Herrlich, wo ist das Problem? Polizei ist wohl eingeschaltet worden wegen Sachbeschädigung oder wenn die Schule hoffentlich ein bissel mitdenkt nur für die Unfallaufnahme? Wie der oben zutreffend gepostete Wikipedia Link aber schon sagt, sind das 2 paar Schuhe. Erstens gibt es keine fahrlässige Sachbeschädigung, Vorsatz ist Mumpitz und außerdem ist dein Sohn U14. Interessant wird es, wenn irgendwann ein Schreiben zur Schadensbegleichung kommt (zivilrechtlich). Aber erst dann würde ich mir ernsthafte Gedanken machen. Bis dahin kannst du mal überlegen, ob der oder die Lehrerin verbeamtet ist, dann die Kommentierung des § 839 BGB googeln, ansonsten zu § 832 BGB; wobei ein Blick in § 828 III BGB auch nie zu verachten ist. Gruß Dirk