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Vespadirk

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Alle Inhalte von Vespadirk

  1. www.boels.de in der Nähe? Gruß Dirk
  2. Und was machst du, wenn die Delikte, für die sie mal verurteilt wurden, selbst nicht mehr im BZR Auszug stehen aber noch hier???
  3. Aus gegebenem Anlass und zum Jahresende nochmal hochgekramt. Kann mal bitte einer den Topictitel editieren? Meiner Meinung nach wurde PKR ja auf der Zielgeraden vom Betrugsopfer überholt... Gruß Dirk
  4. Kann es sein, dass deine originale VWpumpe nicht mit dem Fordmotor will? Ich kenn das so ähnlich bei meinem; Porsche hat haufenweise Pumpen mit unterschiedlichen Drücken und Förderleistungen. Unabhängig davon muss, wie Gatti schon schrieb, natürlich alles sauber sein. Gerade weil dein Hobel ja länger stand, könnte irgendwo Dreck drin sein. Hast du ne Pierburg Pumpe? Dann ist meistens im Ansautteil nochmal ein kleines Siebchen, was auch gerne verstopft ist. Gruß und guten Rutsch Dirk
  5. Also im Internet ist es schön trocken, real ist es mir zu uselig. Nebel, Nieselregen. Glühwein! Gruß Dirk
  6. Gelb kommt morgen direkt zum Trinken. Wird das eher als 15.00 Uhr beginnen, falls der Corso sprichwörtlich ins Wasser fällt? Viele haben abends ja noch andere Verpflichtungen... Gruß Dirk
  7. Vespadirk

    Motorradanhänger

    Seit wann geht 100km/h bei ungebremsten Hänger? Gruß Dirk
  8. Mist, für mich leider zwei Wochen zu früh. Gruß Dirk
  9. Eins hab ich noch. Dieses Jahr auf dem VW Bus Treffen aufm Hockenheimring: Gruß Dirk
  10. Über die 30.000 Pfund kann ich drüber. "S1" wurde im Herbst 2008 versteigert. Hier ein Link auf die schnelle dazu http://www.bild.de/BILD/auto/2008/09/auktion-nummernschild-s1/kennzeichen-fuer-rekord-preis-versteigert.html Gruß Dirk
  11. Sehe ich ja jetzt erst! Endgültige Aufgabe der Rennsportkarriere? Bis Dienstag Dirk
  12. Das kann man pauschal so nicht sagen: Was die Steuer angeht, musst du erstmal trennen zwischen der Besteuerung beim Empfänger und beim Geber der privaten Rente. Dann gibt es noch diverse Arten von Leibrenten und deren unterschiedliche Besteuerungen. Was die Notarkosten angeht: Die Leibrente hat einen gewissen Kapitalwert, nachdem sich die Gebühren und dann auch die Steuer berechnet. Das ganze ist SO komplex, dass dir der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben wird. Oder direkt zum Notar, denn der muss ja vor dem Vertrag auch in alle Richtungen beraten... Gruß Dirk
  13. Alles Angeber! Ich habe die Heizung komplett entfernt. Die Windschutzscheibe beschlägt ja dennoch. Seitdem immer ne Küchenrolle hinterm Sitz.... Gruß Dirk
  14. Meinst du eine monatliche Leibrente? Da gibt es Statisken und Tabellen, mit denen das wahrscheinliche Sterbealter des "Verkäufers" berechnet wird, so makaber es klingt. Gruß Dirk
  15. Das kann man pauschal nicht sagen. Aber wie bei der Autoversicherung gilt, je mehr umfasst ist und je niedriger die Selbstbeteiligung, desto höher der Monats-/Jahresbeitrag. Um noch mal kurz die 1,-? (plus 8,- ? Porto) Klage anzusprechen. Welcher Anwalt macht denn das bitte? Da sind ne 1,0 Gebühr ja gerade mal 25,00 ?! Und der Aufwand für ne Mahnung und anschließend ne Klageschrift/Verfahren, um im Falle des Obsiegens 62,50 ? zu verdienen??? Schonmal den Stundenlohn davon ausgerechnet?? Weitermachen! Gruß Dirk
  16. Ist doch wurscht. Oder war deine Vespa noch nie zugelassen? Gruß Dirk
  17. Auch verklagen! Support your local lawyer. Deiner hat ja gerade nen Lauf und muss auch seine Familie zu Weihnachten beschenken! Gruß Dirk
  18. Alda! Das haben Kumpels mir auch mal erzählt. Ich war zu voll, um alleine in den Handstand zu kommen; dann haben mich zwei Kumpels an den Beinen hochgerissen. Dann sollte ich noch mitm Strohhalm ein Wasser trinken. Ich hatte nach 10 min. immer noch Schluckauf, mittlerweile aber zudem ne Knallrote Birne. Da hilft doch eigentlich immer nur plötzliches Erschrecken... Gruß Dirk
  19. Hast du Bock für so nen Scheißtermin 1200 Entfernungskilometer zu fahren, um geilerweise noch ein Versäumnisurteil zu kassieren? Ich nicht. Daher würde ich mir bei sowas am ehesten über den Gerichtsstand Gedanken machen. Aber der Fall scheint ja eh erledigt. Weglegen. 5 Jahre Gruß Dirk
  20. Wo ist denn das praktische Problem? Zahl doch einfach nicht. Rücktritt ist ja schon erklärt worden. Wird dem Laien dann auch als Anfechtung oder sonst vorteilhaftes angerechnet. Der Verkäufer muss deine Freundin ja dann auf Erfüllung verklagen. Soll er mal machen. Dann kann deine Freundin ja immer noch einwenden, dass das Ding eine Fälschung ist damit nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Und auf welcher Grundlage zahlt man 25%? Soll das ne Vertragsstrafe darstellen? Wer sagt denn, dass deine Freundin Spaßbieterin war? Auch da soll er mal machen. Sportliche Sonntagsgrüße Dirk Achso, Edith beantwortet weitere Fragen: Anzuwendendes Recht wäre wohl deutsches, Art. 28 I EGBGB.
  21. Ist das wirklich ein Dübener Ei hinter der Vespa? Habe mal nach Bildern gegoogelt. Die Wohnanhänger auf den Fotos sehen mir alle größer aus als der Anhänger in dem Video. Gibt es da mehr Infos? Ich bin verliebt. Gruß Dirk
  22. Alter. Erinner den mal an § 21 VwVfG. Die Amtssprache ist deutsch und dieser Sprache scheint er nicht so ganz mächtig zu sein. Wie auch immer. Zu der Plattformlegende und irgendwelcher Aussagen ahnungsloser oder ahnungslostuender Ebaymitarbeiter: Ebay hat mit dem ganzen Kram nichts zu tun. Oder verklagst du den Annoncenteil deiner Zeitung, weil du darüber ne Vespa gekauft hast, an der irgendein Mangel ist? Ebay stellt lediglich die Vermittlung her und bekommt dafür Geld. Ob das jetzt ne Geschäftsbesorgung ist, ist hier jetzt mal egal. Der Vertrag kommt mit Angabe des Gebots vom Käufer und Zeitablauf (seitens des Anbieters) zustande. Das wird täglich so von diversen Gerichten in D entschieden. Daher ist auch der immer wieder zu lesende Satz "dies ist eine Auktion iSd §156 BGB, womit Gewährleistungsrecht (zB aus Verbrauchsgüterkauf) ausgeschlossen ist" völlig Mumpitz. Gruß Dirk Tante Edith oder neuerdings Beatrix Bearbeiten sieht noch den Hinweis auf die Minderjährigkeit. Hier könte jetzt doch es erste Mal Ebay ins Spiel kommen. Da der Vertrag mit nem Minderjährigen schwebend unwirksam ist bis zur Genehmigung der Erziehungsberechtigten, und das werden Murat und Özlem wohl nicht tun, hast du keinen Anspruch auf Übereignung. Muss man bei Ebay bei der Anmeldung nicht angeben, man sei 18j?
  23. Naja, dann haftet er aber wegen Unmöglichkeit der Übereignung. Blick in §§ 433 I 1,2, 275 I, 326 und 280 ff BGB erleichtert die Rechtsfindung. Bzw. sollte er schon vor Vertragsschluss von dem Eigentum des Freundes gewusst haben, wovon ja mal sicher auszugehen ist, kommen noch so Späße wie c.i.c.-Haftung in Betracht. Aber das erklärt dir der Anwalt, der ja Geld dafür bekommt. Ansonsten trifft, das, was hier sonst steht, im großen und ganzen zu. Vertrag bei Ebay kommt mit Einstellen und Zeitablauf zu Stande. Ich gehe davon aus, dass das fremde Egt ne Schutzbehauptung ist. Dafür daerlegungs- und beweispflichtig ist der Verkäufer. Ab zu einem RA und letzte Übertragungsaufforderung Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreis zukommenlassen. Ab dann ist er zudem in Verzug, was auch noch spannend werden könnte im Bezug auf Untergang und Zinsen... Gruß Dirk
  24. Graupner EC 135! Gruß Dirk
  25. Hallo zusammen, ich such nun schon seit geraumr Zeit ein altes Topic, in dem einzelne Fotos drinwaren mit allen Anschlüssen für den Conversion Kabelbaum, den es u.a. beim Scooter Center zu kaufen gibt. Da gab es Fotos vor allem im Lenkerbereich mit dem Conversion Lichtschalter. Kann mir einer helfen? Würde sogar meinen, ich hätte in dem Topic selbst gepostet, nur finde ich nichts. Habe aber zudem das Gefühl, dass die neue Suche noch nciht so ganz dem Standard der alten entspricht... Achso, bitte kein Verweis auf die Scooter Center Homepage und das da befindliche pdf... Gruß Dirk
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