Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht. Der einzige, der das erklären kann, ist hier der Käufer. Erkläre mir bitte, wie Ebay über Dritte bestimmen kann, dass zwei Vertragsparteien eben diesen jetzt rückabzuwickeln haben?!? Man könnte ja vielleicht das GVG ändern und Ebay als weitere Judikatur aufnehmen. :plemplem: Ich glaube, was du meinst, ist der Treuhandservice über Ebay? Oder was entnehme ich deinem zitierten Text? Aber ich bezweifel auch dabei, dass Ebay als Treuhänder auf der Kohle sitzen bleiben wird. Die Rückabwicklung wird wohl eher in den Rechtsverhältnis geschehen, in dem der Fehler war (übrigens schöne §812er Konstellationen). So und jetzt wieder on topic. Falls der Topiceröffner noch eine Frage hat, kann er sich gerne per PM an mich wenden. Gruß Dirk