind dazu da, um sie auszunutzen. Zudem steht ja jetzt erst so langsam fest, was der Sohn so alles an bleibenden Schäden hat. Ich kann ja für einen Schmerzensgeldanspruch verstehen, dass ich alles genau darlegen muss, aber dem Gericht und doch bitte nicht in der Öffentlichkeit. Wenn interessiert hier, dass der Kerl zeitweise inkontinent war und dreimal am Tag mit Kot rumgeschmiert hat? Ich hätte es begrüßt, wenn man nur den "Airbag-Teil" des Schriftverkehrs veröffentlich hätte. Allerdings bleib ich auch dann dabei, dass die Frau nen Lattenschuss hat, BMW in Anspruch zu nehmen. Wahrscheinlich wird demnächst auch noch der Hauseigentümer in Anspruch genommen, dass er Tuja Hecke und Gartenzaun installiert hatte und einen Baum, der beim Aufprall leider auf den BMW kippte. Ferner spricht es sehr für einen 745 LI, wenn drei von vier Insassen bei diesem Unfall mit Kratzern aus der Karre steigen...