@ ber5erker: bist Du zum ersten Mal aus dem Verkehr gezogen worden? oder bist Du ein Wiederholungstäter? Was mich stutzig macht: das die Rennleitung die Reuse sofort beschlagnahmt. Bei uns hätten Sie die Finger erhoben, Dich mit Mängelkarte zum TÜV geschickt, Du must bei einem Termin mit dem Nervenklempner der Staatsanwaltschaft antanzen, klein beigeben und nach einigen Wochen bekommst Du es schriftlich, daß die Sache unterm Teppich gekehrt wird. Aber nur als Ersttäter. Gruß Hemmiti