Das dürfte ein Mischgebiet sein ... wohnt in der Schlosserei obendrüber jemand? Die TA Lärm (Die Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm (6. allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz)) gibt für Gewerbegebiete die zulässigen Immissionswerte mit 65 dB(A) tagsüber und 50 dB(A) in der Nacht an, bei Mischgebieten liegen diese Werte je 5 dB(A) darunter. Kurzzeitige Immissionsspitzen dürfen die Richtwerte um 30 (am Tage) bzw. 20 (in der Nacht) dB(A) überschreiten. Die Nachtzeit selbst ist von 22:00 bis 6:00 definiert. Die Definition eines Mischgebiets findet sich in § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Mischgebiete dienen dabei dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.Zulässig sind nach Abs.2: 1.Wohngebäude,2.Geschäfts- und Bürogebäude,3.Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,4.sonstige Gewerbebetriebe,5.Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,6.Gartenbaubetriebe,7.Tankstellen,8.Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind. ______________________________________________ Auch sehr schön: Lärm und Licht