-
Gesamte Inhalte
2.525 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Inhaltstyp
Profile
Forum
Kalender
Shop
Articles
Community Map
Alle Inhalte von Vespadirk
-
Ich komme nur als Support für Armin mit. Ich schreibe zwei Monate später Staatsexamen, 8 Klausuren innerhalb von zwei Wochen. Wenn ich mir da wie letztes Jahr so nen Abflug leiste, ist das mit Examen aus. Jaja ich bin ein Mädchen. Aber danach das Jahr fahre ich definitiv wieder mit. Es ist die geilste Atmosphäre, der beste Kurs und die krassesten Leute. Gruß Dirk
-
Wieso sollte der Veranstalter das Geld behalten, wenn er jemanden wegen Teilnehmerüberschuss nicht mehr zulassen kann??? Gruß Dirk
-
Fernabsatzgesetz gibbet nicht mehr. Ist seit 2002 im BGB drin. Private müssen nie etwas zurücknehmen. Was du meinst, ist die zweiwöchige Rücknahme nach §§ 312d, 355 BGB, die nur bei Geschäften zwischen dir als Verbraucher und einem Unternehmer gilt. Jetzt scheint es ja bei dir ein Problem zu sein, ob der Verkäufer wirklich noch Privater ist oder schon als Unternehmenr gilt. Da gibt es mittlerweile haufenweise Entscheidungen zu, ab wann jemand bei Ebay derartig viel vertickert, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen ist. Problem ist, die Spanne ist sehr unterschiedlich. Mal wird auf die Anzahl von abgecshlossenen Autkionen verwiesen, manchmal nur auf die Anzahl von ein und demselben Produkt. Gruß Dirk
-
Hast du auch genaue Infos von der Rennleitung, wie viele Schaltroller dieses Jahr am Start sind? Gruß Dirk
-
Ich bin an dem WE in AC. Sonst wäre ich von Trier aus mal gucken gekommen. Gruß Dirk
-
Mensch, das kann ich ja später noch meinen Enkeln erzählen. Ich hätte gerne: "Dirk ist ein dufter Typ" oder "ich bin der einzige, der nicht dafür zahlen oder seinen Körper hingeben musste."
-
Mensch Mathias, du machst Sachen. Also was hier teilweise steht, braucht nicht kommentiert zu werden. :plemplem: Nur so viel: Seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 ist es zunächst einmal Hupe, ob die Unmöglichkeit vor oder nach Vertragschluss bestand. Also der Kaufvertrag ist geschlossen. Blick in den § 311a I BGB erleichtert die Rechtsfindung für Interessierte. Und da du ja hoffentlich nicht wusstest, dass die WLan Karte nicht in der Tüte ist, entlastet dich § 311a II 2. Wenn das stressig wird mit dem Käufer, schreib mir ne PM. Gruß Dirk
-
Falls du also dann heute nachmittag am Telefon glänzen willst, knall ihnen diese Paragraphenkette an den Kopf: §§ 433, 346, 326 IV, 275 BGB. Bei Fragen, PM. Gruß Dirk
-
Den SCK Katalog gibt's oder gab's zumindest mal als pdf Version, jeweils immer 20 Seiten pro Download. Würde einfach mal auf deren Homepage suchen. Gruß Dirk
-
Wird das Messgerät an dem Poti in Reihe oder parallel verbunden? Gruß Dirk
-
So ähnlich Du musst bei der Stadt anfragen, was für die Gegend in einem Bebauungsplan geregelt ist. Sollte es wirklich ein Gewerbegebiet sein, ist Wohnen nämlich dort nicht zulässig, § 8 III BauNVO. Erlaubt sind nur Wohnungen für Aufsichtspersonen etc. von dort ansässigen Firmen. Gruß Dirk
-
Sehr geil. Bei mir geht das Video bis zur Einfahrt Boxengasse. Gruß Dirk
-
Am es nochmal klarzustellen: Bei Nötigung gibt es eine besondere Rechtfertigung. Neben den normalen Rechtfertigungsgründen ist die Tat dennoch rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist, § 240 II StGB (für die, die es nachlesen wollen) Um das etwas unjuristischer auszudrücken: Man beachtet die sozial-ethische Verwerflichkeit der Gewaltanwendung bzw. Drohung im Verhältnis zum angestrebten Zweck. Entscheidend ist also eine Zweck-Mittel-Relation. Gruß Dirk
-
Bei Oettinger anfragen. Deren 6-Zylinder Motor lief auch mit dem normalen Drehzahlmesser. Die haben eine recht fitte Telefonhotline. Da haben die mir auch schon bzgl. des von denen verbauten G50 Porsche Getriebes geholfen. Gruß Dirk Meine Widerstandsfrage weiß keiner zu beantworten? :haeh:
-
Was laberst du denn für ein Schwachsinn? Hast du gerade im kleinen Schein Strafrecht Rechtfertigungsgründe gelernt? Wieso soll ein Tritt in die Karre denn als Rechtfertigungsgrund gelten? Geht von dem Auto ein Angriff aus???? Schon mal was von Verhältnismäßigkeit gehört?
-
Bin zur Zeit dabei, meine Porsche Benzinanzeige mit dem VW Tankgeber derart zu verbinden, dass diese vernünftige Werte anzeigt. Laut VW Werkstatthandbuch hat der Geber im Tank folgende Ohm-Werte: Voll 50, leer 320. Ich hab mal nachgemessen und bin auf folgende Werte gekommen: Voll 35, mitte 75 und leer 293. Die Abweichung ist ja noch akzeptabel. Mein Problem ist jetzt allerdings die Tankanzeige der Porschearmaturen: Laut Aufdruck folgende Ohm-Werte: 3 voll und 185 leer. Am liebsten würde ich diese Werte kontrollieren. Wie kann ich das messen? Ich müsste 12V doch da draufgeben und dann mit einem messbaren Wiederstand das so runter regeln, dass der die gewünschten Zeigerpositionen anzeigt oder? Anschließend muss ich so eine Schaltung löten, die mir die Widerstände von dem VW Tankgeber auf den Porschezeiger umwandelt. Ist hier jemand in sowas fit? Gruß Dirk
-
Hab das auch im Radio gehört, kann es kaum glauben. Hat deshalb vielleicht einer einen Link, wo das Aktenzeichen steht? Ich glaube sowas immer erst, wenn ich den Tenor selbst gelesen hab. Denke zur Zeit eher, dass das die Medien etwas hochkochen. Gruß Dirk
-
Dann solltet ihr dem Stoffi wohl sagen, dass er terminlich nicht mit dem Lelystadrennen in den Niederlanden kollidiert. Das findet an dem WE 12./13.8. statt. Gruß Dirk
-
Geh mal zu einem kompetenten Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Deiner Freundin scheint der Arbeitsplatz ja lieb und teuer zu sein, da sind etwaige Rechtsanwaltsgebühren gut angelegt. Hier wird nämlich eher nur gefährliches Halbwissen geschrieben, was zudem unter dem Aspekt des Rechtsberatungsgesetzes auch noch äußerst bedenklich ist. Bei einer Anzahl wie in dem Ausgangsfall (25 Beschäftigte) oben musst du schon 3 Betriebsratsmitglieder haben. Gruß Dirk
-
Keine Ahnung, wie dick die Zinkschicht ist. Ich wollte nach zwei Jahren Fahrzeit mir ein neues Rohr zwischen Lenker und Sitzbank eischweißen, was äußerst schwierig war, weil ich mit der Fächerscheibe auf der Flex das Zink nicht so wirklich abgeschliffen bekommen hab. Hatte eher das Gefühl, dass man mit so einer Fächerscheibe ein bissel Zink in das Metall eingerieben hab. Bin kein Werkstoffstudent, insofern keine Ahnung was da genau abging, jedenfalls blubberte es weniger beim Schweißen, aber doch noch so, dass man mit Blasen in den Schweißnähten zu kämpfen hatte. Ich dneke aber mal, dass aufgrund der jetzt gesammelten Erfahrungen hier, der Topiceröffner eh vom Feuerverzinken abgesehen hat.... Gruß Dirk
-
achso, es gibt noch einen erheblichen Nachteil beim Verzinken. Wenn du später nochmal irgendetwas schweißen willst, musst du das Metall akribisch schleifen, sonst blubbern dir beim Schweißen nur grüne Blasen entgegen.... Gruß Dirk
-
Wenn du den Heidenau Scooter Racing meinst: User Team fährt den in 3.5 x 10. Klebt bombigst nach einer Runde warmfahren. Nochmal eine deutliche Steigerung zum tt91. Nur sobald es einen Regentropfen gab, legst du dich damit gnadenlos weg. Achso, im öff. Straßenverkehr nicht zugelassen. Gruß Dirk
-
Wenn du Feuerverzinken meinst, vergiss es. Mein Rennroller in meinem Avatar habe ich ursprünglich in jugendlichem Leichtsinnn als Wald und Wiesenprojekt konzipiert. Das sah auch das Feuerverzinken vor. Nach dem Sandstrahlen ging es also zur Verzinkerei. Probleme mit Verzug und Wellen hatte ich keine. Nur wiegt der gechoppte Rahmen mehr als ein leerer Largeframerahmen. Ich müsste die Rechnung von damals nochmal rauskramen, aber trotz vielen Ablauflöchern für das Zink habe ich in dem Chop 18 Kg (!!!) Zink versenkt. Und Rostschutz kann man auch auf andere Weise erzielen. Wenn Zink, dann nur Spritzverzinken. Aber auch da ist das Problem, dass nicht jeder Lack auf dem Untergrund hält. Gruß Dirk
-
Was bringt ihr nach dem Suff nach hause?
Vespadirk antwortete auf HerrDerKolbenringe's Thema in Blabla
Genau, und alle waren betrunken und hatten mindestens 3 pro mille. -
Was bringt ihr nach dem Suff nach hause?
Vespadirk antwortete auf HerrDerKolbenringe's Thema in Blabla
Wem jetzt doch so im nachhinein Bedenken kommen beim Hochkramen dieses Topics, die Verjährung von Diebstahl beträgt 5 Jahre.... :wasntme: Gruß Dirk