Nee...also aus eigener Erfahrung (ist aber schon 10 Jahre her!) kann ich folgendes Berichten: 1. Ist es dein erstes Vergehen dieser Art, dann wird die Sache sicher eingestellt...du musst nen Bußgeld zahlen und den Roller im originalzustand vorführen ( 7 Tage Frist) ansonsten erlischt die ABE und du darfst das Teil nur noch aufm privaten Feldweg fahren ) 2. Ist es NICHT dein erstes Vergehen...wirds heikel. Dann wirde der Staatsanwalt auf einen Gutachten bestehen. Die Kiste wird a) auf nen Prüfstand gekarrt und b) dann demontiert um alle technischen Veränderungen festzustellen. Diese werden dann später in der Anklageschrift auch festgehalten. Anklagepunkte werden sein: Fahren ohne ausreichende Fahrerlaubnis, Fahren ohne ABE, Fahren ohne Versicherungsschutz. Das mit der Steuer vergiss mal, denn sie können dir ja nicht nachweisen WIE LANGE du schon "motorrad" fährst...daher sehen die meißtens von einer Steuernachberechnung ab. Bei mir warens damals: 4 Punkte in Flensburg, 750 DM Gutachterkosten, 400 DM Gerichtskosten, und 75 Sozialstunden...(das waren echt harte Stunden!!) Schlau geworden bin ich trotzdem nicht, im alter von 27 fahre ich neben nem schnieken 7er immer noch vollfrisierte VESPA....hehe ) Zu Info: der totale FALLOUT kommt wennste mit dem Roller nen Passanten umfährst und dann erwischt wirst...dann kannste dir gleich die Kugel geben, denn mehr als Rollschuhe wirst du dann niemehr fahren dürfen... Greetz BRAT